Gremien

Fachbereich "Nadelstich-Prävention" (FBNSP)

Der FBNSP befasste sich mit der Umsetzung der europäischen „Richtlinie zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor“, die bis Mai 2013 erfolgen muss. Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege TRBA 250 sieht bereits seit 2003 den Ersatz von spitzen, scharfen oder zerbrechlichen Arbeitsgeräten durch solche mit geringer oder keiner Verletzungsgefahr vor. Dennoch sieht der FBNSP weiterhin Handlungsbedarf, um die Konversion von konventionellen auf Sicherheitsprodukte umzusetzen, insbesondere bei der Injektion.


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