Gremien

Arbeitskreis „Umwelt“ (AKU)

Der AKU bewertet die kontinuierlich fortgeschriebene „Kandidatenliste“ besonders besorgniserregender Stoffe nach der REACH-Verordnung. Besonders folgenreich dürfte die Aufnahme des PVC-Weichmachers DEHP in die Kandidatenliste und in die Liste zulassungspflichtiger Stoffe sein. Mit der Novelle der RoHS-Richtlinie gelten die Schadstoffverbote bei Elektrogeräten ab Juli 2014 auch für Medizinprodukte. Da RoHS-konforme Geräte künftig auch mit der CE-Kennzeichnung versehen werden müssen, befasste sich der AKU mit der Frage, wie ein Konformitätsbewertungsverfahren nach Medizinprodukterecht und RoHS-Richtlinie auszusehen habe. Weitere AKU-Themen waren die WEEE-Richtlinie über die Entsorgung von Elektro-Altgeräten, die Richtlinie über energieverbrauchsrelevante Produkte, die Biozid-Verordnung und die Initiative zur Festlegung von Kriterien für den „grünen Einkauf“ bestimmter Medizinprodukte.


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