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Verbandkasten
Rechtzeitig die sterilen Inhaltsteile überprüfen – BVMed: „Verfalldatum bei Verbandkästen beachten“
24.06.2009 - 60/09
Die gute Nachricht zuerst: Obwohl die Zahl der Verkehrsunfälle im Januar und Februar 2009 gegenüber den Vorjahresmonaten um 3,6 Prozent auf 358.400 gestiegen ist, kamen dabei 15 Prozent weniger Personen zu Schaden. Und dennoch bedeuten die insgesamt 36.800 Unfallopfer durchschnittlich neun Verkehrstote und 806 verletzte Menschen täglich. Vermutlich ließe sich diese erschreckend hohe Ziffer durch eine optimale Erstversorgung an der Unglücksstelle weiter senken.
Dafür müssen allerdings zwei wesentliche Voraussetzungen gegeben sein: engagiertes und richtiges Handeln der übrigen Verkehrsteilnehmer sowie die Verfügbarkeit geeigneter Hilfsmittel – unter anderem in Form eines komplett ausgestatteten und uneingeschränkt nutzbaren Verbandkastens. Bei der Überprüfung ihres mobilen Lebensretters sollten Auto- und Motorradfahrer jedoch nicht nur dem ersten optischen Eindruck vertrauen.
Schon auf den zweiten Blick lässt sich ebenso schnell wie einfach herausfinden, ob der gesetzlich vorgeschriebene Verbandkasten im eigenen Fahrzeug tatsächlich noch seinen Zweck erfüllt: Alle keimfreien Inhaltsteile haben ein Verfalldatum außen auf der Verpackung. Sollte dieses – üblicherweise nach Ablauf einer Frist von mindestens fünf Jahren – überschritten sein, verfällt die Herstellergarantie für die Sterilität der Kompressen und Verbände. Danach wäre die sterile Erstversorgung offener Wunden nicht länger sichergestellt.
Für den leichteren Austausch der abgelaufenen Produkte bieten die meisten deutschen Hersteller entsprechende Sets an. Sind auch die übrigen Materialien laut Inhaltsübersicht nicht mehr vollzählig oder veraltet, empfiehlt sich die Anschaffung eines hochwertigen neuen Erste-Hilfe-Kastens.
Auch bei Kfz-Verbandkästen wird – wie bei vielen anderen Konsumartikeln – das Angebot durch sehr kostengünstige, in Billiglohnländern produzierte Massenware immer unüberschaubarer. Hier lohnt sich genaues Hinschauen: Ist die DIN-Norm 13164 angegeben? Besitzen die Inhaltsteile ein Verfalldatum? Ist der Kasten wirklich vollständig? Wer sich bei der Erstversorgung an einem Unfallort hundertprozentig auf die Qualität der Inhaltsteile im Verbandkasten verlassen will, ist mit einem Markenprodukt aus deutscher Herstellung in jedem Fall auf der sicheren Seite.
Weitere Informationen zum Thema gibt es auf den BVMed-Webseiten unter:
www.bvmed.de/themen/Verbandkasten.
Digitales Bildmaterial befindet sicht unter:
www.bvmed.de/bilderpool/Produkte/bilder_erste_hilfe.
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