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Verpackungsverordnung
MedInform-Workshop zu Umweltauflagen für die MedTech-Branche am 9. April 2008 in Frankfurt
21.02.2008 - 09/08
Während Gesundheit und Sicherheit im Fokus des Medizinproduktegesetzes stehen, ist der Schutz der Umwelt kein definiertes Ziel. "Gesundheitsschutz kommt vor Umweltschutz" – so könnte man die Prioritäten formulieren, wenn Stoffen lebenswichtige Bedeutung zukommt. Diese Priorität des Gesundheitsschutzes und die umfassenden Auflagen des Medizinprodukterechts haben in wenigen Fällen dazu geführt, dass Medizinprodukte von Regelungen aus dem Umweltrecht, beispielsweise den Schadstoffverboten der RoHS-Richtlinie, ausgenommen wurden.
Aktuell ist ein Verschwinden solcher Ausnahmen zu beobachten. Während Arzneimittel vielen Anforderungen der REACH-Verordnung nicht unterliegen, da mit ihrer Zulassung die Erfüllung von Gesundheits- und Umweltauflagen als gewährleistet gilt, sieht REACH für Medizinprodukte nur wenige Ausnahmen vor. Mehr noch, Anforderungen aus dem Umweltschutzbereich scheinen Eingang in das Medizinprodukterecht zu finden. Gleichzeitig müssen die Hersteller entscheiden, wie sie scheinbar produktferne Umweltauflagen für Chemikalien, Geräte und Verpackungen erfüllen können. Darüber informiert der MedInform-Workshop und beantwortet offene Fragen.
Der Workshop richtet sich u. a. an die Mitarbeiter in den Unternehmensbereichen: Forschung, Produktentwicklung, Umweltschutz, Einkauf, Regulatory Affairs und Marketing.
Referenten sind unter anderem:
- Karsten Hellmuth, B. Braun Melsungen AG
- Heinz Udo Faust, Unternehmensberatung prime.aid
- Dr. Michael Lulei, Verband der Chemischen Industrie e. V. (VCI)
- Thomas Himstedt, Fresenius Medical Care Deutschland GmbH
- Magnus Bodmer, PAUL HARTMANN AG
- Michael Wimmer, Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V. (BAH)
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