Medizintechnologie e.V.
Reinhardtstr. 29 b
D - 10117 Berlin
Tel. (030) 246 255 - 0
Fax. (030) 246 255 - 99
info@bvmed.de
Nadelstichverletzungen
BVMed zum Welt-AIDS-Tag am 1. Dezember: „Medizinisches Personal muss besser vor Infektionen geschützt werden“
27.11.2003 - 79/03
Der BVMed unterstützt vor diesem Hintergrund die Initiative von SIGN* („Safe Injection Global Network“). SIGN ruft die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die AIDS-Initiative der Vereinten Nationen (UNAIDS) anlässlich des Welt-AIDS-Tages dazu auf, Maßnahmen gegen die Infektionsübertragung bei medizinischen Anwendungen zu verstärken, beispielsweise durch die Verwendung sichererer Produkte und Spritzen, die nur einmal verwendet werden können.
Allein im stationären Versorgungsbereich werden in Deutschland jährlich über 500 Mio. Kanülen, Katheter und Venensets verwendet. Die Zahl der Stich-, Schnitt- und Kratzverletzungen im Krankenhausbereich wird auf mindestens 500.000 im Jahr geschätzt. Die Dunkelziffer ist deutlich höher, Experten gehen sogar davon aus, dass nur 10 Prozent der Vorfälle gemeldet werden.
Das Risiko, sich nach einer Nadelstichverletzung mit dem HIV-Virus zu infizieren, ist zwar niedriger als bei Hepatitis B und C, beträgt aber immerhin rund 1 zu 300. Der psychologische Druck einer möglichen Infizierung ist allerdings bei jeder einzelnen Stichverletzung gegeben und darf nicht unterschätzt werden.
Nadelstichverletzungen verursachen allein in Deutschland jährlich Folgekosten von mindestens 12 Mio. Euro, schätzen die Berufsgenossenschaften. Experten auf einem BVMed-Workshop sprachen kürzlich sogar von mindestens 30 Mio. Euro Folgekosten für das Gesundheitssystem.
Beim Thema AIDS-Übertragung durch Nadelstichverletzungen weist der BVMed darauf hin, dass in Deutschland neue Arbeitsschutz-Regeln die Arbeitgeber im Gesundheitswesen, also beispielsweise die Kliniken, stärker in die Pflicht nehmen. Die neue Regel über "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" (Technische Regel TRBA 250 und Berufsgenossenschaftliche Regel BGR 250) sieht vor, dass bei Tätigkeiten, bei denen grundsätzlich von einer Infektionsgefährdung ausgegangen werden kann, „spitze, scharfe oder zerbrechliche Arbeitsgeräte (...) durch solche geeigneten Arbeitsgeräte oder -verfahren ersetzt werden (sollen), bei denen keine oder eine geringe Gefahr von Stich- oder Schnittverletzungen besteht“.
* Mehr zu SIGN unter www.who.int/injection_safety; mehr zum Thema unter www.nadelstichverletzung.de.
Diese Inhalte könnten für Sie ebenfalls interessant sein:
Neu: MedTech-Bilderwelten
Informationsfilm
Vermeidung von Nadelstichverletzungen
Etwa 4,2 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten im Gesundheitswesen: Als Ärzte, Schwestern, Pfleger. Hinzu kommen noch einmal ungezählte Reinigungskräfte, die im Hintergrund für den sicheren Betrieb in den Praxen und Kliniken sorgen. Sie alle setzen sich täglich einem großen Verletzungsrisiko aus, während sie für andere Menschen sorgen. Und damit dem Risiko, sich bei den Patienten selbst mit Krankheiten an zu stecken. Die moderne Medizintechnologie kann diese Gefahr bannen: Mit Arbeitsgeräten, die Schnitt- oder Stichverletzungen verhindern helfen.
> Vermeidung von Nadelstichverletzungen
Aktuelle Themen
- Dekubitus
- Erhebungsbogen
- Erstattung
- Hilfsmittel
- Homecare
- Inkontinenz
- Kodex
- Medizinprodukte
- Medizinprodukteberater
- Medizinprodukterecht
- Nadelstichverletzungen
- Tracheostoma
- UDI
- Versorgungsstrukturgesetz
- Wundversorgung




