Medizintechnologie e.V.
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Elektrogerätegesetz (ElektroG)
Date
MedInform-Veranstaltung: Künftiges Umweltrecht und Medizinprodukte ElektroG – REACH – Stoffverbote
Datum: Mittwoch, 15.02.2006 09:30 - 17:00
Ort: Frankfurt am Main, Hotel Steigenberger Airport
ÜBERSICHT
Zum Thema
Der Umgang mit Umweltvorschriften mit Relevanz für die Medizintechnologie wird durch drei Aspekte bestimmt:
1. Die "Europäisierung" der Gesetzgebung
Während die Umweltgesetzgebung in früheren Jahren national entwickelt und angewandt wurde, bestimmen heute mehr und mehr europäische Verordnungen, Richtlinien und Standards den Handlungsrahmen der Unternehmen. Das gilt auch für die beiden großen Regelungsvorhaben, die jetzt zur Umsetzung bzw. zur Abstimmung anstehen: das
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
und die künftige - Chemikaliengesetzgebung (REACH).
2. Der Kostendruck im Gesundheitswesen
Die Umweltgesetzgebung verliert keineswegs an Ver¬bindlichkeit, sie wird im Gegenteil immer umfassender. Dennoch ist der Stellenwert des Themas "Umweltschutz" in vielen Unternehmen der Medizintechnik und medizinischen Einrichtungen zurückgegangen. Vielfach sind die Fachleute mit anderen Themen betraut und haben neue Prioritäten.
3. Das hohe Gut Gesundheit
Medizinprodukte dienen der Aufrechterhaltung oder Wie-derherstellung der menschlichen Gesundheit und der Lebensqualität. Deshalb muss bei der Anwendung von Umweltvorschriften abgewogen werden zwischen Gesundheitszielen und Forderungen des Umweltschutzes. Das führt zu Ausnahmen aus den Vorschriften oder Besonderheiten bei der Umsetzung. So sind Medizinprodukte derzeit nicht von den Schadstoffverboten des Elektrogerätegesetzes betroffen und es wurde eine weitgehende Ausnahme von Medizinprodukten aus dem Regelungsbereich von REACH vorgeschlagen.
Für die nationale Umsetzung bedeutet das:
1. Die Mitgestaltung und Kommentierung der Vorhaben durch die Betroffenen findet zuerst und wesentlich auf europäischer Ebene statt.
2. Die Bewertung und Folgenabschätzung ist auf nationaler Ebene zum Teil erlahmt.
3. Es gibt spezifische Ausnahmen und Besonderheiten, die einer nationalen Kommentierung und Umsetzung bedürfen.
Ziel der Konferenz
Aus diesen Gründen sollen die Folgen von "ElektroG" und "REACH" für den deutschen Medizintechnologie-Markt ausgelotet werden. Am Beispiel des Werkstoffs Weich-PVC wird exemplarisch auf die Implikationen möglicher Stoffverbote eingegangen. Zwei Ziele hat die Veranstaltung: Die Information der Teilnehmer – durch "Insider", aktuell und praxisnah. Und den Austausch aller Beteiligten miteinander im Kreis der Fachleute, Kollegen und Verbandsvertreter. Deshalb sind die Informationseinheiten mit Intervallen zur Fragestellung und Diskussion durchsetzt. Beispielhaft sollen mögliche Folgen der Vorschriften durch einzelne Teilnehmer konkretisiert und Szenarien für eine angemessene Realisierung der neuen Gesetzgebung diskutiert werden. Das "Motto" dieses interaktiven Seminars lautet: Die neuen Umweltvorschriften müssen so umgesetzt werden, dass die Versorgungssicherheit der Patienten gewährleistet bleibt und die Hersteller nicht in ihrer Existenz bedroht werden. Dabei sollen die folgenden Themen und Fragen zur Sprache kommen:
- Die EAR, Funktion, Arbeitsweise, Gremien
- Ausnahmen aus dem ElektroG
- Entsorgung von medizinischen Geräten: B2B/B2C
- RoHS: Welche Stoffalternativen bestehen?
- REACH: Gibt es Ausnahmen für Medizinprodukte?
- Pflichten der Hersteller von Erzeugnissen
- Was sollten die Hersteller jetzt tun?
- DEHP-PVC: Neue Vorschriften?
- Wie sind die Alternativen?
Der Workshop richtet sich u. a. an die Mitarbeiter in den folgenden Unternehmensbereichen: Forschung, Produktentwicklung, Einkauf, Regulatory Affairs und Marketing.
Referenten
- Elke Vogt, Leiterin Referat Verbraucherschutz/
Medizintechnik, Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed), Berlin - Jürgen Seitel, Rechtsanwalt, Rechts- und Fachaufsicht ElektroG, Umweltbundesamt (UBA), Dessau
- Joachim Giesekus, Leiter Technologieberatung, SPECTARIS, Berlin
- Dr. Dieter Fink, Chemiker, Produktsicherheit und Grundsatzfragen, Verband der Chemischen Industrie (VCI), Frankfurt
- Georg Kühlein, Leiter Entwicklung Rezepturen, RAUMEDIC AG, Helmbrechts
- Dr. Rainer Otter, Leiter Toxikologie, BASF, Ludwigshafen
Moderation
- Joachim M. Schmitt, Geschäftsführer/Mitglied des Vorstands des Bundesverbands Medizintechnologie e.V. (BVMed), Berlin
PROGRAMM
09.30 Uhr
Kaffee-Empfang
10.00 Uhr
Begrüßung
Joachim M. Schmitt
10.05 Uhr
Umweltrecht und Medizinprodukte
Elke Vogt, Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
10.15 Uhr
Das Elektro –und Elektronikgerätegesetz
Anforderungen und Umsetzung
- Sachstand
- Ausblick
Jürgen Seitel, Umweltbundesamt
10.45 Uhr
Kaffeepause
11.15 Uhr
eom – Ein Branchenkonzept für Medizinprodukte
- Anforderungen an eine branchenspezifische Recycling-Plattform
- Umsetzung und Partner
Joachim Giesekus, SPECTARIS
11.45 Uhr
Umsetzung des ElektroG in der Praxis
- Offene Fragen – Mögliche Antworten
Statements von Herstellern und Diskussion im Plenum
12.30 Uhr
Mittagessen
EU-Chemikaliengesetzgebung: REACH
13.30 Uhr
Die EU-Chemikaliengesetzgebung (REACH)
- Aktueller Sachstand der Gesetzgebung
- Sonderfall Medizinprodukte?
Dr. Dieter Fink, Verband der Chemischen Industrie (VCI)
14.00 Uhr
Fragen, Antworten, und Empfehlungen zu REACH
Diskussion im Plenum
14.30 Uhr
Kaffeepause
Polymere Werkstoffe in der Medizintechnik: DEHP-PVC und Alternativen
15.00 Uhr
Weichmacher in PVC
- Funktion der Weichmacher
- DEHP-Alternativen
Georg Kühlein, RAUMEDIC AG
15.20 Uhr
Verbot von Weichmachern?
- Aktuelle Gesetzgebung
- Toxikologie
Dr. Rainer Otter, BASF
15.40 Uhr
Alternative Werkstoffe
- Weich-PVC-Ersatz
- Vor- und Nachteile
Georg Kühlein, RAUMEDIC AG
16.00 Uhr
Fragen, Antworten, Anregungen zu DEHP-PVC in Medizinprodukten
Diskussion im Plenum
ca. 17.00 Uhr Ende der Veranstaltung
ECKDATEN
Termin
Mittwoch, 15. Februar 2006, 9.30 Uhr
Veranstaltungsort
Steigenberger Airport Hotel
Unterschweinstiege 16
60549 Frankfurt am Main
Tel. (069) 69 75-0
Fax (069) 69 75 25 05
Anfahrtsbeschreibung und Hotelinformationen:
www.airporthotel.steigenberger.de
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt 305,00 EURO zuzüglich 16 % MwSt. Inbegriffen sind Mittagessen, Sitzungsgetränke sowie die Sitzungsunterlagen. Die Teilnahmegebühr wird nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig.
Anmeldung
Bis spätestens 7. Februar 2006 auf beiliegendem Anmeldebogen, per E-Mail an medinform@bvmed.de oder im Internet unter www.bvmed.de (Veranstaltungen). Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich, für die Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung bzw. eine Bestätigungsmail erhalten. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
MedInform behält sich den Wechsel von Dozenten und/oder Verschiebungen bzw. Änderungen im Programmablauf vor. Muss eine Veranstaltung aus Gründen, die MedInform zu vertreten hat, ausfallen, so werden lediglich bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Stornierung:
Wird eine Anmeldung nicht spätestens fünf Werktage vor dem Veranstaltungsbeginn schriftlich widerrufen, so wird die volle Teilnahmegebühr auch bei Nichtteilnahme fällig.
MedInform
c/o Bundesverband Medizintechnologie e.V.
Reinhardtstraße 29 b, D-10117 Berlin
Tel. (030) 246 255 - 0
Fax (030) 28 04 16 53
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