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Erstattung von Medizinprodukten
Neue BVMed-Informationskarte zur Erstattung der enteralen Ernährungstherapie
05.02.2003 - 10/03
Das Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz, die geplante Überarbeitung der Arzneimittelrichtlinien sowie aktuelle Gerichtsentscheidungen zu Hilfsmitteln im Pflegeheim haben für Verwirrungen bei der Verordnungsfähigkeit und Erstattung der enteralen Ernährungstherapie gesorgt.
Die Informationskarte des BVMed sorgt hier für Klarheit: Die Ernährungstherapeutika sowie die benötigten Hilfs- und Verbandmittel können unter den gegebenen medizinischen Voraussetzungen nach wie vor zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden, auch wenn der Patient im Pflegeheim lebt. Neben der Richtgrößenrelevanz der Verordnungen werden praktische Tipps zur Rezeptausstellung, beispielsweise Indikationen für die Pumpenversorgung, gegeben.
Die medizinischen Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit der Ernährungstherapeutika legt der Bundesausschuss für Ärzte und Krankenkassen in den Arzneimittelrichtlinien fest.
Demnach sind Ernährungstherapeutika zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungsfähig bei
:: medizinisch indizierter Sondennahrung (Patienten, die nicht oder nicht ausreichend
essen können oder dürfen oder bei denen bereits eine Sonde liegt),
:: Patienten mit konsumierenden Erkrankungen (krankheitsbedingter, ungewollter,
andauernder Gewichtsverlust),
:: stark Untergewichtigen mit Mukoviszidose,
:: Kurzdarmsyndrom,
:: chronisch terminaler Niereninsuffizienz unter eiweißarmer Ernährung sowie
:: Morbus Crohn.
Die Infokarte kann beim BVMed, Reinhardtstraße 29 b, 10117 Berlin, info@bvmed.de, kostenlos bestellt oder im Internet unter www.bvmed.de (Publikationen – Infokarten) abgerufen werden.
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