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Erstattung von Medizinprodukten
BVMed-Klarstellung zu den Regelungen der Gesundheitsreform: „Verbandmittel können auch weiterhin verordnet werden“
07.01.2004 - 02/04
Rückmeldungen von Ärzten und Apotheken seit dem 1. Januar 2004 zeigen, dass die Arzneimittelregelung fälschlicherweise auch auf Verbandmittel angewendet wird. Manche Arztcomputersysteme geben bei Verbandmitteln sogar den Hinweis: „nicht apothekenpflichtiges Präparat, welches nicht mehr auf einem Kassenrezept verordnet werden darf.“ Das führt bei Ärzten und Apothekern zu Verunsicherungen.
Hierzu stellt der BVMed klar: „Verbandmittel sind keine Arzneimittel, sondern Medizinprodukte. Medizinprodukte bleiben auch nach den neuen Regelungen der Gesundheitsreform weiterhin verordnungsfähig. Dies umfasst beispielsweise auch moderne Wundversorgungsprodukte wie Hydrokolloidverbände, Hydrogele und Alginate, denn hierbei handelt es sich um Medizinprodukte und nicht um Arzneimittel.“
Um diese klarstellenden Informationen so schnell wie möglich an die Ärzte- und Apothekerschaft weiterzugeben und die Verunsicherungen zu beseitigen, hat der BVMed eine Informationsoffensive gestartet, so BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt.
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Moderne Wundversorgung
In Deutschland leiden etwa 4 Millionen Menschen an chronischen Wunden, zum Beispiel an offenen Beinen. Um diese Wunden zum Heilen zu bringen, reicht es nicht aus, wenn nur die jeweilige Grunderkrankung behandelt wird. Ohne die richtige äußerliche Versorgung bleibt das Problem über Jahre bestehen. Und das tut es leider bei den meisten Patienten. Moderne, feuchte Wundversorgungsprodukte sind auf dem Markt, aber die wenigsten Ärzte wenden sie an. Aus Unkenntnis oder aus Kostengründen.
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