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Erstattung von Medizinprodukten
AVWG tritt am 1. Mai 2006 in Kraft - BVMed: „Bonus-Malus-Regelung gilt nicht für Medizinprodukte“
12.04.2006 - 30/06
Das Gesetz sollte ursprünglich bereits zum 1. April 2006 in Kraft treten. Durch Intervention der Bundesländer im Bundesrat verzögerte sich die Verabschiedung. Der Bundesrat hat vor wenigen Tagen, im April 2006, den Weg für das AVWG frei gemacht, sodass das Gesetz nunmehr am 1. Mai 2006 in Kraft tritt. Das beschlossene Gesetz unterscheidet sich inhaltlich nicht von den bisherigen Entwurfsregelungen.
Die Verordnungs-, Erstattungs- und Zuzahlungsregelungen für Verbandmittel, verschreibungspflichtige Medizinprodukte oder Produkte der enteralen Ernährungstherapie bleiben unverändert bestehen, so der BVMed.
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Moderne Wundversorgung
In Deutschland leiden etwa 4 Millionen Menschen an chronischen Wunden, zum Beispiel an offenen Beinen. Um diese Wunden zum Heilen zu bringen, reicht es nicht aus, wenn nur die jeweilige Grunderkrankung behandelt wird. Ohne die richtige äußerliche Versorgung bleibt das Problem über Jahre bestehen. Und das tut es leider bei den meisten Patienten. Moderne, feuchte Wundversorgungsprodukte sind auf dem Markt, aber die wenigsten Ärzte wenden sie an. Aus Unkenntnis oder aus Kostengründen.
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