Erstattung von Medizinprodukten

AVWG tritt am 1. Mai 2006 in Kraft - BVMed: „Bonus-Malus-Regelung gilt nicht für Medizinprodukte“

12.04.2006 - 30/06

Berlin. Die Bonus-Malus-Regelung des neuen Gesetzes zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG) findet grundsätzlich keine Anwendung auf verschreibungspflichtige Medizinprodukte, Verbandmittel und Produkte der enteralen Ernährungstherapie in der vertragsärztlichen Versorgung. Darauf hat der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, heute in Berlin hingewiesen.


Das Gesetz sollte ursprünglich bereits zum 1. April 2006 in Kraft treten. Durch Intervention der Bundesländer im Bundesrat verzögerte sich die Verabschiedung. Der Bundesrat hat vor wenigen Tagen, im April 2006, den Weg für das AVWG frei gemacht, sodass das Gesetz nunmehr am 1. Mai 2006 in Kraft tritt. Das beschlossene Gesetz unterscheidet sich inhaltlich nicht von den bisherigen Entwurfsregelungen.

Die Verordnungs-, Erstattungs- und Zuzahlungsregelungen für Verbandmittel, verschreibungspflichtige Medizinprodukte oder Produkte der enteralen Ernährungstherapie bleiben unverändert bestehen, so der BVMed.


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