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Betreiberverordnung
Neues BVMed-Infoblatt für Leistungserbringer zur Medizinprodukte-Betreiberverordnung
27.10.2004 - 66/04
Das Thema, wer im Einzelfall „Betreiber“ eines Medizinproduktes ist (Krankenhäuser, Ärzte, Krankenkassen, Pfleger, Patient), weist nach wie vor Unklarheiten auf. Das Bundesgesundheitsministerium plant, über eine Änderung der MPBetreibV Anfang 2005 die Betreibereigenschaft demjenigen zuzuschreiben, der jeweils „für die Beschaffung der Produkte und ihre Vorhaltung zum Einsatz verantwortlich ist“. Damit können auch die Krankenkassen unter die Betreibereigenschaft fallen.
Vor diesem Hintergrund spricht der BVMed den Leistungserbringern folgende Empfehlung aus: „Wegen der bestehenden Rechtsunsicherheit sollten Leistungserbringer zur Vermeidung von Haftungsrisiken nicht in Verträgen mit den Krankenkassen die Haftung als ‚Betreiber’ übernehmen, sondern die Haftung per Vertrag auf die Krankenkasse als ‚Betreiber’ übertragen. Leistungserbringer sollen Medizinprodukte auch nicht mit dem eigenen Firmenaufkleber kennzeichnen und Wartungen bzw. Reparaturen oder zusätzliche Aufgaben wie das Führen von Listen- und Bestandsverzeichnissen übernehmen. Wenn zusätzliche Leistungen und evtl. das Haftungsrisiko übernommen werden, sollten diese durch eine vertragliche Vereinbarung zusätzlich vergütet werden.
Das BVMed-Infoblatt listet darüber hinaus sämtliche Pflichten des Betreibers eines Medizinproduktes nach den Verordnungen auf. Das kostenlose Merkblatt kann im Internet unter www.bvmed.de (Publikationen – Infokarten) heruntergeladen oder per E-Mail an info@bvmed.de angefordert werden.
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