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Betreiberverordnung
MedInform-Konferenz zur Wiederverwendung von Medizinprodukten am 22. Oktober in Bonn
11.09.2009 - 79/09
In Deutschland geben Medizinproduktegesetz (MPG), Medizinprodukte-Betreiberverordnung und die Empfehlung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und des Robert-Koch-Instituts (RKI) den Rechtsrahmen für die Aufbereitung von Medizinprodukten vor. Im Jahr 2008 ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in seinem "Erfahrungsbericht zur Aufbereitung von Medizinprodukten in Deutschland" zu dem Ergebnis gekommen, dass dieser Rechtsrahmen im Grunde ausreichend und dass ein grundsätzliches Verbot der Aufbereitung von "sog. Einmalprodukten" nicht sachdienlich sei.
Dennoch wurden einige Maßnahmen zur Verbesserung des Status quo eingeleitet, darunter eine Studie durch das BfArM über die Qualität der Aufbereitung und die Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage im MPG für weitergehende Anforderungen an Aufbereiter und Zertifizierer. Deshalb liegen die Schwerpunkte u.a. auf den Themen: Die neuen Rahmenbedingungen, Warnhinweis bei Einmalprodukten sowie den Studienergebnissen.
Referenten der Informationsveranstaltung sind u. a.:
> Dr. Jürgen Attenberger, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, Hannover
> Thomas Bödecker, ReDis Gesellschaft für Wiederaufbereitung in der Medizin mbH, Bochum
> Dr. Jürgen Gauer, SMP GmbH Service für Medizinprodukte, Tübingen
> Prof. Dr. Marc Kraft, Technische Universität, Berlin
> Klaus Roth, SMP GmbH Service für Medizinprodukte, Tübingen
> Carsten Schomburg, Ethicon Endo-Surgery (Europe) GmbH, Dülmen
> Peter Schröer, Johnson & Johnson MEDICAL GmbH, Dülmen
> Dr. Undine Soltau, Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG), Bonn
> Achim Storm, Universitätsklinikum Düsseldorf, Düsseldorf
Moderator der MedInform-Konferenz ist Joachim M. Schmitt, Geschäftsführer des BVMed und Mitglied des Vorstands.
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