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BVMed intern
BVMed-Herbsttreffen in Berlin - Prof. Raffelhüschen: „Bürgerversicherung löst kein Problem“
04.10.2003 - 65/03
Im DRG-System 2004 für die deutschen Kliniken forderte die BVMed-Vorstandsvorsitzende Cornelia Gröhl (Johnson & Johnson) die Einführung von flexibleren Vergütungsregelungen für Leistungsbereiche und medizintechnologische Verfahren, die noch nicht sachgerecht mit den Fallpauschalen vergütet werden. Die bestehende Öffnungsklausel für krankenhausindividuelle Entgelte müsse daher weitergeführt werden. Auch die Optimierung der Kalkulationsdaten wurde vom BVMed angemahnt, damit die Versorgungsrealität von medizintechnologischen Verfahren in den deutschen Kliniken transparent wiedergespiegelt wird.
Auf Kritik des BVMed stießen die Regelungen des GKV-Modernisierungsgesetzes zum Hilfsmittelbereich. Die rein preisorientierten Reformvorschläge vernachlässigen den Dienstleistungsbereich und die Qualität der Versorgung. Die vorgesehenen Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich werden den individuellen Beratungsbedürfnissen des Patienten nicht gerecht, schränken das Patientenwahlrecht empfindlich ein, erhöhen den Verwaltungsaufwand ohne Kosten einzusparen und sorgen nicht für mehr Transparenz, so Frau Gröhl.
Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen forderte in seinem Vortrag mehr Ehrlichkeit in der Diskussion um die Gesundheitsreform. Das GKV-Modernisierungsgesetz biete keine strukturellen Änderungen auf der Ausgabenseite. Die diskutierte Bürgerversicherung würde ebenfalls keine Probleme lösen. Die Einbeziehung der Beamten sorge eher für „schlechte Risiken“. Die Lohnbezogenheit des Systems mache keinen Sinn mehr. Die so genannte Gesundheitsprämie sei hier ein besserer Vorschlag, aber auch kein nachhaltiges Konzept, da die Ausgabenseite noch unberücksichtigt bleibe. Als Alternative präsentierte Raffelhüschen die „Freiburger Agenda“ mit drei Komponenten:
1. Vermeidung eines zusätzlichen Kostendrucks im stationären Bereich durch ordnungs- und wettbewerbspolitische Maßnahmen, z. B. mehr Vertragsfreiheit;
2. Einführung eines Selbstbehalts von 900 Euro pro Jahr ab dem Jahr 2005 für ambulante Leistungen und Medikamente (Effizienzsteigerung durch Verhaltensänderung);
3. Vollständige Ausgliederung von zahnmedizinischen Leistungen.
Hinweis an die Presse:
Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne ein digitales Bild von Prof. Raffelhüschen mit Frau Gröhl und BVMed-Geschäftsführer Schmitt zu. Bestellung an beeres@bvmed.de.
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