Innovationen

Zweiter „Innovationskongress“ des BVMed in Berlin: Kardiologen und Herzchirurgen: Langfristige Kosteneinsparungen durch Innovationen sind möglich

27.09.2001 - 55/2001

Berlin. Durch neue Behandlungsmethoden der Medizintechnologie kann einerseits immer mehr Patienten geholfen werden, andererseits sind auch langfristige Kosteneinsparungen durch Innovationen, beispielsweise in der Kardiologie, möglich. Das machten führende deutsche Kardiologen und Herzchirurgen auf dem zweiten Innovationskongress des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) in Berlin deutlich.


Nach Ansicht von Prof. Dr. Schultheiss, Ärztlicher Direktor der Berliner Universitätsklinik, würden bei medizinisch-technischen Innovationen die kurzfristigen Akutkosten zwar zunehmen, die langfristigen Kosten mit Blick auf den gesamten Behandlungsfall aber sinken. Die rasche Einführung medizinisch-technischer Innovationen sei also auch ökonomisch sinnvoll. Kritisch äußerte sich Prof. Dr. Roland Hetzer, Ärztlicher Direktor am Deutschen Herzzentrum, über die Budgetierungspolitik, die die Ärzte dazu zwinge, die Behandlung Schwerkranker künftig abzulehen. Dies sei aber völlig unakzeptabel. An dem BVMed-Kongress in Berlin nahmen über 120 Vertreter der Ärzteschaft, Industrie und Wissenschaft teil.

Prof. Dr. Ludger Seipel, Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums Tübingen, stellte die medizinischen Meilensteine in der Behandlung von Herzrhythmusstörungen und Herzrasen durch Schrittmachersysteme vor. So stellen neue Dreikammer-Stimulationssysteme, die eine vorher nie für möglich gehaltene Behandlung von Herzschwäche ermöglichen, einen „Jahrhundertfortschritt“ dar. Neue Systeme könnten sogar schwerste Herzinsuffizienz behandeln, so dass die Patienten von der Transplantationsliste heruntergenommen werden könnten. Allerdings gebe es für diese neuen Behandlungsmethoden keine Abrechnungsmöglichkeit. Der Arzt befinde sich in einer Zwickmühle: Patienten benötigen implantierbare Defibrillatoren oder moderne Herzschrittmacher-Systeme, das Krankenhaus bekomme aber wirtschaftliche Probleme, wenn der Arzt die ausgehandelte Anzahl überschreite. „Die Begrenzung der Schrittmacherzahlen wird der Bevölkerungsentwicklung nicht mehr gerecht“, so Professor Seipel. 

Prof. Dr. Heinz-Peter Schultheiss, Direktor der Universitätsklinik Benjamin Franklin Berlin, berichtete von den medizinischen Fortschritten in der interventionellen Kardiologie durch Ballondilatation und Stents. Eine „Revolution in der interventionellen Kardiologie“ stehe nun durch beschichtete Stents bevor, die zusätzlich in der Lage sind, bestimmte Substanzen abzugeben und damit das Problem der Restenose, also des Wiederverschlusses des Gefäßes, zu lösen. „Künftig wird es unverantwortlich sein, einen anderen als den beschichteten Stent bei Gefäßverschluss zu implantieren. Diese echte Innovation gibt es aber nicht umsonst.“ Auch die Strahlentherapie, die für zahlreiche Patienten von enormer Bedeutung sei, habe noch keine Abrechnungsmöglichkeit. 

Nach Ansicht von Prof. Schultheiss unterliegen Ärzte zunehmend ökonomischen Zwängen, denen mehr und mehr Priorität eingeräumt werde. Der Arzt sei aber primär den Patienten und der optimalen Therapie verpflichtet. Konflikte gebe es auch bei den notwendigen Studien, die von der Industrie finanziert werden würden. Die Kassen, die dies kritisieren, seien aber im Gegenzug nicht bereit und nicht in der Lage, entsprechende Studien zu finanzieren. Diese großen randomisierten Studien seien aber wiederum von herausragender Bedeutung, um den medizinischen Nutzen einer Innovation zu belegen. Eine große Herausforderung für Industrie, Ärzte, Krankenhäuser und Kassen sei es, in einem weiteren Schritt zu belegen, ob die Innovation auch ökonomisch sinnvoll ist. Sein Fazit: „Der medizinische Fortschritt muss beachtet werden. Wir müssen auf Innovationen bestehen, alles andere ist unethisch“.

Prof. Dr. Roland Hetzer, Ärztlicher Direktor des Deutschen Herzzentrums in Berlin, stellte den medizinisch-technischen Fortschritt auf dem Gebiet der implantierbaren Herzunterstützungssysteme bis hin zum sogenannten „künstlichen Herz“ dar. Die Fortschritte der Behandlungsmöglichkeiten seien enorm. Allerdings seien Herzunterstützungssysteme teuer und in den DRGs unter „sonstige Herzoperationen“ gefasst. Damit würden diese Innovationen im neuen Krankenhaus-Vergütungssystem „unerreichbar“ sein, wenn das System nicht entsprechend angepasst wird und die neue Behandlungsmethode eine eigene DRG-Gruppe erhält. Ziel der Weiterentwicklung der Herzunterstützungssysteme sei es, eine Alternative zur Herztransplantation zu haben, da zu wenig Spenderherzen zur Verfügung stehen. Auch Patienten mit chronischen Herzkrankheiten können sich durch eine mehrmonatige Therapie mit einem Herzunterstützungssystem wieder erholen. Daueranwendungen bis zu fünf Jahren seien mittlerweile möglich. Die Systeme würden immer besser und kleiner werden. Es gebe auch neue Pumpsysteme, die für den Dauereinsatz gebaut wurden, beispielsweise das „Lion Heart“ oder das „Berlin Heart“, die aber aufgrund der finanziellen Probleme nicht routinemässig implantiert werden können. Prof. Hetzer kritisierte, dass das neue DRG-System auf Krankenhäuser, die sich auf schwerere, komplexe Fälle spezialisiert haben, keine Rücksicht nehme. Solche Schwerpunktkrankenhäuser seien dann erheblich benachteiligt.

Prof. Dr. Eberhard Wille, Gesundheitsökonom an der Universität Mannheim und Stellvertretender Vorsitzender des Sachverständigenrates, plädierte dafür, Einsparpotentiale im Gesundheitssystem dort zu realisieren, wo der medizinische Nutzen für die Patienten nicht leidet. Wichtigstes Kriterium bei Innovationen sei der medizinische „Nettonutzen“. Ökonomische Betrachtungen würden erst dann eine Rolle spielen, wenn der Nutzen relativ gering ist. Dann müsse man die Frage stellen, ob dies die Solidargemeinschaft finanzieren müsse. Unstrittig sei, dass der medizinische Fortschritt auf Dauer durch das derzeitige System nicht zu finanzieren sei. Ebenso unstrittig sei aber auch, dass es Qualitätsschwächen und Fehlallokationen gebe, die beseitigt werden müssten. 

Rüdiger Strehl vom Universitätsklinikum Tübingen zeigte in seinem Referat Mängel der Innovationsfinanzierung im Krankenhaus auf. Innovationen würden in Deutschland in der Regel zunächst durch Universitätskliniken eingeführt werden. Bislang sei die Etablierung neuer Behandlungsmethoden trotz des Kostendrucks auch möglich gewesen. Im neuen Fallpauschalensystem werde dies wegen der Einheitspreise aber wesentlich schwieriger. "Für Innovationen mit höheren Kosten benötigen wir eigene, neue DRGs. Das aber kostet Zeit, vermutlich drei bis fünf Jahre. Deshalb brauchen wir Sonderlösungen für Innovationen außerhalb der DRGs", so Stehl. Ein weiteres Problem sei der neue Bundesausschuss Krankenhaus als „Gatekeeper“ für Innovationen. Die Zwischenbilanz des Bundesausschusses für den niedergelassenen Bereich sei "erbärmlich", weil dort innovative Verfahren nicht zügig zugelassen werden könnten. Gleiches drohe nun im stationären Bereich. 

Nach Ansicht des Frankfurter Ökonomen Prof. Dr. Wilhelm Hankel ist das deutsche Gesundheitssystem in der derzeitigen Form nicht zu retten. Die entscheidende Frage sei: Wie entkoppeln wir die Krankenkassenbeiträge vom Lohneinkommen? Notwendig sei eine breitere Finanzierungsbasis des Gesundheitssystems mit den gesamten Volkseinkünften und nicht dem stagnierenden Lohneinkommen als Basis. Damit werden die Chancen eines großen Wachstumsmarktes genutzt. Hankel plädierte für eine allgemeine Krankenversicherungspflicht mit freier Kassenwahl und Tariffreiheit. In einem „offenen europäischen Krankensystem“ müssten die gesetzlichen Krankenkassen privatisiert und die Kassenärztlichen Vereinigungen aufgelöst werden. Die Ärzte sollten direkt mit den Patienten über Privatverträge und Geldhonorare abrechnen. Bei der Rahmengesetzgebung müsse der Staat eine Familienkomponente, eine Mindestversicherungspflicht nach Einkommenshöhe und einen Sondertarif für Einkommensschwache vorsehen. Die Unternehmen sollten wie bisher Beiträge entrichten, allerdings sollten diese als tarifpolitisch ausgehandelte Lohnkosten an ihre Arbeitnehmer ausgezahlt werden. 

BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt forderte innovations- freundlichere Rahmenbedingungen für neue Behandlungsmethoden der Medizintechnologie. Die Hersteller benötigten Planungssicherheit und eine offene Partnerschaft mit allen Beteiligten. „Wir brauchen eine viel engere Zusammenarbeit von Politik, Leistungserbringern, Kostenträgern, Wissenschaft und Wirtschaft. Die vorhandenen Lücken im Dialog und in der Kooperation müssen dringend geschlossen werden“, so Schmitt. Als größten „Bremsklotz“ bezeichnete er die sektoralen Budgetierungen, die innovationshemmend seien und die Gefahr der Rationierung bergen. Konsens bestehe unter den Experten darin, dass der medizinisch und medizinisch-technische Fortschritt mit den endlichen Mitteln eines solidarischen Finanzierungssystems heutiger Art künftig nicht leistbar ist. 

Bei der Technologiebewertung durch die Bundesausschüsse forderte Schmitt mehr Transparenz und kritisierte die "Diskussion hinter verschlossenen Türen". Die Medizinprodukteindustrie fordere eine Antrags-, Mitwirkungs- und Einspruchsmöglichkeit. "Die Industrie geht davon aus, dass eine erhöhte Offenheit, Transparenz und Mitwirkung sicherlich auch die Akzeptanz der Entscheidungen der Ausschüsse ganz entscheidend steigern könnte", so der BVMed-Geschäftsführer.

- Digitaler Bilderservice

 


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