Innovationen

BVMed-Workshop Medizintechnologie in Nordrhein-Westfalen: Bedeutung von HTA nimmt für MedTech-Unternehmen zu – Land will Gesprächskreis zur Versorgungsforschung einrichten

25.04.2007 - 35/07

Berlin/Krefeld. Die Bedeutung von Innovationspotenzialen moderner Medizintechnologien stand im Mittelpunkt eines Experten-Workshops, der am 24. April 2007 im Zentrum für Telematik im Gesundheitswesen (ZTG) in Krefeld stattfand. Eingeladen hatten der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) gemeinsam mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium unter Beteiligung des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie sowie des Wirtschaftsministeriums.

Einig waren sich die Teilnehmer aus Politik, Industrie, Wissenschaft und Selbstverwaltung, dass die Standortbedingungen für innovative Medizintechnologien in Deutschland gut sind. Allerdings gibt es nach wie vor erhebliche Hemmnisse in den praktischen Verfahren und Abläufen zur Einführung innovativer Medizintechnologie in den Versorgungsalltag, so die Referenten des Workshops. BVMed-Geschäftsführer Joachim Schmitt wiederholte in diesem Zusammenhang seine Forderung nach einem konzertierten Vorgehen der beteiligten Akteure. Gleichzeitig betonte er die Bereitschaft der Unternehmen, sich der Aufgabe der Technologiebewertung (HTA, „Health Technology Assessment“) stellen zu wollen, um damit konsequenter als bislang die medizinische Wirksamkeit nachzuweisen.

Die Vertreter der Politik bestätigten, die begleitende Versorgungsforschung stärker als öffentliche Aufgabe wahrzunehmen. Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium will deshalb unter der Einbindung weiterer Landesministerien sowie der beteiligten Akteure aus der Wirtschaft einen ständigen Gesprächskreis einrichten. Ein solcher strukturierter Dialog soll nicht nur Hemmnisse bei der Einführung innovativer Technologien perspektivisch beseitigen, sondern auch der Bedeutung der Medizintechnologie als Grundpfeiler der Gesundheitswirtschaft Ausdruck verleihen.



Mathias Redders, Referatsleiter Gesundheitswirtschaft im Gesundheitsministerium von Nordrhein-Westfalen, unterstrich die Bedeutung der Medizintechnologie als dynamische Wachstumsbranche. Trotz ihrer hohen Innovationskraft sei die Branche in Deutschland mit vergleichsweise aufwändigen Marktzulassungsprozessen konfrontiert. Praktikable Verfahren sollten den Eingang von Innovationen in den Versorgungsalltag sicherstellen. Insgesamt müssten die Akteure der Gesundheitswirtschaft besser verzahnt werden. „Hier sind wir noch weit davon entfernt, eine solche Wertschöpfungskette zu haben“, so Redders. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstütze durch eine aktive Cluster-Politik das bessere Zusammenspiel aus Forschung, Entwicklung und Absatzmarkt. Gemeinsam mit den Ministerien für Wirtschaft und Innovation würden regionale Entwicklungskonzepte verfolgt, die die Gesundheitswirtschaft – mit insgesamt einer Million Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen – und die Medizintechnik im Besonderen fördern sollen. Aus den EFRE-Fonds würden dafür in den kommenden Jahren rund 90 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

 

„Wie können Innovationen schneller in unsere Systeme eingebracht werden?“ Dieser Frage ging Joachim M. Schmitt, Geschäftsführer des Bundesverbands Medizintechnologie (BVMed), in seinem Vortrag nach. Das Hauptproblem: „Potenzielle Hindernisse für den Zugang zu medizintechnologischen Innovationen für den Einzelnen sind kein Thema in der Öffentlichkeit und damit praktisch unbekannt“. Entsprechend würde die Wertigkeit von Medizintechnologien nicht ausreichend gewürdigt und der Zugang zu ihnen als selbstverständlich angesehen. Das Vorurteil, Medizintechnologien gehörten zu den Kostentreibern im Gesundheitswesen, widerlegte Schmitt. So lägen beispielsweise die Implantatpreise im europäischen Vergleich höher als in Deutschland. Insgesamt bescheinigte der BVMed-Geschäftsführer dem Medizintechnologie-Standort Deutschland beste Voraussetzungen. Ein Resultat der verzögerten Innovationseinführung in die Vergütungssysteme sei allerdings ein vergleichsweise geringeres Wachstum. Schmitt wiederholte die Forderung nach einem „Masterplan Gesundheitswirtschaft“. Notwendig sei ein abgestimmtes Vorgehen der Politikressorts in Gesundheit, Forschung und Wissenschaft sowie Wirtschaft. Zudem müsste eine gesellschaftspolitische Diskussion darüber stattfinden, was Gesundheit wert ist. Sein Fazit: „Innovationen der Medizintechnologie können ein wichtiger Motor der Gesundheitswirtschaft sein und dazu beitragen, dass sich Deutschland als ‚Kompetenzzentrum Gesundheit’ etabliert.“

Dr. Reinhard Kasper, Referatsleiter Medizinprodukte im Landesgesundheitsministerium, skizzierte die rechtlichen Rahmenbedingungen von Medizinprodukten. Grundlage dafür sei ein europaweit einheitliches Rechtssetzungsverfahren, bei dem die Eigenverantwortung des Herstellers im Mittelpunkt stehe. Dieser müsse nachweisen, dass sein Produkt sicher und leistungsfähig sei. Die Sicherheitsunbedenklichkeitserklärung – resultierend in der CE-Kennzeichnung – stelle sich im Alltag als praktikabel dar. Jedoch sei der Hersteller bei der klinischen Bewertung, die die Leistungsfähigkeit seines Produkts nachweisen soll, vor besondere Herausforderungen gestellt. Das Fehlen einheitlicher Bewertungskriterien sei im Alltag ein besonderes Hindernis.

Dr. Gabriela Soskuty, Director Health Care Management bei Johnson & Johnson Deutschland, zeichnete den Weg von der Idee zum Produkt am Beispiel der morbiden Adipositas-Chirurgie nach. „Von der ersten Idee bis zur Entwicklung einer Kleinserie können gut fünf Jahre vergehen, bis zur Anwendung beim Patienten und damit zur Erstattung durch die Kassen kommen noch einige Jahre dazu“, so Soskuty. Die europäische Statistik gehe von immerhin 135 Millionen Betroffenen aus, die Kosten für die Adipositas lägen bei bis zu 6 Prozent der gesamten Ausgaben des Gesundheitswesens. Nachgewiesenermaßen sei die chirurgische Therapie der morbiden Adipositas ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich. Sie entspreche dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und sei im Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen abgebildet. Trotzdem sei keine einheitliche Finanzierung geregelt und schwer kranken Patienten könne in vielen Fällen nicht geholfen werden. „Von sieben Patienten, bei denen eine Indikation vorliegt, bekommt ein Patient die Operation von der Gesetzlichen Krankenversicherung erstattet“, so Soskuty in ihrem Fazit.

Zu Umsetzung und Praktikabilität der Innovationsfinanzierung im deutschen DRG-System referierte Prof. Dr. Norbert Roeder, Ärztlicher Direktor am Universitätsklinikum Münster. Er kritisierte die regulative Beeinflussung Neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) durch das DRG-System. Zwar seien die DRGs unter dem Primat der Gesamtkostenhomogenität gebildet, Mehrkosten im Sachbereich könnten allerdings nicht adäquat kompensiert werden. Konsequenzen für die Versorgungsrealität seien nicht vermeidbar. Roeder plädierte dafür, die so genannten NUBs unabhängig von den gesamten Leistungs- und Entgeltverhandlungen zu vereinbaren. Damit könne sichergestellt werden, dass Innovationen zeitnah in das System kommen. „Das gesamte Konzept muss noch reifen, wir sind in der Entwicklungsphase“, ist sich Roeder sicher. Eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen sei notwendig, um der Finanzierungsproblematik, die von Jahr zu Jahr schärfer werde, zu begegnen.

Anregungen für eine neue Dialogkultur konnte Rainer Beckers, Bereichsleiter im Zentrum für Telematik im Gesundheitswesen (ZTG), geben: „Ein Plädoyer für Innovationen ist dann besonders glaubwürdig, wenn es durch eine neutrale Mittlerrolle erfolgt.“ Das ZTG stehe beispielhaft für einen strukturierten Dialog, um Innovationen im Gesundheitsweisen einzuführen. 1989 als Public Private Partnership gegründet, setzen sich seine Gesellschafter nahezu paritätisch aus Akteuren der mittelständischen Wirtschaft sowie des Gesundheitsbereichs zusammen. Gemäß seiner Satzung fördert das ZTG die Gesundheitstelematik. Als Schnittstelle zwischen Politik, Verwaltung und Selbstverwaltung sowie Wissenschaft informiert und kommuniziert das ZTG, fördert Standards und leistet neutrale Beratung.

Welchen Beitrag Unternehmen bei der innovativen medizintechnologischen Versorgung leisten, zeigte Horst Lorenz, Reimbursement Manager bei Medtronic, am Beispiel von chronischen Herzinsuffizienz-Patienten auf. Die hohe Innovationskraft des Unternehmens werde dadurch belegt, dass zwei Drittel des jährlichen Umsatzes auf Produkten basieren, die nicht älter als zwei Jahre sind. Das innovative Implantatsystem stelle bei der im Rahmen der Herzinsuffizienz auftretenden kardialen Dekompensation ein zuverlässiges „Frühwarnsystem“ dar. Entstehende Mehrkosten bei der Therapie könnten erheblich reduziert, die lebensgefährliche Dekompensation des Patienten vermieden werden. Und dennoch: Die Mehrkosten solcher Implantate seien zurzeit im DRG-System nicht finanziert, die Therapie würde daher nur unzureichend eingesetzt.

„Die Herzinsuffizienz ist eine der häufigsten und kostenintensivsten Erkrankungen unserer Zeit. In Deutschland ist sie für etwa 1,2 Prozent der gesamten Krankheitskosten verantwortlich“, bestätigte Dr. Till Neumann, Teilprojektleiter Kompetenznetzwerk Herzinsuffizienz am Universitätsklinikum Essen. Dabei sei die häufige Re-Hospitalisation in der bisherigen Behandlung ein Kostentreiber. Als Reaktion unterstütze die Bundesregierung seit 2000 kontinuierlich die Etablierung von Kompetenznetzen für chronische und schwere Erkrankungen. Ziel der Kompetenznetze sei, eine Steigerung von Effizienz und Effektivität in der Forschung, eine Verbesserung der Qualität in der Versorgung sowie eine Ausstrahlung des Netzes auf die Allgemeinbevölkerung zu realisieren. Damit solle die Basis für eine effektive Prävention geschaffen werden. Auf Grund der strukturellen Voraussetzungen seien die Bedingungen für die Zusammenarbeit mit der Industrie nach wie vor nicht optimal. „Hier liegen noch Synergiepotenziale, die es zukünftig besser auszuschöpfen gilt“, resümiert Neumann.

Dass die Notwendigkeit einer permanenten Einbeziehung von Innovationen sowie neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in das DRG-System nicht nur eine ökonomische Frage, sondern auch und vor allem im Sinne des Patienten sei, betonte Karsten Gebhart, Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, in seinem Vortrag. Er bescheinigte dem System eine hohe Abbildungsqualität, allerdings müsse es sich permanent an die stationäre Versorgungswirklichkeit mit ihrem hohen Innovationspotenzial anpassen. Vor dem Hintergrund der künftigen Gestaltung der ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser bezog Gebhart klar Stellung: Die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung sei eine Aufgabe der Länder und müsse auch als solche erhalten bleiben. Voraussetzung für einen Umstieg auf die monistische Finanzierung sei die Schaffung bundesweit einheitlicher Ausgangsbedingungen durch den Abbau des bestehenden Investitionsstaus. „Dies ist nicht nur dringend notwendig, sondern auch eine Frage der Gerechtigkeit“.


Hinweis für die Medien: Hochauflösende Bilder zur BVMed-Konferenz können hier zur kostenfreien Nutzung heruntergeladen werden.


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