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DRG-System
BVMed: „Jetzt die Weichen stellen, damit die Krankenhäuser Träger und Treiber des medizintechnischen Fortschritts bleiben“
27.06.2008 - 50/08
Als wichtigen Beitrag dazu setzt sich der BVMed im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur künftigen Krankenhausfinanzierung für eine Verbesserung der Innovationsklausel des DRG-Systems ein. Um einen flexibleren und schnelleren Zugang zu medizinischem Fortschritt zu ermöglichen, schlägt der BVMed eine Vereinfachung und Entbürokratisierung bei der Vergütung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) vor. Entsprechende Formulierungsvorschläge und ein unterstützendes Argumentationspapier hat der MedTech-Verband den Gesetzgebungsorganen zur Verfügung gestellt. „Dadurch kann die Politik dazu beitragen den Verwaltungsaufwand der Krankenhäuser zu verringern“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt.
Die steigenden Kostenbelastungen der Krankenhäuser und die Preisbindung an die Grundlohnrate führten schon heute dazu, dass die Versorgung der Patienten mit modernen Medizintechnologien leide. Es sei zu befürchten, dass aus Kostengründen Produkte älterer Generationen zur Anwendung kommen, die eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der Patienten nach dem Stand der Technik nicht mehr gewährleisten.
In einem Gutachten des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) zur Entwicklung der Krankenhausinanspruchnahme kamen die Gutachter nach Auskunft des BVMed zur Schlussfolgerung, dass die Kostenentwicklung für medizintechnische Innovationen und Verbrauchsgüter in etwa in der Höhe des Zuwachses des Bruttoinlandsprodukts liegen. „Damit behindert die bisherige, darunter liegende Grundlohnorientierung der Vergütung der Krankenhäuser die Umsetzung innovativer Behandlungsmöglichkeiten. Die erwarteten Kostenzuwächse beim medizinischen Bedarf der Krankenhäuser sind nicht mehr durch Einsparungen in anderen Bereichen zu kompensieren“, argumentiert der MedTech-Verband.
Daher seien zur Finanzierung des medizinischen Fortschritts zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich. Um medizinische Neuentwicklungen während der Einführungsphase des Fallpauschalensystems den Patienten zeitnah zur Verfügung zu stellen, wurde eine Innovationsklausel in das Fallpauschalensystem aufgenommen. „Einige Politiker der Regierungskoalition weisen zurecht darauf hin, dass sich die bestehende Regelung in der Praxis als zu unflexibel und zu umständlich erwiesen hat. Daher sind gesetzestechnische Anpassungen erforderlich, die: 1. die Antragsfrist flexibilisieren, 2. die Entscheidungen transparent machen und 3. die Übernahmemöglichkeit von Innovationsregelungen für strukturgleiche Krankenhäuser ermöglichen“, fordert der BVMed zusammenfassend.
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