DRG-System

BVMed setzt sich für Verbesserung der DRG-Innovationsklausel ein: „Flexibler und schneller Zugang zu medizinischem Fortschritt“

25.02.2008 - 10/08

Berlin. Der BVMed setzt sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur künftigen Krankenhausfinanzierung für eine Verbesserung der Innovationsklausel des DRG-Systems ein. Um einen flexibleren und schnelleren Zugang zu medizinischem Fortschritt zu ermöglichen, schlägt der BVMed eine Vereinfachung und Entbürokratisierung bei der Vergütung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) vor. Entsprechende Formulierungsvorschläge und ein unterstützendes Argumentationspapier hat der MedTech-Verband den Gesetzgebungsorganen zur Verfügung gestellt.


 

Konkret schlägt der BVMed vor:

  • Planungssicherheit erhöhen – Verwaltungsaufwand vermindern. Krankenhäuser benötigen Planungssicherheit, wenn sie Innovationen einführen möchten. NUBs müssen verlässlich und fortlaufend – auch während des Prüfverfahrens – vergütet werden. Dies muss auch bei einmaliger positiver Beurteilung durch das InEK möglich sein – bis zur Aufnahme in das DRG-System. Mit der Verpflichtung zur Extrabudgetierung hat der Gesetzgeber deutlich gemacht, dass er die Finanzierung von Innovationen sicherstellen will. Dieser Intention muss in der Praxis noch verstärkt Rechnung getragen werden.
  • Häuserübergreifende Einführungen ermöglichen. Künftig sollen Kliniken gemeinsame Anträge beim Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) einreichen können. Erfolgt die Zulassung in einem Krankenhaus, sollte sie auch für andere Kliniken mit entsprechender Strukturqualität gelten.
  • Unterjährige Anträge ermöglichen. Unterjährige Anträge an das InEK zur Finanzierung von NUBs sollten gestattet sein. Nur so wird auf den sich beständig verändernden Forschungsstand der medizintechnischen Industrie reagiert und nur so können wirkliche Innovationen zeitnah im stationären Bereich abgebildet werden. Die Anträge sollen mindestens zum 31. März und 31. Oktober eines Jahres gestellt werden können.

 

„Die gesetzliche Einführung der Innovationsklausel war sinnvoll und richtig. In der Praxis hat sich die geltende Regelung jedoch als zu statisch und unflexibel erwiesen“, begründet der BVMed die politische Initiative. Innovative Medizintechnologien seien gerade durch einen schnellen Generationswechsel und technologische Weiterentwicklungen gekennzeichnet. Somit verlange die Einführung medizintechnischen Fortschritts in das Fallpauschalensystem prinzipiell eine zeitnahe Regelung. „Die vom BVMed vorgeschlagene Innovationsvergütung sorgt dafür, dass die Investitionen in moderne Medizintechnologien für Anwender und Entwickler kalkulierbar bleiben und eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten gewährleitestet werden kann“, so der BVMed.

Seit 2004 wird im Krankenhaussektor generell nach Pauschalen je Krankheitsfall, den DRGs, abgerechnet. Das DRG-System stellt den erforderlichen Rahmen für bestimmte medizinische Behandlungen dar.  Neuentwicklungen sind  jedoch nicht in den aktuellen Kostenberechnungen enthalten, da sich das Fallpauschalensystem an den Daten der Vergangenheit orientiert. Dafür wurde eine Innovationsklausel in das Gesetz aufgenommen, die es Kliniken erlaubt, NUBs außerhalb des DRG-Katalogs zu Lasten der Kostenträger einzusetzen. Von 50 Prozent der vom InEK anerkannten Verfahren wurden in den letzten  drei Jahren gerade einmal 20 Prozent realisiert. Innovationen machen derzeit weniger als 0,1 Prozent der Krankenhauskosten aus.

„Diese Zahlen belegen, dass die Regelung in der Praxis nicht funktioniert. Hier wollen wir gemeinsam mit den Partner aus Politik und Krankenhaus Verbesserungen erreichen“, so der BVMed.

 

Das BVMed-Argumentationspapier und die Formulierungsvorschläge können im Internet unter folgenden Adressen heruntergeladen werden:

http://www.bvmed.de/stepone/data/downloads/1c/bb/00/bvmed-argumentation.pdf
BVMed-Argumentationspapier: „Fortschritt erLeben“ - Warum ist eine Verbesserung der Innovationsklausel für Medizintechnologien im Fallpauschalensystem nötig?

http://www.bvmed.de/stepone/data/downloads/1b/bb/00/bvmed-khentgg.pdf
Änderungsvorschläge BVMed zum Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG),
§ 6 Vereinbarung sonstiger Entgelte

 

Der BVMed vertritt als Wirtschaftsverband etwa 200 Industrie- und Handelsunternehmen der Medizintechnologiebranche. Im BVMed sind unter anderem die 20 weltweit größten Medizinproduktehersteller im Verbrauchsgüterbereich organisiert. Die Gesundheitsausgaben im Bereich der Medizinprodukte betragen in Deutschland mehr als 21 Milliarden Euro. Die Medizinprodukteindustrie beschäftigt in Deutschland rund 165.000 Menschen.


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