DRG-System

BVMed setzt sich für Verbesserung der DRG-Innovationsklausel auch bei einem "technischen Gesetzentwurf" zur Krankenhausfinanzierung ein

23.07.2008 - 56/08

Berlin. Verbesserungen an der Innovationsklausel des DRG-Systems hat der BVMed auch für den Fall angeregt, dass es im Rahmen der laufenden Verhandlungen zur künftigen Krankenhausfinanzierung nur zu einem „technischen“ Gesetzentwurf kommen sollte. Um einen flexibleren und schnelleren Zugang zu medizinischem Fortschritt zu ermöglichen, schlägt der BVMed eine Vereinfachung und Entbürokratisierung bei der Vergütung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) vor. „Es wäre wichtig, dass die vorgeschlagenen Regelungen auch in einen technischen Entwurf Eingang finden. So könnten Einsparungen von Verwaltungskosten in den Krankenhäusern realisiert werden und neue Medizintechnologien den Patienten schneller zu Gute kommen“, so BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt.


Beim derzeitigen NUB-Verfahren ist eine Antragstellung der Krankenhäuser beim DRG-Institut InEK nur einmal im Jahr zum 31. Oktober möglich. Die Bewilligung gilt nur für ein Jahr und muss bis zur Berücksichtigung in den DRG immer wieder jährlich neu gestellt werden. Der Antrag ist von allen Krankenhäusern, die ein entsprechendes Verfahren anwenden wollen, einzeln zu stellen.

Der BVMed setzt sich für folgende Verbesserungen an dieser Innovationsklausel ein:

1. Die NUB-Anträge sollen zukünftig auch unterjährig gestellt werden können. Diese Regelung würde die bestehende Antragsflut zu einem Zeitpunkt besser auf das gesamte Jahr verteilen. Die Einführung neuer medizintechnischer Verfahren könnte schneller erfolgen. Ein entsprechender Punkt findet sich auch in den Eckpunkten des Bundesgesundheitsministeriums für den neuen ordnungspolitischen Rahmen im Krankenhausbereich und ist mit den Regierungsfraktionen abgestimmt.

2. Bewilligte Anträge sollten bis zur Aufnahme in den DRG-Katalog Geltung haben. Dies würde bürokratische Wiederholungsanträge, denen in den allermeisten Fällen wieder stattgegeben wird, überflüssig machen.

3. Den Krankenhäusern sollte es zusätzlich möglich sein, Anträge gemeinschaftlich zu stellen oder es könnte eine Regelung getroffen werden, dass ein bewilligter Antrag automatisch für alle Krankenhäuser derselben Versorgungsstufe gilt.

„Die gesetzliche Einführung der Innovationsklausel war sinnvoll und richtig. In der Praxis hat sich die geltende Regelung jedoch als zu statisch und unflexibel erwiesen“, begründet der BVMed seine Vorschläge. Innovative Medizintechnologien seien gerade durch einen schnellen Generationswechsel und technologische Weiterentwicklungen gekennzeichnet. Somit verlange die Einführung medizintechnischen Fortschritts in das Fallpauschalensystem prinzipiell eine zeitnahe Regelung.

Digitales Bild von BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt:
http://www.bvmed.de/stepone/data/images/8d/75/00/bvmed-schmitt-300dpi.jpg


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