Medizintechnologie e.V.
Reinhardtstr. 29 b
D - 10117 Berlin
Tel. (030) 246 255 - 0
Fax. (030) 246 255 - 99
info@bvmed.de
Hilfsmittel
Zuzahlung bei Hilfsmitteln BVMed: Neue Zuzahlungsregelung benachteiligt Kehlkopflose und Heimbeatmungs-Patienten
10.02.2004 - 11/04
Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln richtet sich die Zuzahlung nach der Indikation. Die Spitzenverbände der Krankenkassen verknüpfen die Indikation mit einer Produktgruppe des Hilfsmittelverzeichnisses. Dies sei bei der Stoma- und Inkontinenzversorgung durchaus praktikabel, so der BVMed. Beispiel Stoma: Hier benötige der Patient verschiedene Produkte wie Basisplatte und Beutel, die aber alle in einer Produktgruppe des Hilfsmittelverzeichnisses enthalten seien. Der Patient müsse deshalb bei einer Verordnung verschiedener Produkte die Zuzahlung nur einmal leisten. Beispiel ableitende Inkontinenz: Auch hier benötigt der Patient verschiedene Produkte wie Katheter und Beutel, die aus einer Produktgruppe des Hilfsmittelverzeichnisses stammen.
Problematisch werde die Zuzahlungs-Regelung allerdings, wenn es die Behandlung erforderlich macht, Hilfsmittel aus mehreren Produktgruppen zu verordnen. Beispiel Tracheostomie- oder Laryngektomie-Patienten: Kehlkopflose benötigen ein Absauggerät (PG 01), Kanülen (PG 12), Inhalationsgeräte und Zubehör (PG 14) oder eine Sprechhilfe (PG 27). Diese Patienten werden seit dem 1. Januar 2004 durch eine zu leistende vierfache Zuzahlung enorm belastet. Ein weiteres Beispiel ist die Respiratorische Heimbeatmung (Respiratory Care). Hier benötigt der Patient Kanülen und Zubehör (PG 12), ein Inhalations- und Atemtherapiegerät (PG 14) sowie gegebenenfalls ein Absauggerät (PG 01). Innerhalb der Regelversorgung für diese Indikation müsste der Patient die Zuzahlung also 3-mal leisten.
„Dies stellt eine Ungleichbehandlung zu anderen Patienten dar, die ihre Regelversorgung aus einer Produktgruppe des Hilfsmittelverzeichnisses beziehen. Für dieses Problem muss rasch eine Lösung erarbeitet werden, beispielsweise durch eine weiter gefasste Zuzahlungsregelung nach Krankheitsbild bzw. Indikation“, so der BVMed.
Diese Inhalte könnten für Sie ebenfalls interessant sein:
Neu: MedTech-Bilderwelten
Informationsfilm
Gebärmutter-Myome: Embolisation
Ein Blutgefäß ist plötzlich verstopft: Embolie. Ein Organ wird dadurch nicht mehr versorgt: Infarkt. – Ein bedrohlicher Vorgang? Nicht, wenn Mediziner ihn sich zu Nutze machen bei der Behandlung gutartiger Tumore in der Gebärmutter, den sogenannten Myomen. Durch die Myom-Embolisation könnten in Deutschland jährlich mehr als 140.000 Frauen von ihren heftigen Beschwerden befreit und vor der folgenschweren Entfernung ihrer Gebärmutter bewahrt werden. So wie Verena Helm. (Länge: 3:29 min)
> Gebärmutter-Myome: Embolisation
Aktuelle Themen
- Dekubitus
- Erhebungsbogen
- Erstattung
- Hilfsmittel
- Homecare
- Inkontinenz
- Kodex
- Medizinprodukte
- Medizinprodukteberater
- Medizinprodukterecht
- Nadelstichverletzungen
- Tracheostoma
- UDI
- Versorgungsstrukturgesetz
- Wundversorgung




