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Hilfsmittel
Start des elektronischen Gesundheitsberuferegisters wichtig für die Einbindung der Homecare-Unternehmen in das eRezept
14.09.2009 - 80/09
Das Bündnis fordert seit längerem die Aufnahme in den Beirat für die Einrichtung eines elektronischen Gesundheitsberuferegisters. Die IG GB stellte in einer Erklärung klar:
1. Der Heilberufsausweis muss für jeden Berufsangehörigen als Teil seiner beruflichen Identität zur Verfügung stehen.
2. Nur mit dem Einsatz von Heilberufsausweisen für alle Gesundheitsberufe ist die Funktionalität der elektronischen Gesundheitskarte für die interdisziplinäre Kommunikation in der Patientenversorgung zu gewährleisten.
Der BVMed vertritt unter anderem zahlreiche Homecare-Unternehmen, die für die Patientenversorgung künftig den Zugriff auf das elektronische Rezept benötigen – und damit den Zugriff auf die Telematik-Infrastruktur. Denn nach dem Zwei-Schlüssel-Prinzip reicht die elektronische Gesundheitskarte des Patienten nicht aus. Die Homecare-Unternehmen benötigen als sonstige Leistungserbringer auch einen Heilberufsausweis, um die derzeitigen Tätigkeiten weiter ausführen zu können, so der BVMed.
Homecare-Unternehmen versorgen Patienten beispielsweise mit beratungs- und betreuungsintensiven Hilfsmitteln. Die Homecare-Unternehmen erhalten ärztliche Verordnungen und rechnen diese mit der Krankenkasse ab. Zu den Versorgungsbereichen gehören unter anderem Stoma, Inkontinenz, enterale Ernährung, moderne Wundversorgung, Tracheostoma oder Beatmungstherapien. Deshalb ist insbesondere das elektronische Rezept für die Unternehmen von Bedeutung.
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