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Hilfsmittel
Neues BVMed-Informationsblatt zur Verordnung von Hilfsmitteln
24.04.2009 - 34/09
Zu den Rechten des Arztes zählt, dass spezifische Einzelproduktverordnungen bei Hilfsmitteln im Einzelfall mit entsprechender Begründung möglich sind. Zu seinen Pflichten gehört es, bei individueller Anfertigung oder Zurichtung das abgegebene Hilfsmittel zu überprüfen.
Leistungserbringer können spezifische Einzelprodukte abgeben, wenn eine explizite Einzelproduktverordnung vorliegt. Änderungen und Ergänzungen der Verordnung sind jedoch nur durch den Arzt zulässig. Die Abgabe von Hilfsmitteln bedarf grundsätzlich der Genehmigung durch die Krankenkasse. Ausnahmen sind abweichende vertragliche Regelungen.
Mehr zum Thema Hilfsmittel gibt es im Internet unter www.bvmed.de/themen/Hilfsmittel.
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