Hilfsmittel

Neue BVMed-Informationskarte zur Erstattung von Inkontinenzprodukten

08.05.2002 - 38/02

Berlin. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat eine neue Informationskarte zur Erstattungsfähigkeit von Hilfsmitteln in der Inkontinenzversorgung aufgelegt.


In der Praxis treten immer wieder Fragen auf, welche Produkte im Rahmen der Inkontinenzversorgung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden können, wie die Zuzahlung geregelt ist oder ob diese Produkte auch für Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen zu Lasten der GKV verordnet werden können. Mit der neuen Infokarte "Erstattung von Inkontinenzprodukten" beantwortet der BVMed diese Fragen und gibt praktische Informationen für Leistungserbringer, Ärzte, Krankenkassenmitarbeiter und Versicherte.

Die BVMed-Informationskarte enthält u. a. folgende wichtige Aussagen:

 Hilfsmittel zur Inkontinenzversorgung sind bei allen zugelassenen Leistungserbringern (z.B. Sanitätshäuser, Apotheken) erhältlich.

 Die benötigten Hilfsmittel bei Inkontinenz sind zu Lasten der GKV verordnungs- und erstattungsfähig (BSG-Urteil Az: 3 RK 15/89 vom 07.03.90). Der Anspruch gilt auch im stationären Pflegebereich.

 Hilfsmittel sind weder budget- noch richtgrößenrelevant!

 Inkontinenzhilfsmittel unterliegen keiner gesetzlichen Zuzahlungspflicht. Eigenanteile des Patienten sind von Bundesland und Krankenversicherung abhängig.

Die BVMed-Infokarte „Erstattung von Inkontinenzprodukten“ kann kostenfrei beim BVMed, Reinhardtstr. 29 b, D-10117 Berlin, Tel. (0 30) 246 255-0, Fax: (0 30) 246 255-99, E-Mail:  info@bvmed.de, angefordert werden. Sie ist auch im Internet abrufbar unter www.bvmed.de (Publikationen).


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