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Hilfsmittel
8. Berliner Medienseminar des BVMed: Herbstumfrage: „MedTech-Branche bleibt trotz erhöhten Preisdrucks ein Jobmotor“
31.10.2007 - 84/07
Die Unternehmen der Medizintechnologie, die im BVMed organisiert sind, investieren im Durchschnitt rund 9 Prozent ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Rund 30 Prozent der Unternehmen investieren sogar mehr als zehn Prozent. Die Innovationskraft der Branche spiegelt auch wieder, dass knapp 80 Prozent der Unternehmen für 2008 planen, neue Produkte und Verfahren auf den Markt zu bringen. Der Innovationsschwerpunkt liegt dabei erwartungsgemäß im stationären Bereich, ergab die BVMed-Herbstumfrage.
Insgesamt ist die Stimmung in der Branche deutlich besser als im Vorjahr. Für das laufende Jahr 2007 erwarten knapp 50 Prozent der Unternehmen ein besseres Ergebnis gegenüber 2006. Im Vorjahr lag dieser Wert bei nur 35 Prozent. Die Unternehmen erwarten durchschnittlich einen Umsatzzuwachs von 7 Prozent. Dies liegt vor allem daran, dass 2006 mit den Ärztestreiks, dem anhaltenden Preisdruck im Klinikbereich und den Verunsicherungen durch die Gesundheitsreform ein schlechtes Jahr war.
Als stärkste Hemmnisse für die Branchenentwicklung wird der gestiegene Preisdruck durch die Einkaufsgemeinschaften (70 Prozent) und Fehlanreize durch das Krankenhaus-Fallpauschalensystem (44 Prozent) angesehen. Bei den gesundheitspolitischen Forderungen der Unternehmen steht der Wunsch nach einer Flexibilisierung der Erstattungssysteme im Vordergrund. Die Branche spricht sich vor allem für mehr Eigenverantwortung der Patienten durch Zuzahlungsmodelle und für mehr Wahlfreiheiten für die Versicherten aus. Bei der Frage nach den Stärken des Standorts Deutschland für die Medizintechnologie gibt es von den BVMed-Unternehmen durchaus Anerkennung und hohe Wertschätzung. Dazu gehören vor allem die hohe Anzahl gut ausgebildeter Ärzte (55 Prozent), das hohe Versorgungsniveau der Patienten (54 Prozent) sowie der hohe Standard der klinischen Forschung (38 Prozent).
Das 8. Berliner Medienseminar des BVMed stand unter dem Oberthema „Ein halbes Jahr nach der Gesundheitsreform: Erfahrungsberichte aus der MedTech-Branche“. Nach Ansicht des BVMed-Vorstandsvorsitzenden Dr. Meinrad Lugan, Vorstand der B. Braun Melsungen AG, hat die Politik erkannt, dass die Medizintechnik große Beschäftigungspotentiale und positive Effekte auf die medizinische Versorgungsleistung bietet. Mit der HighTech-Strategie der Bundesregierung liegt ein geeignetes Instrument vor, um ein gemeinsames Leitbild „Gesundheitswirtschaft“ Deutschland zu erarbeiten. „Aber wir haben auch Probleme, die wir lösen müssen.“
Dies gelte vor allem für die Einführung und Erstattung neuer Produkte und Verfahren“, so Lugan. Hier müssten bessere Rahmenbedingungen für eine widerspruchsfreie Innovationspolitik ressortübergreifend gestaltet werden. „Voraussetzung dafür ist, dass innovative Medizintechnik im eigenen Lande erprobt und frühzeitig eingesetzt wird.“ Der BVMed-Vorstandsvorsitzende fasste seine gesundheitspolitischen Forderungen in fünf Punkten zusammen:
- Masterplan und Koordinator einrichten: Wir brauchen einen zwischen den Politikbereichen Wirtschaft, Forschung und Gesundheit abgestimmten „Masterplan Gesundheitswirtschaft“. Ein Koordinator für die Gesundheitswirtschaft soll die Abstimmung der Förderprogramme übernehmen und Auswirkungen auf die Gesundheitswirtschaft prüfen.
- Gesamtfallbetrachtung und Prozessdenken einführen: Wir brauchen ein stärkeres Denken in Prozessen. Wir müssen einen Gesamtfall betrachten, nicht isolierte Initialkosten. Wir müssen die langfristigen Einsparpotentiale durch moderne MedTech-Verfahren in die Überlegungen und in die Kostenübernahme einbeziehen.
- Innovationsförderung im Klinikbereich optimieren: Das Prinzip „Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt“ muss im Krankenhaus beibehalten werden. Die Innovationsklausel für Krankenhäuser muss überarbeitet und vereinfacht werden.
- Vergütungsregelungen flexibilisieren: Wir brauchen eine Flexibilisierung der Vergütungsregelungen, um Innovationen schneller einzuführen. Dazu gehören flexible Zuzahlungsmodelle bzw. die Gestattung von Eigenbeteiligung der Versicherten.
- Hilfsmittelversorgung sichern: Krankenkassen und Leistungserbringer müssen gemeinsam lernen, mit dem Instrument der Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich vernünftig umzugehen. Wir müssen mit den Krankenkassen Kriterien für einen echten Qualitätswettbewerb entwickeln und festschreiben.
Christian Weinrank, Geschäftsführer der Medtronic Deutschland GmbH, berichtete über die Änderungen im Klinikbereich und die Folgen für komplexe Medizintechnologien. Er kritisierte das Verfahren für Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) als „Innovationshürde“. Die Vereinbarung der NUB-Entgelte werde in der Gesamtverhandlung den Krankenkassenforderungen gegenüber geopfert. Er schlug vor, ein Verfahren analog der bundeseinheitlichen Zusatzentgelte zu etablieren. Dazu gehört die Beantragung durch Fachgesellschaften oder andere Organisationen, die Prüfung durch das InEK, eine Liste der genehmigten Entgelte für NUB, bundeseinheitliche Preisfestsetzungen und keine Limitierung auf einzelne Häuser. Mit den Kostenträgern vor Ort sollten dann nur noch Mengen verhandelt werden.
Dr. Gian Carlo Sciuchetti, Geschäftsführer der Pfrimmer Nutricia GmbH, schilderte auf dem BVMed-Medienseminar seine Erfahrungen mit Ausschreibungen am Beispiel der enteralen Ernährungstherapie. Sein Fazit: „Ausschreibungen sind im Bereich der enteralen Ernährung im Hinblick auf die Versorgungsqualität der Patienten ungeeignet.“ Er betonte die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Krankenkassen, „um diese von dem medizinischen Nutzen unserer Produkte in ihrer Gesamtheit zu überzeugen“. Es dürfe nicht sein, dass der Preis das einzige Zuschlagskriterium der Krankenkassen bei Ausschreibungen sei. „Wo bleibt da das Wohl der Patienten?“.
Prof. Dr. Helge Sodan von der Freien Universität Berlin stellte ein Gutachten zu sozial- und verfassungsrechtlichen Aspekten der Hilfsmittelversorgung nach der Gesundheitsreform vor. Die Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung seien ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsfreiheit der Leistungserbringer mit erheblichen Auswirkungen auf Marktstrukturen. Auch die Einschränkung des Patientenwahlrechts im Hinblick auf die Hilfsmittelversorgung sei verfassungsrechtlich bedenklich. Die allgemeine Handlungsfreiheit der Versicherten werde unverhältnismäßig eingeschränkt, so der Rechtsexperte und langjährige Verfassungsrichter.
Alle Informationen zum BVMed-Presseseminar „Besseres Innovationsmanagement“ befinden sich im Internet unter: www.bvmed.de/medienseminar07.
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