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Hilfsmittel
Date
Hilfsmittel im Pflegeheim Werden die Patienten künftig noch sachgerecht versorgt?
Datum: Dienstag, 18.06.2002 09:30 - 16:30
Ort: Holiday Inn, Köln City-West
- Abgrenzungskatalog
- Rechtssprechung
- Konsequenzen
MedInform-Informationsveranstaltung
ZUM THEMA
Seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahre 1995 steht eine zentrale Frage im Raum: „Wer trägt die Kosten für Hilfsmittel im Pflegeheim?“
Die demographische Entwicklung und die gesellschaftspolitischen Veränderungen führen dazu, dass immer mehr hochbetagte Menschen den letzten Abschnitt ihres Lebens im Pflegeheim verbringen. Der medizinisch-technische Fortschritt trägt dazu bei, dass die Lebensqualität der Menschen enorm verbessert werden konnte. Dies ist insbesondere für Menschen von Bedeutung, die im hohen Alter an mehreren Krankheiten gleichzeitig leiden, oftmals dann, wenn sie bereits im Pflegeheim leben.
Um die Kostenfrage eindeutig zu klären, ist es wichtig zu unterscheiden, was Pflegebedürftigkeit und was Krankheit ist. Diese Fragestellung wird notwendig, da im Gesetzestext bislang keine klare Abgrenzung gezogen wurde.
Das Bundessozialgericht hat diese Diskussion mit seinem sog. „Rollstuhlurteil“ und der „Sphärentheorie“ vom Februar 2000 neu entfacht. Die gesetzlichen Krankenkassen haben das Urteil zum Anlass genommen, die Kostenübernahme für Hilfsmittel im Pflegeheim abzulehnen. Die umstrittenen Ablehnungen der Krankenkassen haben dazu geführt, dass das Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mit den Ländern und den Spitzenverbänden der Krankenkassen einen „Abgrenzungskatalog“ erarbeitet haben. Kurz nach seiner Verabschiedung wird bereits in Frage gestellt, ob dieser Katalog die gewünschte Rechtsklarheit mit sich bringt. Anfang Juni 2002 wird das BSG ein weiteres Urteil zur Kostenfrage für Hilfsmittel im Pflegeheim fällen. Die Redner der Veranstaltung werden u.a. zu folgenden Fragen Stellung nehmen.
FRAGEN ZUM THEMA
Wie wird der Abgrenzungskatalog bei der Kostengenehmigung umgesetzt?
Wie sieht die aktuelle Rechtssprechung aus?
Welche Konsequenzen ergeben sich für Homecare-Unternehmen?
Was zählt zur notwendigen Sachausstattung eines Pflegeheims und wie soll diese finanziert werden?
Welche Konsequenzen hat der Abgrenzungskatalog für die stationäre Pflege und welche Bedeutung hat in diesem Zusammenhang das Pflege-Qualitäts-Sicherungs-Gesetz (PQSG)?
Inwieweit betrifft der Abgrenzungskatalog die Belange der Bundesländer?
Sind wir auf dem Weg in eine Zwei-Klassen-Medizin (Pflegeheim/Zuhause)?
Steht der Patient noch im Mittelpunkt der Diskussion?
Sind Gesetzesänderungen notwendig?
ZIEL
Die Veranstaltung will die Gesamtproblematik der Versorgung von Patienten in Pflegeheimen unter den aktuellen Bedingungen beleuchten. Die damit zusammenhängenden Fragen für Kostenträger (Betreiber von Pflegeeinrichtungen, Krankenkassenmitarbeiter), Ärzte, Industrie und Handel sowie Meinungsbildner sollen umfassend diskutiert und beantwortet werden.
PROGRAMM
Moderation: Joachim M. Schmitt, Geschäftsführer MedInform, Berlin
9.30 Uhr
Empfang/Begrüßung
10.00 Uhr
Einführung in die Problemstellung: Hilfsmittel im Pflegeheim
Oda Hagemeier, BVMed
10.15 Uhr
Die Hilfsmittelproblematik aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums
Ingeborg Lutter, Bundesministerium für Gesundheit
10.45 Uhr
Hilfsmittelversorgung im Pflegeheim: Kostenzuständigkeit und praktische
Erfahrungen der Krankenkassen
Kurt-Werner Freigang, IKK Bundesverband
11.15 Uhr
Diskussion
11.30 Uhr
Kaffeepause
11.50 Uhr
Patientengerechte Hilfsmittelversorgung: Was sind die Kriterien?
Dr. med. Ernst Bühler, Städtische Kliniken Esslingen
12.20 Uhr
Abgrenzungskatalog und aktuelle Rechtssprechung: Wo bleibt der Patient?
Dr. Ekkehard Bahlo, Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. (DGVP)
12.50 Uhr
Diskussion
13.05 Uhr
Mittagessen
14.15 Uhr
Die Frage der Kostenzuständigkeit aus Sicht der Sozialgerichte
Prof. Dr. jur. Johannes Baltzer, Vorsitzender Richter am BSG a.D.
14.45 Uhr
Aktuelle Rechtssprechung: Auswirkungen für Industrie, Handel und
Pflegeheime
RA Peter Hartmann, Rechtsanwaltskanzlei Schütze & Hartmann
15.15 Uhr
Diskussion
15.30 Uhr
Kaffeepause
15.45 Uhr
Abgrenzungskatalog, Pflege-Qualitäts-Sicherungs-Gesetz: Zukünftige Anforderungen an das Pflegeheim
Sabine Mattes, Bundesverband kommunaler Senioren- und
Behinderteneinrichtungen
16.15 Uhr
Abschließende Plenumsdiskussion
Ende der Veranstaltung gegen 16.30 Uhr
VERANSTALTUNGSORT
Hotel Holiday Inn, Köln City-West
Innere Kanalstr. 15
50823 Köln
Tel: (0221) 57 01 0
Fax: (0221) 57 01 999
Anfahrtskizze im Internet:
http://www.hotels-in-koeln.de/holidaywest/lage.htm
TEILNAHMEGEBÜHR
Die Teilnahmegebühr beträgt 350,00 € zuzüglich 16 % MWSt. Inbegriffen sind Mittagessen, Sitzungsgetränke sowie die Sitzungsunterlagen. Die Teilnahmegebühr wird nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig.
ANMELDUNG
Bis spätestens 3. Juni 2002. Online-Anmeldung zur Veranstaltung am Ende dieser Seite.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
MedInform behält sich den Wechsel von Dozenten und/oder Verschiebungen bzw. Änderungen im Programmablauf vor. Muss eine Veranstaltung aus Gründen, die MedInform zu vertreten hat, ausfallen, so werden lediglich bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Stornierung:
Wird eine Anmeldung nicht spätestens fünf Werktage vor dem Veranstaltungsbeginn widerrufen, so wird die volle Teilnahmegebühr auch bei Nichtteilnahme fällig.
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