Hilfsmittel

Dekubitus Patienten nutzen Mehrkostenregelung

Patienten, die wegen eines Dekubitus versorgt werden, müssen teilweise einen Eigenanteil zahlen, um mit dem individuell geeigneten Hilfsmittel ausgestattet zu werden. Dies ergab eine Umfrage des Dekubitus Forums des BVMed.

58 Prozent der befragten Hilfsmittelnutzer beteiligten sich an den Kosten ihres Dekubitus Hilfsmittels. 20 Prozent von ihnen investierten einen Betrag von über 100 Euro in ihre Versorgung. „Seit Einführung der Mehrkostenregelung in 2007 machen immer mehr Patienten auch von dieser Gebrauch“, erklärt Daniela Piossek, Hilfsmittelexpertin des BVMed. Bei der Mehrkostenregelung erhalten Patienten, mit einer gewissen Eigenbeteiligung, eine über die gesetzlich erstattete medizinische Notwendigkeit hinausgehende Hilfsmittelversorgung. Die Kassen erstatten hierbei den Betrag für ein Hilfsmittel, das die medizinsche Notwendigkeit erfüllt. Der Patient trägt die Kosten der Differenz zwischen dem Erstattungsbetrag und dem Wunschhilfsmittel selbst. „Patienten, die mit ihrem gesetzlich erstatteten Hilfsmittel nicht zufrieden sind, können von der Mehrkostenregelung Gebrauch machen und ein für sie geeigneteres Produkt erhalten“, erklärt das Dekubitus Forum. Mehr: www.bvmed.de (Pressemitteilungen).


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