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Künstliche Ernährung
Neuer BVMed-Infoflyer zur Erstattungsfähigkeit enteraler Ernährungstherapien
05.05.2009 - 36/09
Rechtliche Grundlage für die Erstattung von Ernährungstherapeutika ist § 31 Abs. 5 SGB V in Verbindung mit der Arzneimittel-Richtlinie Kapitel I §§ 18 ff. Medizinisch notwendige Fälle liegen demnach vor „bei fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit zur ausreichenden normalen Ernährung, wenn eine Modifizierung der normalen Ernährung und/oder sonstige ärztliche, pflegerische oder ernährungstherapeutische Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation nicht ausreichen“.
Erstattungsfähige Produkte sind Standardprodukte, die bei der überwiegenden Zahl der Indikationen als norm- oder hochkalorische Trink- und Sondennahrung einsetzbar sind. Verordnungsfähig sind aber auch Spezialprodukte, die krankheitsadaptiert für bestimmte Indikationen einsetzbar sind, wenn sie im § 23 der neuen AMR gelistet sind. Dies gilt beispielsweise für Produkte mit Anpassung für Niereninsuffiziente oder altersadaptierte Produkte für Säuglinge und Kleinkinder.
Mehr Informationen zum Thema gibt es im Internet unter www.bvmed.de (Themen – Künstliche Ernährung).
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