Künstliche Ernährung

Mangelernährung in Europa BVMed: „Auch Deutschland ist betroffen!“

16.09.2004 - 55/04

Berlin. Mangelernährung ist europaweit zum Thema geworden. „Deutschland liegt mitten in Europa: Auch bei uns ist die Mangelernährung ein brisantes Thema, dem sich die Gesundheits- und Sozialpolitik in Deutschland stärker annehmen muss“, fordert der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, vor dem Hintergrund der Verabschiedung der internationalen Leitlinie zur enteralen Ernährung. Die Problematik der Mangelernährung in Europa stand im Mittelpunkt des „26. Kongresses der European Society for Parenteral and Enteral Nutrition (ESPEN)“ in Lissabon, der vor zwei Tagen endete.


Nach BVMed-Angaben liegen mittlerweile ausreichend Studien und Berichte vor, die auf zum Teil dramatische Missstände bei der Ernährung insbesondere der älteren Bevölkerung in Deutschland hinweisen. So betonte der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) in seiner „Grundsatzstellungnahme Ernährung und Flüssigkeitsversorgung älterer Menschen“, dass in Pflegeeinrichtungen wesentliche Mängel bei der Ernährung bestehen. In dem Gutachten verweist der MDS auf eine Erhebung des MDK Hessen. Sie kam zu dem Ergebnis, dass rund zwei Drittel der künstlich ernährten Bewohner in stationären Pflegeeinrichtungen „kalorisch unterversorgt“ waren. Die aus einer solchen Mangelernährung resultierenden Gesundheitsschäden sind erheblich und können bis zum Tod führen.

Umso dringender ist eine zügige Umsetzung der Beschlüsse des „Council of Europe“, der bereits im November 2003 die europäischen Mitgliedsländer aufgefordert hat, sich verstärkt des Problems der Mangelernährung anzunehmen.

Dem widerspricht nach Ansicht des BVMed die zurzeit diskutierte Änderung der Arzneimittel-Richtlinien zur Erstattungsfähigkeit der Trink- und Sondennahrung. Unabhängig von grundsätzlichen rechtlichen Fragestellungen kritisiert der BVMed, dass in der geplanten Neufassung die Mangelernährung mit Krankheitswert entgegen der Forderung der medizinischen Fachgesellschaften nicht angemessen berücksichtigt werden soll. „Die Erstattungsfähigkeit der Trink- und Sondennahrung kann nicht losgelöst von ethischen, gesellschaftspolitischen wie auch gesundheitsökonomischen Aspekten bewertet werden“, so der BVMed. Entscheidungen über die Erstattung der künstlichen Ernährung müssten daher von den politisch Verantwortlichen vor diesem Hintergrund geprüft werden.


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