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Homecare
Überleitungsmanagement: BVMed und DEGEMED schließen Rahmenvertrag zur Sicherung der Versorgungsqualität der Patienten nach der medizinischen Rehabilitation
22.02.2007 - 15/07
Ziel des Vertrages ist es, die Nachsorge der Patienten, die eine spezielle Hilfsmittelversorgung oder spezielle Pflege benötigen, zu optimieren und auf hohem Niveau zu standardisieren. „Die Nachsorge soll so früh wie möglich eingeleitet werden, um den Übergang in den ambulanten Bereich gezielt vorzubereiten. Das optimiert die Behandlungsabläufe und erhöht die Zufriedenheit der Patienten mit der ambulanten und stationären Betreuung“, so BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt und DEGEMED-Geschäftsführer Dr. Wolfgang Heine.
Im Bereich der nachstationären Homecare-Versorgung geht es nach Angaben der beiden Verbände vor allem um Qualitätsstandards zu folgenden Therapien: Ableitende Inkontinenzversorgung, Tracheostomie und Laryngektomie, Enterale Ernährung, Hilfsmittel gegen Dekubitus, Wundversorgung und Stomaversorgung. Mit der Einführung des Überleitungsmanagements wird auch die kontinuierliche Verbesserung der Prozesse durch Patientenbefragungen, Rückmeldungen und Managementbewertungen gewährleistet.
Die DEGEMED ist ein Spitzenverband von über 100 Einrichtungen der Qualitäts-Rehabilitation. Als Unternehmensverband und Fachgesellschaft fördert sie aktiv den Erhalt und die Weiterentwicklung einer professionellen, qualitativ hochwertigen Rehabilitation in Deutschland.
Der BVMed vertritt als Wirtschaftsverband über 200 Industrie- und Handelsunternehmen der Medizintechnologiebranche. Im BVMed sind u. a. die 20 weltweit größten Medizinprodukte¬hersteller im Verbrauchsgüterbereich sowie die wesentlichen Homecare-Unternehmen organisiert.
Weiterführende Informationen zu Zielen und Inhalten des Rahmenvertrages können beim BVMed (www.bvmed.de, rieck@bvmed.de) oder bei der DEGEMED (www.degemed.de, degemed@degemed.de) abgerufen werden.
Weitere Hintergrundinformationen für die Fachmedien zum Rahmenvertrag
BVMed/DEGEMED:
Qualitätsgesicherte Versorgung durch strukturiertes Überleitungsmanagement am Beispiel Homecare
Ziel und Zweck des Vertrages
Der Rahmenvertrag regelt ein bundesweit standardisiertes, integratives Schnittstellenmanagement zwischen stationären Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation und der nachstationären Homecare-Versorgung im häuslichen Umfeld. Im Mittelpunkt stehen Patienten mit den folgenden Indikationen:
a) Ableitende Inkontinenzversorgung
b) Tracheostomie und Laryngektomie
c) Enterale Ernährung
d) Antidekubitus-Hilfsmittel
e) Wundversorgung
f) Stomaversorgung.
Das Schnittstellenmangement beinhaltet zwei Komponenten:
:: ein strukturiertes Überleitungsmanagement und
:: ein eigenständiges Qualitätsmanagement-System.
Das Überleitungsmanagement verbessert die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Versorgung bei der Entlassung des Patienten im Übergang von der stationären Rehabilitation in die ambulante Anschlussbehandlung und –betreuung. Zusätzlich werden auf diese Weise Wirtschaftlichkeitsreserven erschlossen.
Mit dem Qualitätsmanagement-System wird die kontinuierliche Verbesserung der Behandlungs- und Betreuungsprozesse durch Patientenbefragungen, Rückmeldungen und Managementbewertungen gewährleistet.
Beide Komponenten des Schnittstellenmanagements tragen im Interesse aller Beteiligten – der Patienten, ihrer Angehörigen, der Leistungserbringer und der Leistungsträger – dazu bei, dass das Versorgungsgeschehen komplikationsminimiert, kostengünstiger, effizienter und transparenter gestaltet werden kann. Sektorenübergreifende Dokumentation und Behandlung, damit verbunden ein verbesserter Informations- und Datenaustausch ermöglichen eine zeitpunktgerechtere Entlassung der Patienten und eine durchgängig qualitätsgesicherte Versorgung. Auf diese Weise werden z. B. Doppeluntersuchungen, Wiedereinweisungen, Probleme bei der patientengerechten Anpassung der erforderlichen Hilfsmittel oder Mehrfachleistungen vermieden.
Partner des Vertrages sind die stationären Rehabilitationseinrichtungen der DEGEMED und die für die nachstationäre Homecare-Versorgung zuständigen BVMed-Mitgliedsunternehmen. Durch ihr Zusammenwirken etablieren sie eine qualitätsgesicherte verbesserte Vernetzung, Kooperation, Kommunikation und Koordination zwischen ambulantem und stationärem Sektor.
Wesentliche Inhalte des Vertrages
Der Vertrag ist ein Rahmenvertrag, der die Mindestinhalte der Kooperation regelt. In den Anlagen zum Vertrag sind die Qualitätsstandards für die folgenden Therapien festgelegt:
a) Ableitende Inkontinenzversorgung
b) Tracheostomie und Laryngektomie
c) Enterale Ernährung
d) Antidekubitus-Hilfsmittel
e) Wundversorgung
f) Stomaversorgung
Weitere Anlagen enthalten den Auditleitfaden der Reha-Einrichtungen mit gültiger DEGEMED-Zertifizierung und den Auditleitfaden der BVMed-Mitgliedsunternehmen. Ein Muster für die Liste der Kooperationspartner, die Beitrittserklärung zum Rahmenvertrag und für die Patientenerklärung sind ebenfalls beigefügt.
Herzstück des Vertrages ist das Gemeinsame Muster-Ablaufdiagramm für das Überleitungsmanagement Rehabilitation – Homecare. Darin werden die jeweiligen Schritte einschließlich der damit verbundenen Verantwortlichkeiten – von der Planung über die Durchführung der Rehabilitation in der Einrichtung bis hin zur ambulanten Nachsorge-Phase – geregelt.
Im Vertragswerk verpflichten sich alle teilnehmenden Einrichtungen und Unter¬nehmen zu einer qualitätsgesicherten, wirksamen, ausreichenden, zweckmäßigen, wirtschaftlichen und patientenorientierten Versorgung. Die teilnehmenden Partner verpflichten sich, die Anforderungen aus dem Rahmenvertrag in ihr jeweiliges Qualitätsmanagement-System zu integrieren. Gleichzeitig sind dort die internen und externen Qualitätssicherungsprozesse geregelt.
Zur internen Qualitätssicherung gehören:
:: die Überwachung der vereinbarten Prozesse durch regelmäßige interne Audits
:: eine standardisierte Dokumentation
:: eine regelmäßige Evaluation mittels Patientenfragebögen
:: Mitarbeiterschulungen sowie entsprechende Schulungsbewertungen.
Zur externen Qualitätssicherung gehören:
:: die Überprüfung der Qualitätsanforderungen im Rahmen der jährlichen Zertifizierungs-audits
:: zur Kontrolle, Auswertung und Weiterentwicklung der erforderlichen Prozesse und Abläufe das Organisieren und Durchführen eines regelmäßigen Erfahrungsaustausches auf der Ebene eines Beirates.
Der Auditleitfaden für die Rehabilitationseinrichtungen mit gültiger DEGEMED-Zertifizierung regelt unter anderem Verantwortlichkeiten der Leitung, rehaspezifische Anforderungen, die Realisierung der Reha-Prozesse von der Aufnahme des Patienten bis zur Entlassung sowie die Ergebnis-Messung, -Analyse und -Verbesserung.
Der Auditleitfaden für betreuende Homecare-Unternehmen regelt unter anderem die Verantwortung der Leitung (Kundenorientierung, Managementbewertung), das Management der Ressourcen (Schulung, Infrastruktur), die Produktrealisierung (Planung und Lenkung des Produktes und der Dienstleistung) und ebenfalls die Ergebnis-Messung, -Analyse und -Verbesserung (Kundenzufriedenheit, Patientenbefragungen).
Wer kann dem Vertrag wie beitreten?
Von Seiten der Rehabiliationseinrichtungen können alle Einrichtungen dem Vertrag beitreten, die über ein DEGEMED-konformes Qualitätsmanagement-System verfügen und aktuell nach DEGEMED® zertifiziert sind. Die Mitgliedschaft in der DEGEMED ist keine zwingende Teilnahmevoraussetzung.
Auf Seiten des BVMed können alle Mitgliedsunternehmen dem Vertrag beitreten, die eine aktuelle Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2000 vorweisen können. Die Mitgliedschaft im BVMed ist Voraussetzung für eine Teilnahme, wobei in Unternehmensverbünden die Mitgliedschaft eines Mutterunternehmens für die Teilnahme seiner Tochtergesellschaften ausreicht. Die teilnehmenden BVMed-Mitgliedsunternehmen müssen in den von ihnen abgedeckten Fachbereichen die Qualitätsstandards des BVMed erfüllen. Ferner müssen sie in ihren Fachbereichen über ein Dokumentationswesen verfügen, das den Versorgungsverlauf des Patienten vollständig abbildet.
BVMed-Mitgliedsunternehmen, die die Qualitätsanforderungen des Rahmenvertrages erfüllen, können mit teilnehmenden, nach DEGEMED zertifzierten Einrichtungen auf der Grundlage des Rahmenvertrages Einzelverträge über das Schnittstellenmanagement schließen. Dafür reicht die Unterzeichnung der Beitrittserklärung aus, ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Deshalb sind kooperierende Unternehmen auch berechtigt, Leistungen individual-vertraglich zu vereinbaren, die über die im Rahmenvertrag geregelten Standards hinausgehen. Bei solchen – weitergehenden - Kooperationen zwischen BVMed-Mitgliedsunternehmen und DEGEMED-Partnern müssen aber mindestens die Inhalte des Rahmenvertrages anerkannt und befolgt werden.
Informationen zum Rahmenvertrag können sowohl beim BVMed als auch bei der DEGEMED angefordert werden. Die jeweils interessierten Unternehmen und Einrichtungen sollen selbstständig in Kontakt miteinander treten, wobei die Verbände Unterstützung leisten. Informationen zu den jeweiligen Mitgliedsunternehmen gibt es unter www.bvmed.de oder www.degemed.de.
Zur DEGEMED
Die DEGEMED ist ein Spitzenverband von Einrichtungen der Qualitäts-Rehabilitation. Als Unternehmensverband und Fachgesellschaft vertritt sie die Interessen ihrer Mitglieder, sie fördert aktiv den Erhalt und die Weiterentwicklung einer professionellen, qualitativ hochwertigen Rehabilitation in Deutschland. Alle Mitglieder der DEGEMED haben sich verpflichtet, eine optimale Versorgung und Betreuung der Patienten nach den anerkannten medizinisch-wissenschaftlichen Grundsätzen auf der Basis rehabilitationsspezifischer Behandlungskonzepte zu gewährleisten.
Deshalb hat die DEGEMED u. a. ein eigenes, über die DIN EN ISO 9001:2000 hinausgehendes, Qualitätsmanagement- und Zertifizierungs-System entwickelt, das sich seit 10 Jahren in der Praxis bewährt und auch von Nicht-Mitgliedern der DEGEMED eingesetzt wird. Rund zwei Drittel aller zertifizierten, stationären Rehabilitationseinrichtungen in Deutschland sind nach den Vorgaben der DEGEMED zertifiziert.
Zum BVMed
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) vertritt als Wirtschaftsverband über 200 Industrie- und Handelsunternehmen der Medizintechnologiebranche. Im BVMed sind u. a. die 20 weltweit größten Medizinproduktehersteller im Verbrauchsgüterbereich organisiert. Der BVMed vertritt den gesamten Verbandmittelbereich, Hilfsmittel wie Stoma-, Inkontinenzprodukte oder Bandagen, Kunststoffeinmalprodukte wie Spritzen, Katheter und Kanülen sowie den Implantatebereich von Intraokularlinsen, Hüft-, Knie-, Schulter-, Wirbelsäulenimplantaten über Herzklappen und Defibrillatoren bis hin zum künstlichen Herz. Hinzu kommen Homecare-Dienstleistungen und biotechnologische Verfahren, beispielsweise Tissue Engineering (Gewebeersatz).
Der BVMed fördert und vertritt als Wirtschaftsverband die gemeinsamen Interessen der Industrie- und Handelsunternehmen der Medizintechnologie. Er bietet seinen Mitgliedern in zahlreichen Fachbereichen, Arbeitskreisen und Projektgruppen eine Plattform für einen konstruktiven Dialog und Austausch. Der BVMed vertritt nach außen – gegenüber Politik und Öffentlichkeit - die Interessen der Mitgliedsunternehmen. Dies geschieht durch Information und Öffentlichkeitsarbeit, aber auch durch die Mitgestaltung von Gesetzen, Richtlinien und Standards.
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