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Homecare
MedInform-Konferenz „Rechtsgrundlagen Homecare“ am 20. Mai 2003 in Bonn
16.04.2003 - 31/03
Homecare ist ein relativ junger Versorgungsbereich im deutschen Gesundheitswesen und umfasst die therapeutische Behandlung und Versorgung von Patienten mit Hilfsmitteln, Verbandmitteln und Arzneimitteln im häuslichen Bereich. Eine Vielzahl von Gesetzesänderungen, neuen Richtlinien, Abgrenzungskatalogen und Empfehlungen lässt dabei in letzter Zeit für viele Leistungserbringer die Rechtsgrundlagen für die Homecare-Versorgung zu einem Paragraphen-Dschungel wachsen. Die Kenntnis der Rechtsmaterie und der aktuellen Rechtsprechung ist mittlerweile unerlässlich für jeden Leistungserbringer, um auch zukünftig im Homecare-Markt bestehen zu können.
Hier setzt die MedInform-Konferenz an und widmet sich u. a. den Fragen, wie Krankheit gegenüber der Pflege abgegrenzt wird, was bei der Homecare-Versorgung im Pflegeheim zu beachten ist, welche ärztlichen Leistungen delegiert werden können, wie man als Leistungserbringer seine Ansprüche gegenüber den Krankenkassen geltend machen kann und was bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden muss.
Referenten der Veranstaltung sind:
:: Hans-Georg Baumann, Bundesjustizministerium
:: RA Peter Hartmann, Kanzlei Schütze & Hartmann
:: RA Ronald Richter, Kanzlei Roggen Witt Wülfing Dieckert
:: Oda Hagemeier, BVMed, Referat Homecare
Die MedInform-Veranstaltung „Rechtsgrundlagen Homecare - Was ich als Leistungserbringer wissen muss“ findet statt am Dienstag, 20. Mai 2003 ab 9.30 Uhr in Bonn, Günnewig Hotel Bristol, Prinz-Albrecht-Straße 2, 53113 Bonn, Tel. (0228) 26 98-0. Die Teilnahmegebühr beträgt 310,00 € zuzüglich 16 % MwSt.
* MedInform ist der Informations- und Seminar-Service Medizintechnologie des BVMed
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