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Homecare
BVMed-/DEGEMED-Konferenz zum Überleitungsmanagement: „Patienten besser auf den Übergang von der Rehaklinik in die ambulante Homecare-Versorgung vorbereiten
04.06.2007 - 47/07
In die Bedeutung von Homecare-Therapien und -Dienstleistungen führte Jana Rieck, Leiterin des BVMed-Referats Homecare, ein. Homecare umfasst nach der Definition des BVMed die Versorgung eines Patienten zu Hause mit erklärungsbedürftigen Hilfsmitteln und Verbandmitteln durch geschultes Fachpersonal im Rahmen einer ärztlichen ambulanten Therapie und mit vergleichbarer Qualität wie in der Klinik. Nach der Gesundheitsreform (WSG) sind nur noch Vertragspartner von Krankenkassen berechtigt, Patienten zu versorgen. Die Zulassung von Leistungserbringern entfällt nach einer Übergangsfrist bis Ende 2008. Die Versorgungsqualität bzw. Versorgungs- und Dienstleistungsstandards sollen künftig im Hilfsmittelverzeichnis geregelt werden. Neu ist, dass jeder Versicherte mit der Gesundheitsreform 2007 Anspruch darauf hat, dass ihm der Übergang zwischen verschiedenen Versorgungsbereichen erleichtert und nahtlos gestaltet wird („Versorgungsmanagement“ - § 11 Absatz 4 SGB V).
Deshalb wollen BVMed und DEGEMED mit bundesweiten Standards für ein Überleitungsmanagement von der stationären Rehabilitation in die ambulante Versorgung die qualitativ hochwertige Betreuung der Patienten sichern. Die beiden Verbände schlossen dazu Anfang des Jahres einen „Rahmenvertrag über die Etablierung eines strukturierten Überleitungsmanagements auf der Basis eines Qualitätsmanagement-Systems“. Das Schnittstellenmanagement beinhaltet zwei Komponenten: ein strukturiertes Überleitungsmanagement und ein eigenständiges Qualitätsmanagement-System. Im Bereich der nachstationären Homecare-Versorgung geht es um Qualitätsstandards zu folgenden Therapien: Ableitende Inkontinenzversorgung, Tracheostomie und Laryngektomie, Enterale Ernährung, Hilfsmittel gegen Dekubitus, Wundversorgung und Stomaversorgung.
Die neuen Standards für das Entlassungsmanagement durch den BVMed-/DEGEMED-Rahmenvertrag stellte Dr. Thomas Lutzmann vom MDK Hessen vor. Er war in seiner früheren Funktion als QM-Beauftragter der Wicker-Klinik-Gruppe auf DEGEMED-Seite federführend in die Erarbeitung der Qualitätsstandards, der Ablaufschemen und der Checklisten eingebunden. Durch den Rahmenvertrag wird das Überleitungsmanagement in das Qualitätsmanagement-System (QM) der Klinik bzw. des Homecare-Unternehmens eingebunden. Das Ausgangsproblem ist, dass es eine Flut von QM-Verfahren in den einzelnen Sektoren des Gesundheitswesens gibt, dass jedoch keine Abstimmung über die Sektorengrenzen hinweg stattfindet. „Es existierten keine definierten Übergabekriterien für die Versorgung der Patienten. Bei Sektorenwechsel wird der Patient relativ alleine gelassen“, so Dr. Lutzmann. Ziel des Projekts ist es, die Patienten auf den Sektorenwechsel aus der Rehaklinik besser vorzubereiten. Dieser Übergang sei besonders bei denjenigen Patienten kritisch, bei denen ein hoher Pflegeaufwand und eine Versorgung mit speziellen Hilfsmitteln besteht. Ziel des Rahmenvertrages ist es, messbare Ergebnisse zu erzielen, Rückmeldung über den Behandlungsverlauf zu ermöglichen und ein einfaches, finanzierbares Verfahren zu etablieren. Teilnehmen können Rehakliniken, die die aktuelle DEGEMED-Zertifizierung (inklusive DIN EN ISO 9001) erfüllen, und BVMed-Mitglieds¬unternehmen mit aktueller Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001.
Gudrun Gille, Pflegedienstleiterin der Marcus-Klinik für medizinische Rehabilitation in Bad Driburg und 1. Vorsitzende des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK), stellte den Beitrag der Pflegeberufe für Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung vor. Sie verwies dabei auf die wissenschaftlich fundierten Expertenstandards des Deutschen Netzwerks zur Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP). Expertenstandards wurden entwickelt zur Dekubitusprophylaxe, zum Entlassungsmanagement, zur Sturzprophylaxe, zum Schmerzmanagement und zur Kontinenzförderung. Demnächst wird ein Expertenstandard zur Pflege von Menschen mit chronischen Wunden verabschiedet. Für den „Expertenstandard Entlassungsmanagement“ wurden unter anderem 264 Literaturquellen ausgewertet. Bundesweit wurden Fachöffentlichkeit und Patientenvertretungen eingebunden. Standard ist: „Jeder Patient mit einem poststationären Pflege- und Unterstützungsbedarf erhält ein individuelles Entlassungsmanagement zur Sicherung einer kontinuierlichen bedarfsgerechten Versorgung“, so Frau Gille. Ihr Fazit: „Die Zusammenarbeit der Pflegekräfte mit weiter betreuenden Einrichtungen nimmt einen größeren Stellenwert ein. Die poststationäre Evaluation der Patientenentlassung ist machbar und sinnvoll.“
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Öffentlichkeitsarbeit bei der Home SUPPLY + Care Beteiligungs GmbH, stellte das Überleitungsmanagement aus Sicht eines Homecare-Unternehmens dar. Sie bezeichnete die Reha-Kliniken aufgrund des immer früheren, post-akuten Rehabilitationsbeginns der Patienten als einen wichtigen Partner in der Versorgungskette. Qualität und Transparenz in der Leistungserbringung werden ebenso wichtiger wie sektorenübergreifendes Behandlungsmanagement und die Kooperationsfähigkeit der Reha-Einrichtungen. Ziel der BVMed-/DEGEMED-Initiative sei ein Überleitungsmanagement auf Basis von definierten Qualitätsstandards für die Homecareversorgung und die Versorgung des Patienten auf Basis eines standardisierten Casemanagements. In Flussdiagrammen wird festgelegt, welcher Partner bei welchen Schritten eingreift. Was bringt Überleitungsmanagement? Durch die Optimierung der Behandlungsstrukturen können die Prozesskosten reduziert werden. Durch Prozessmanagement kann die Verweildauer optimiert werden. Dazu kommen ein zeitnahes Erfassen der relevanten Entlassungsdiagnose, Kosteneinsparungen durch Risikoassessment und –management und die zeitnahe Reintegration ins Arbeitsleben, so Dr. von Reibnitz.
In der abschließenden Podiumsdiskussion brachte Hannelore Loskill, stellvertretende Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe und Mitglied des Deutschen Behindertenrates, die Patientensicht ein. Sie plädierte dafür, dass sich die verschiedenen Organisationen besser kennen lernen und intensiver zusammen arbeiten sollten. Die zunehmende Multimorbidität und Vielfalt der Erkrankungen, die Mehrfachversorgungen erforderlich machen, bezeichnete sie als „neue Herausforderung“.
Die Sicht der Krankenkassen vertrat Edelinde Eusterholz, Abteilungsleiterin Prävention und Rehabilitation beim Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK). Der Gesetzgeber habe im WSG den Krankenkassen die Aufgabe zugewiesen, die Leistungserbringer beim Versorgungsmanagement zu unterstützen. Es sei aber nicht genau definiert, wer welche Aufgaben zu übernehmen hat. Die Leistung „Casemanagement“ könne von den Krankenkassen derzeit jedoch nicht vergütet werden, da dies im Gesetz nicht vorgesehen bzw. definiert ist. Ein weiteres Problem sah die VdAK-Vertreterin im Datenschutz, da noch geklärt werden müsse, wer welche Patientendaten erfassen und weitergeben darf.
Hinweis an die Medien: Druckfähige digitale Bilder zur Veranstaltung finden Sie hier.
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Die DEGEMED ist ein Spitzenverband von über 100 Einrichtungen der Qualitäts-Rehabilitation. Als Unternehmensverband und Fachgesellschaft fördert sie aktiv den Erhalt und die Weiterentwicklung einer professionellen, qualitativ hochwertigen Rehabilitation in Deutschland.
Der BVMed vertritt als Wirtschaftsverband über 200 Industrie- und Handelsunternehmen der Medizintechnologiebranche. Im BVMed sind u. a. die 20 weltweit größten Medizinproduktehersteller im Verbrauchsgüterbereich sowie die wesentlichen Homecare-Unternehmen organisiert.
Weiterführende Informationen zu Zielen und Inhalten des Rahmenvertrages können beim BVMed (www.bvmed.de, rieck@bvmed.de) oder bei der DEGEMED (www.degemed.de, degemed@degemed.de) abgerufen werden.
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