Arztpraxis

BVMed mit neuem Newsletter-Service „MedTech ambulant“ für KVen und Medizinische Fachgesellschaften

14.12.2007 - 95/07

Berlin. Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hat einen neuen Informationsservice für Ärzte im niedergelassenen Bereich gestartet. Der vierteljährliche Newsletter „MedTech ambulant“ informiert in kurzer und knapper Form über Medizinprodukte-Themen, die für den niedergelassenen Arzt relevant sind. Der kostenfreie elektronische Newsletter richtet sich insbesondere an die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Medizinischen Fachgesellschaften. Er kann unter www.bvmed.de (Publikationen – MedTech ambulant) kostenfrei abgerufen werden.


Der neue BVMed-Informationsservice bietet Detailinformationen zu Studien, Abrechnungsfragen, Produktinnovationen, Strukturverträgen sowie gesundheitspolitischen Entwicklungen und Tendenzen. Die erste Ausgabe widmet sich dem Schwerpunktthema „Verbandmittel“.

Zur Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit erklärt der Newsletter, dass Verbandmittel Medizinprodukte und keine Arzneimittel sind. GKV-Versicherte haben Anspruch auf die Versorgung mit Verbandmitteln. Verbandmittel werden durch einen zugelassenen Vertragsarzt verordnet. Sie fallen nicht unter die Ausschlussregelung von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und auch nicht unter die Neuregelungen des AVWG.  Die wichtigste Information für den Vertragsarzt lautet: „Verbandmittel können nach wie vor zu Lasten der GKV verordnet werden. Sie sind richtgrößenrelevant und regional unterschiedlich auch als Sprechstundenbedarf verordnungsfähig.“

Darüber hinaus berichtet „MedTech ambulant“ über eine IGSF-Studie zur Situation der Wundversorgung in Deutschland sowie über eine CEPTON-Studie, die belegt, dass moderne Wundversorgungstherapien die Heilungsraten steigern und die Therapiekosten senken.

Thema des zweiten Newsletters werden die „Erstattungsmöglichkeiten von Medizinprodukten im ambulanten Bereich“ sein. Weitere vorgesehene Schwerpunktthemen sind Homecare, der  EBM 2008 und seine Auswirkungen auf die Erstattung bzw. Abrechnung von Medizinprodukten, sowie die Tracheostoma- und Laryngektomieversorgung.

Der Direktlink zum ersten „Medtech ambulant“-Newsletter lautet:
http://www.bvmed.de/publikationen/MedTechambulant_2007/

 


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