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Arztpraxis
BVMed: Sachkosten bleiben weiter zuzahlungsfrei
03.05.2004 - 28/04
Die Neuregelungen der Zuzahlungen, die durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz u. a. auch für Hilfsmittel und Arzneimittel gelten, treffen nicht für Sachkosten zu. Für diese Sachkosten - beispielsweise Implantate oder Materialien, die nicht über eine EBM-Ziffer im Honorar, im Praxisbedarf oder als Sprechstundenbedarf abgegolten werden - gelten besondere Abrechnungsbestimmungen.
Die seit 1. Januar 2004 geltenden Zuzahlungsbestimmungen führten bei den Sachkosten zu Unklarheiten. Daher wurden für bestimmte Medizinprodukte von den Patienten Zuzahlungen durch die Krankenkassen erhoben bzw. die Rechnungen um diese Beträge gekürzt. Ein Beispiel hierfür sind implantierte Medikamentenpumpen oder deren Auffüllsets.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen stellten nun gegenüber dem BVMed klar, dass diese Produkte zuzahlungs- und genehmigungsfrei bleiben. Über weitere Einzelheiten dieser Produkte informiert die Sachkosten-Informationskarte des BVMed, die im Internet unter www.bvmed.de (Publikationen - Infokarten) abgerufen werden kann.
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