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Arztpraxis
BVMed-Sonderveranstaltung zur Vergütung im ambulanten Bereich: EBM 2000plus kommt Anfang 2004 – Einzelverordnung bleibt trotz Sachkostenpauschalen erhalten
12.03.2003 - 19/03
Beide Verhandlungspartner stellten klar, dass trotz der Einführung von Sachkostenpauschalen, die den Sprechstunden- und den Praxisbedarf ablösen sollen, die Einzelverordnung beispielsweise von Verbandmaterial erhalten bleibt. Dadurch wird eine der Hauptforderungen des BVMed erfüllt. Hinter die Sachkostenpauschalen werde dabei ein Warenkorb gestellt, der die erfassten Medizinprodukte aufliste und fortlaufend angepasst werde. Vertreter von Industrie, Handel und Apotheke hatten sich deutlich für die Beibehaltung der Einzelverordnung ausgesprochen. Wichtig sei, dass Innovationen der Medizintechnologie im System fest verankert werden, so BVMed-Vorstandsmitglied Dr. Helmut Leuprecht. Dies könne beispielsweise über besondere Abrechnungsmöglichkeiten für innovative Medizintechnologien sichergestellt werden.
Dr. Helmut Leuprecht, BVMed-Vorstandsmitglied und Geschäftsführender Gesellschafter von Lohmann & Rauscher International, führte zu Beginn der BVMed-Veranstaltung in die geplanten Änderungen durch den neuen EBM ein. Der Arzt und seine Mitarbeiter seien nach den bis heute bekannten EBM-Entwürfen den neuen Aufgaben, beispielsweise durch die Notfallversorgung und als „Logistikdrehscheibe“ und „Produkt-Totalversorger des Patienten“, nicht gewachsen. Auch für Hersteller und Handel gebe es erhebliche Änderungen. Der Logistik- und Serviceaufwand für Handel und Industrie werde deutlich höher. Nur durch die Beibehaltung der Einzelverordnung könne dieses Problem relativiert werden. Dr. Leuprechts Fazit: „Der BVMed ist nicht gegen Reformen, wenn sie volkswirtschaftlich sinnvoll sind und zur Verbesserung der Versorgung der Patienten führen. Der BVMed ist auch nicht grundsätzlich gegen die Einführung eines Sachkosten-Pauschalierungssystems. Es erfordert aber eine Kostennachweispflicht verbunden mit einem installierten Qualitätssicherungssystem.“ Der BVMed biete der KBV und den Kassen zur Erarbeitung und Verwirklichung eines neuen EBM-Systems seine Fachkompetenz zur intensiven Zusammenarbeit an, so Dr. Leuprecht abschließend.
Aus Sicht des medizinischen Fachhandels nahm Birgit Schmidt, Geschäftsführerin der Medica-Nord Vertriebs GmbH in Güstrow, eine kritische Bewertung des neuen EBM-Vorschlags vor. Das größte Problem für den Fachhandel sei der Wegfall des Sprechstundenbedarfs durch die Einführung der Sachkostenpauschalen. Damit werde die Logistik, die jetzt beim Fachhandel angesiedelt ist, auf den Arzt übertragen. Die Arztpraxis sei damit aber überfordert. Sie müsse sich auf die medizinischen Leistungen konzentrieren, nicht auf Beschaffung und Logistik. Die Sachkostenpauschalen würden dazu führen, dass die Materialbeschaffung minimiert werde. Das führe zu einem Wegfall der jetzigen Qualitätsstandards. Besonders negative Auswirkungen habe das neue System für kostenintensivere Produkte. Hierfür müssten besondere Abrechnungsmöglichkeiten eingeführt werden. Der Fachhandel müsse sich gemeinsam mit den Ärzten auf die Veränderungen einstellen und Lösungen erarbeiten. „Es muss Nachbesserungen geben. Insbesondere Praxisbesonderheiten müssen stärker eingearbeitet werden“, so Schmidt.
Der Bendorfer Apotheker Dr. Hans Althoff, Zweiter Vorsitzender des rheinland-pfälzischen Apothekerverbandes, sprach sich für die Beibehaltung der Einzelverordnung beim Sprechstundenbedarf aus. Der Umsatzanteil von Verbandstoffen, Pflastern und Krankenpflegeartikeln sei in den Apotheken in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und lag 2001 bei 3,5 %. Das sei zwar kein großer Anteil. Die Apotheke habe aber an der Qualitätssicherung der Medizinprodukte durch die Beratungs- und Serviceleistungen und die funktionierende Logistik großen Anteil. Der Erhalt der Einzelverordnung spare auch für die Krankenkassen durch die Eigenbeteiligung der Patienten Geld und führe zu einer guten Datentransparenz durch die Rezepte! Nachteile für die Patienten sieht Dr. Althoff beispielsweise durch den erhöhten Zeitaufwand bei Verbandwechseln durch den Besuch der Arztpraxis. Probleme gebe es auch bei Notfällen an Wochenenden. Aus Apothekersicht spreche auch in Zukunft alles für die Beibehaltung der Einzelverordnung und die Auslieferung durch die öffentliche Apotheke.
Die Sicht der Krankenkassen erläuterte Rainer Blesenkemper von der BARMER Ersatzkasse. Er stellte klar, dass der Wegfall des Sprechstundenbedarfs nicht den Wegfall der Einzelverordnung bedeute. Hierzu gebe es noch keine abschließende Entscheidung, auch wenn der ursprüngliche KBV-Entwurf dies vorgesehen habe. Probleme im Medizinproduktebereich seien die fehlende Rechtsgrundlage zur Leistungspflicht der Krankenkassen für Medizinprodukte im SGB V, das Fehlen eines klaren Entscheidungsweges zur Einführung von Innovationen und der enorme Verwaltungsaufwand sowohl für den Arzt als auch für die Kassen. Dies werde mit der EBM-Neuerung verbessert. Ein großer Vorteil der Neuregelung sei die Vereinheitlichung des Abrechnungsweges über die KBV. Außerdem führe das neue System zu mehr Transparenz und zu einem wirtschaftlicheren Umgang mit Medizinprodukten durch den Arzt. Bei der Kalkulation der Pauschalen wolle man sich an wirtschaftlichen Bezugsmengen und deren Herstellerabgabepreisen orientieren. Zum Zeitplan erläuterte Blesenkemper, dass die nächste Verhandlungsrunde mit der KBV Ende April 2003 anstehe. Der erweiterte Bewertungsausschuss tage Mitte Juli 2003. Der früheste Termin für die Neueinführung im Rahmen einer „Erprobungsphase“ ist nach Auffassung der Kassen der 1. Januar 2004.
Dr. Andreas Köhler, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer der KBV, berichtete über die aktuellste Verhandlungsrunde mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen am 11. März 2003. Klar sei: Der EBM komme. Er gehe von dem Datum 1. Januar oder 1. April 2004 aus. „Wir werden den EBM trotz der Gesundheitsreform auch noch einige Zeit benötigen.“ Auch die Regelung zu den Sachkosten werde mit großer Wahrscheinlichkeit kommen, so Dr. Köhler. Der große Vorteil sei die systematische Vereinheitlichung des Sprechstunden- und Praxisbedarfs. Außerdem würden die Sachkosten, die bislang durch die Einbeziehung in die ärztliche Leistung dem Punktwertverfall unterliegen, in festen Beträgen ausgewiesen. „Wir werden die Sachkosten über eine gewisse Pauschalierung laufen lassen. Klar geregelt ist aber auch, dass die Einzelverordnung nach wie vor möglich ist.“ Für die Sachkostenpauschalen würde ein Warenkorb eingerichtet werden, um u. a. echte Innovationen berücksichtigen zu können. Dieser Warenkorb müsse fortlaufend in Stichproben überprüft und angepasst werden. Er werde aber aus wettbewerbsrechtlichen Aspekten nicht veröffentlicht werden. Die KBV erwarte durch den neuen EBM eine Verbesserung der Situation für Vertragsärzte und eine erhebliche Entbürokratisierung. Den Arzt als „Beschaffer“ oder „Logistiker“ wolle die KBV nicht. Es sei auch keine zusätzliche Lagerhaltung vorgesehen.
Für die Hausärzte stelle der neue EBM „kein großes Problem dar“, sagte Dr. med. Gerd W. Zimmermann, Mitglied des Bundesvorstands des Deutschen Hausärzteverbandes. Auch er stellte klar, dass die Einzelverordnungen beispielsweise zur Wundversorgung erhalten bleiben würden. Für den Arzt ändere sich damit – abgesehen von den Abrechnungswegen – nicht viel. Er befürchte keine negativen Auswirkungen auf die Qualität der Patientenversorgung. Pauschalierungen seien möglich und können funktionieren. Das zeige beispielsweise die pauschalierte Abrechnung der Sachkosten mit den Trägern der Unfallversicherung. Als Kritikpunkte nannte Dr. Zimmermann, dass eine ausreichend hohe Pauschale der hausärztlichen Leistung nicht gegeben sei. Aktuelle Datenerhebungen würden belegen, dass die Betriebskosten bei den Hausärzten rund 20 % höher liegen als bei der Kalkulation der Hausarztleistungen im EBM 2000plus veranschlagt.
Veranstaltungsmoderator und BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt fasste die Ergebnisse der Konferenz in fünf Punkten zusammen:
1. Die Sachkostenpauschalen werden mit dem neuen EBM im Januar oder April 2004 kommen.
2. Die Einzelverordnung bleibt erhalten. Notwendig sind geeignete Controllinginstrumente für die Mengenentwicklung.
3. Der Warenkorb für die Sachkostenpauschalen wird nicht veröffentlicht werden.
4. KVen und Hausärzte sehen keine Gefahr der Verschlechterung der Qualität der Patientenversorgung.
5. Die Krankenkassen gehen von einer vernünftigen Verordnungspraxis der Ärzte aus.
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In Deutschland leiden etwa 4 Millionen Menschen an chronischen Wunden, zum Beispiel an offenen Beinen. Um diese Wunden zum Heilen zu bringen, reicht es nicht aus, wenn nur die jeweilige Grunderkrankung behandelt wird. Ohne die richtige äußerliche Versorgung bleibt das Problem über Jahre bestehen. Und das tut es leider bei den meisten Patienten. Moderne, feuchte Wundversorgungsprodukte sind auf dem Markt, aber die wenigsten Ärzte wenden sie an. Aus Unkenntnis oder aus Kostengründen.
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