Gesundheitspolitik

MedInform-Konferenz zur elektronischen Gesundheitskarte: „eRezept liegt auf Eis, aber die Vorteile der neuen Telematik-Infrastruktur sollten genutzt werden“

26.11.2009 - 109/09

Berlin. Trotz des derzeitigen „Moratoriums“ für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) bleibt das Thema weiterhin auf der Agenda. Denn der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht eine Überprüfung der Gematik und seiner Strukturen vor, nicht der eGK selbst. Die Telematik-Infrastruktur wird damit ab 2010 stehen, die Frage der darauf laufenden Anwendungen bleibt offen. Das verdeutlichte Industrieexperte Magnus Fischer von Fresenius und Mathias Redders vom nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium auf der MedInform-Konferenz  „Die unendliche Geschichte der elektronischen Gesundheitskarte“ am 25. November 2009 in Berlin. MedInform ist der Informations- und Seminarservice des BVMed. 

Die Experten bemängelten, dass die Gematik bislang zu wenig die Versorgungsprozesse beispielsweise in der Hilfsmittelversorgung berücksichtigt hätten. Redders bot hier den nicht-verkammerten Berufen wie den Homecare-Unternehmen an, unabhängig vom eRezept Konzepte zu entwickeln, um die neue Telematik-Infrastruktur zu nutzen. Nach Ansicht von Magnus Fischer ist das „ein Schritt nach vorn“, um Prozesse gemeinsam mit den Leistungserbringern und Krankenkassen aktiv zu gestalten. Ein praxisorientierteres Vorgehen biete die Chance, dass dann vor allem die Prozesse elektronisch abgebildet werden, die allen Beteiligten einen Vorteil bringen.


Wie passen die Homecare-Versorgung und die elektronische Gesundheitskarte zusammen? Diese Frage stand im Mittelpunkt des Einführungsvortrags von Magnus Fischer, Leiter Vertragsmanagement und Erstattungsrecht bei der Fresenius Kabi Deutschland GmbH. Das gesundheitspolitisch verordnete Moratorium biete die Chance, das Konzept der elektronischen Gesundheitskarte insgesamt zu verbessern. Seiner Ansicht nach habe die Politik und die Gematik die Komplexität der Prozesse im Gesundheitsmarkt unterschätzt. „Die Gematik geht sehr technisch an das Thema ran. Sie schaut aber zu wenig auf die Praxis, auf die Versorgungsprozesse, was vor allem für die sonstigen Leistungserbringer wichtig ist“, so Fischer. Schließlich gehe es um 1 Milliarde Verordnungen jährlich und um 1,7 Millionen sonstige Leistungserbringer, die bislang noch kaum beachtet wurden. Dazu gehören die Homecare-Unternehmen, die Patienten im Überleitmanagement vom Krankenhaus in den häuslichen Bereich betreuen und die teilweise sehr komplexe Hilfsmittelversorgung für den Patienten übernehmen. Das wichtigste für die Leistungserbringerseite sei der elektronische Heilberufsausweis, um Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte – insbesondere auf das elektronische Rezept – zu bekommen. Offene Fragen seien, welche technische Infrastruktur der Leistungserbringer bei Einführung der elektronischen Gesundheitskarte vorhalten muss oder wie zukünftig das Thema Kostenvoranschlag abgebildet werde. Neben der Klärung der offenen Fragen gehört die Etablierung eines elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) auf nationaler Ebene, die Ausgabe eines Heilberufeausweises (HBA) an die sonstigen Leistungserbringer oder die Prozessanalyse der heutigen Strukturen des Rezeptkreislaufes der sonstigen Leistungserbringer durch die Gematik zu den Mindestvoraussetzungen der Funktionalität der eGK.

Ideen und Konzepte für die Hilfsmittel-Leistungserbringer stellte Frank Bodenstein, Business Development Manager bei der DGN Service GmbH, vor. Die DGN ist die Telematik-Tochter der Apotheker- und Ärztebank, die in den letzten Monaten Workshops mit dem BVMed durchgeführt hat. Im Fokus stehe das eRezept. Der Weg des Rezeptes zum Leistungserbringer beinhaltet die Klinikentlassung, die ambulante Versorgung und die Sprechstundenbedarfsvereinbarung mit einem Rezept vom Arzt zum Leistungserbringer. „Die größte Schwäche der Gematik ist, dass sie die Praxis beispielsweise bei der Hilfsmittel-Leistungserbringung bislang zu wenig berücksichtigte“, so Bodenstein. „Die Gematik muss vom Kopf auf die Füße gestellt werden und sich enger mit der Praxis verzahnen.“ Die BVMed-/DGN-Arbeitsgruppe erarbeitete eine „Wunschliste“ mit fünf Punkten für die Hilfsmittel-Leistungserbringung:

1. Anforderung an die Heilberufsausweise: Der HBA für Hilfsmittelversorger muss eine eigenständige persönliche Karte mit qualifizierter Signatur sein.
2. Anforderungen an die Ausgabeprozesse: Bei der Definition der Ausgabeprozesse durch das eGBR sind die sonstigen Leistungserbringer einzubinden.
3. Anforderungen an die Rezeptprozesse: Außendienstmitarbeiter müssen das eRezept unter Nutzung der eGK mobil handhaben können. Dies ist zurzeit noch ungeklärt.
4. Abrechnung: Homecare-Dienstleistungen werden nicht separat bezahlt bzw. abgerechnet. Stabile und einheitliche Schnittstellen zur Abrechnung der Hilfsmittel mit den Kostenträgern in der GKV sind daher wünschenswert.
5. Sonstige Anwendungen: Wünschenswert sind eine elektronische Patientenakte, sobald die elektronischen Rezeptprozesse funktionieren, sowie ein Kostenvoranschlagsverfahren mit Reservierungen und Reservierungsstornierung.

Mathias Redders vom nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium, der zugleich Vorsitzender der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Telematik im Gesundheitswesen ist, ging zunächst auf die aktuelle gesundheitspolitische Entwicklung ein. Das eRezept sei auch auf Betreiben des Landesgesundheitsministers Laumann auf Eis gelegt worden. Damit werde die zentrale Anwendung der eGK, das eRezept, „in dieser Form nicht kommen“. Aber es könnte außerhalb des Gesetzes kommen, um Prozesse zu optimieren. „Wir haben ein großes Interesse daran, dass es trotz dieser aktuellen politischen Diskussion bei dem Thema in der Praxis weitergeht.“ Redders gebrauchte das Bild einer Autobahn. Die Telematikplattform werde nächstes Jahr mit einem „Hochsicherheitskonzept“ stehen. Damit sei die Autobahn gebaut. Die Autos, die darauf fahren sollen, also die Anwendungen, würden nun aber nicht mehr im Detail vorgeschrieben. Jeder könne sein Auto benutzen. Redders bot den sonstigen Leistungserbringern einen „aktiven Prozess“ an, um gemeinsam und partnerschaftlich sinnvolle Anwendungen zu beschreiben, die allen Beteiligten zugute kommen.

Die Rolle eines eRezepts in der Abrechnung beleuchtete René Klinke, Referatsleiter „Sonstige Vertragspartner“ beim Verband der Ersatzkassen (vdek). Er bedauerte, dass das eRezept in der vorgesehenen Form derzeit auf Eis liegt, da es in der Abrechnung viele Vorteile biete. Es mache eine doppelte Erfassung von verschiedenen Daten überflüssig und ermögliche schnelle Datenflüsse sowie einen Zugriff auf die Verordnung durch die Krankenkassen. Ein Zugriff der Krankenkassen auf das eRezept mit Lese- und Schreibrechten sei gerade in der Hilfsmittelversorgung notwendig. Diesen fundamentalen Unterschied zum Arzneimittelbereich habe die Gematik lange nicht verstanden. Hinzu kommen im Hilfsmittelbereich Spezialthemen wie das neue Präqualifizierungsverfahren. Damit müsse es einen Heilberufeausweis mit Informationen zum Zulassungsumfang bzw. zum Präqualifizierungsumfang geben.

Die Allgemeinmedizinerin Ute Taube, Vorstandsmitglied der Sächsischen Landesärztekammer, gab einen Erfahrungsbericht aus der Testregion Löbau-Zittau in Sachsen über den Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte in der Arztpraxis. Der Test des eRezepts habe einen hohen Zeitaufwand ergeben und gezeigt, dass das Konzept im Praxisablauf damit nur schwer umsetzbar ist. Eine Verbesserung der Patientenversorgung oder wirtschaftliche Vorteile für die Arztpraxis konnten durch den Test nicht aufgezeigt werden. Auch beim Notfalldatensatz, der aus ärztlicher Sicht sehr sinnvoll ist, sei die derzeitige Konzeption nicht umsetzbar und eine Neukonzipierung notwendig. Die bislang nicht umgesetzten Projekte „elektronischer Arztbrief“ und „elektronische Patientenakte“ wären aus ärztlicher Sicht zielführend. Taube: „Das würde wirklich Zeit sparen und große Vorteile bringen.“ Die Telematik an sich werde von den Ärzten nicht abgelehnt, aber die Anwendungen müssten sich an der Praxis orientieren und die Ärzte entsprechend beteiligt werden.

Einen Seitenblick auf die Heilmittelversorgung warf Dr. Monika Rausch, Vorstandsmitglied und Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft der Heilmittelverbände (BHV). Zu den Heilmitteln gehören Physiotherapie, Massage, Ergotherapie oder Logopädie. Insgesamt gibt es 200.000 Heilmittelerbringer in rund 50.o00 Praxen, rund 30 Millionen Verordnungen jährlich sowie rund 210 Millionen Behandlungen bei GKV-Patienten. Die Telematik mit einer elektronischen Verordnung biete hier die Chance, eine automatisierte Fehlererkennung bei der Verordnung zu haben, die interdisziplinäre Zusammenarbeit zu verbessern und Prozesse zu optimieren. Der Heilberufeausweis biete beispielsweise den Vorteil, dass die elektronische Signatur in weiteren Bereichen nutzbar sei. 

Andreas Westerfellhaus, seit September 2009 Präsident des Deutschen Pflegerats, schilderte den Stand der Registrierung beruflich Pflegender. Im Fahrwasser der eGK und des HBA habe die Pflege bei diesem Thema große Fortschritte erzielt. Zur Ausgangssituation gehöre, dass niemand wisse, wer wo in der Pflege tätig ist, wie die Altersstruktur der beruflich Pflegenden ist oder mit welcher Ausbildung die Profession ausgeübt wird. Die zunehmende Bedeutung der beruflichen Pflege mache eine weitere Professionalisierung zwingend erforderlich. Mit der Gründung der „Registrierung beruflich Pflegender“ (RbP) im November 2008 sei ein wesentlicher Meilenstein für die weitere, erfolgreiche Entwicklung der Initiative gelegt. Mittlerweile gebe es rund 12.000 Registrierte. Westerfellhaus‘ positives Fazit: „Patienten, Pflegende und Arbeitgeber profitieren gleichermaßen von mehr Transparenz und einheitlichen Qualitätsstandards. Der Einsatz modernster Technologien sorgt für ein Minimum an Bürokratie und ein Maximum an Effizienz.“

Hinweis an die Medien: Druckfähiges Bildmaterial zur Konferenz kann unter www.bvmed.de (Bilder – Veranstaltungen) heruntergeladen werden.


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