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Gesundheitspolitik
MedInform-Konferenz zu stärkerem Krankenkassen-Wettbewerb: „MedTech-Unternehmen müssen sich als aktive Mitgestalter des Leistungsprozesses positionieren“
03.12.2009 - 110/09
Eine Analyse der aktuellen gesundheitspolitischen Situation und des Koalitionsvertrags nahm Björn Moeller, Government Affairs-Experte von Johnson & Johnson vor. Er bezeichnete es als „Paradigmenwechsel“, dass an der Spitze des Gesundheitsministeriums mit Rösler und Kapferer wirtschaftspolitische Kompetenz stehe – und damit ein anderer Denkansatz als der Umverteilungsfokus der Sozialpolitiker. Eine Analyse der Koalitionsvereinbarung zeige, dass die gesundheitspolitischen Zielsetzungen mit den Zielkonflikten Wachstum, Finanzierbarkeit, Solidarität und Qualität in einem ausgewogenen Verhältnis niedergeschrieben sind. Explizit ist erwähnt, dass die Innovationskraft und Investitionsbereitschaft der Medizintechnik gestärkt werden soll. Außerdem ist eine stärkere Vernetzung der Bereiche Forschung, Wirtschaft und Gesundheit geplant. Schon vorhandene Wettbewerbsinstrumentarien sollen fortgeführt und ausgeweitet werden. Eine Neuerung im Koalitionsvertrag ist, dass das Wettbewerbsrecht ordnungspolitischer Rahmen für die Krankenkassen werden soll. Das führe zu großen Umwälzungen im Vertragsrecht. Insgesamt werde der Spielraum für die Krankenkassen wieder größer werden. Moellers Fazit: „Ein Paradigmenwechsel ist in den dargestellten Bereichen nicht zu erwarten. Es sei denn, die Finanzierung der GKV wird durch die Regierungskommission grundlegend geändert.“
Die Zukunft der deutschen Krankenhäuser beleuchtete Peter Asché, Präsidiumsmitglied und Pressesprecher des Verbandes der Krankenhausdirektoren (VKD) und Kaufmännischer Direktor des Universitätsklinikums Aachen. Wettbewerbsveränderungen gebe es alleine durch den zunehmenden Mangel an qualifiziertem Personal sowie durch den Themenkomplex „Qualitätswettbewerb und Mindestmengen“. Immer wichtiger wird für die Krankenhäuser eine horizontale, vertikale und integrale Kooperationsstrategie: „Ohne Kooperation mit den ambulanten und stationären Leistungserbringern wird ein Krankenhaus nicht bestehen“, so Aschè. Die Integrationsfähigkeit der verschiedenen Sektoren und Beteiligten werde über die Wettbewerbsfähigkeit entscheiden. Kooperationen müssten sich dabei an den jeweiligen Zielen ausrichten, partnerschaftlich gestaltet sein und regionale Gegebenheiten berücksichtigen. Zum Thema Zuweiserprämien bezog Aschè eine klare Position: „Kooperationen ja, Kopfpauschalen nein“. Integrierte Versorgungsverträge sind für den Krankenhausmanager „Einstiegsmöglichkeit und Ausgangspunkt für neue regionale Versorgungsmodelle“. Man müsse den Mut zur Umsetzung innovativer Konzepte haben, um zukunftsorientierte integrative Versorgungsstrukturen aufzubauen und zu implementieren. Kritisch sieht Aschè das Thema Selektivverträge. Sie sollten nur kommen, wenn die qualitative Versorgung der Patienten im Vordergrund stehe. Dies sehe er bislang aber nicht. Die ambulanten Behandlungen der Krankenhäuser nach §116 b SGB V bieten dagegen eine Chance zum Aufbau ambulanter und kooperativer Versorgungsstrukturen.
Die Chance für einen „Neubeginn in der Gesundheitspolitik“ sieht Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), durch den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung. „Das Klima des Dialogs wird sich nicht auf der schiefen Ebene der Vergangenheit fortsetzen“, so seine Hoffnung. Er plädierte für eine „Gesundheitspolitik mit ruhiger Hand“ und sprach sich gegen hektische Kostendämpfungsgesetze aus. Insbesondere mit dem Instrument „Zusatzbeitrag“ sollte offensiver umgegangen werden. In der Krankenhauspolitik bleiben die Rahmenbedingungen 2010 weitestgehend unverändert. Baum: „Wir haben keinen weiteren Reformbedarf.“ Das DRG-System werde nach dem Abschluss der Konvergenz in ruhigere Gewässer kommen. Der Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern werde weiter zunehmen – um Qualität und Leistungen, um die Gunst des Patienten. Das Problem sei, dass die Marktmacht der Krankenkassen weiter zunehme. Hier sei es gut, dass das Wettbewerbsrecht nun auch für die Krankenkassen volle Anwendung finden soll. Das bedeute beispielsweise, dass eventuelle Selektivverträge zunächst ausgeschrieben werden müssten. Die DKG spricht sich aber generell gegen Selektivverträge aus, „mit denen einzelne Krankenkassen über die Versorgungsmöglichkeiten in den Regionen bestimmen würden“. Dies sei eine Aushöhlung der Krankenhausplanung und nicht zu vereinbaren mit der Wahlfreiheit der Patienten. „Wir wollen keinen Einstieg in den Kassenstaat, in dem die Krankenkasse vorschreibt, wo ein Patient behandelt werden muss“, so Baum. In die gleiche Kategorie würden die Rabattverträge fallen.
Prof. Dr. Jörg Saatkamp vom Lehrstuhl für Management in der Gesundheitswirtschaft an der Hochschule Rosenheim analysierte die Auswirkungen des GKV-Wettbewerbs auf die Medizinprodukteindustrie und die Krankenkassen. Unabhängig von der zukünftigen politischen Ausgestaltung von Gesundheitsfonds und Morbi-RSA werde in 2010 erneut der Preis- und Leistungswettbewerb in der GKV zunehmen. Die Kompetenzen der Krankenkassenverbände wurden auf hoheitlich-wettbewerbsneutrale Aufgaben zurückgedrängt und der wettbewerbliche Entscheidungsspielraum der einzelnen Krankenkasse erhöht. Die letzte Gesundheitsreform (GKV-WSG) habe zahlreiche Wettbewerbsinstrumente für Krankenkassen geschaffen, die derzeit allerdings kaum eingesetzt werden, zukünftig aber an Bedeutung gewinnen werden. „Krankenkassen müssen den Wettbewerb annehmen und sich strategisch positionieren oder fusionieren“, so Professor Saatkamp. Seiner Meinung nach werden Medizinproduktehersteller unter Druck geraten, sich als Preis-Mengen-Anbieter (Lieferant) oder als aktiver Mitgestalter des Leistungsprozesses (Mehrwertdienstleister) zu positionieren. „Ein Weg hierzu sind für Hersteller Kooperationen zum indikationsspezifischen Versorgungsmanagement mit Leistungserbringern.“
Eine Analyse der künftigen Notwendigkeiten aus Sicht der Krankenkassen nahm Michael Neumann, Referent Gesundheitspolitik beim AOK Bundesverband, vor. Das Delta zwischen den Einnahmen und den Ausgaben gehe immer weiter auseinander. Aber das Motto müsse für die Krankenkassen lauten: Gestalten statt Jammern. Zur Etablierung eines Wettbewerbsprozesses seien mehr Spielräume notwendig. Handlungs-und Entscheidungsspielräume dürften aber von keiner Seite missbraucht werden. Sie dürften beispielsweise nicht zu Lasten der Versorgungsqualität gehen, so wie teilweise im Hilfsmittelbereich geschehen. Neumann sprach sich für Deregulierung durch Reduzierung der kollektivvertraglich orientierten Rahmenbedingungen zugunsten weiterer Handlungsspielräume in Form von Selektivverträgen aus. Selektivverträge seien nicht der Untergang des Abendlandes, auf der anderen Seite aber auch kein Allheilmittel. Sie bedeuteten nicht zwangsläufig das Ende jeglichen Korporatismus. Vielmehr könnten kollektiv- und selektivvertragliche Strukturen in einen Systemwettbewerb treten, indem sie nebeneinander stehen. Ein Mindestmaß an Regulierung in Bezug auf Umfang und Qualität der Leistungen sei aber unverzichtbar, so Neumann.
Patientennutzen erhöhen, Mehrwert schaffen: Ein Beispiel aus der Augenchirurgie präsentierte Lucas Michel, nationaler Verkaufsleiter Ophthalmochirurgie bei ALCON. Derzeit werden in Deutschland jährlich rund 700.000 Katarakt-Operationen (Grauer Star) durchgeführt und von der GKV bezahlt. Dabei wird standardmäßig eine Monofokal-Intraokularlinse (IOL) eingesetzt. Eine solche Linse erlaubt dem Patienten in einem Entfernungsbereich, meist in der Ferne, scharf zu sehen. Zum Lesen und für Arbeiten in der Nähe braucht er dann eine Lese- bzw. Gleitsichtbrille. Eine Multifokal-IOL erlaubt dem Patienten nach der Operation in mehreren Entfernungsbereichen scharf zu sehen. In über 90 Prozent aller Fälle benötigen Patienten nach Implantation in beide Augen keine Brille mehr. IOLs mit refraktivem Zusatznutzen werden von der GKV aber nicht übernommen. Entscheidet sich ein Patient für eine solche IOL, dann trägt er die gesamten Kosten der Operation inklusive Implantat rund 2.000 bis 2.500 Euro pro Auge. Und dies auch dann, wenn er an einer Katarakt erkrankt ist. Michel plädiert hier für neue Vertragsmodelle bei der Intraokularlinsen-Versorgung in der GKV. So könnte der Patient die OP selbst zahlen und von der Krankenkasse den Betrag der Standard-OP erstattet bekommen. Die OP könnte auch wie bisher abgerechnet werden. Eine zweite Rechnung (second billing) geht dann an den Patienten über die Differenz. Michel: „Diese Modelle dienen einer größeren Patientengerechtigkeit und kommen auch dem Wunsch der neuen Bundesregierung nach mehr Eigenverantwortung der Patienten entgegen.“ Der Berufsverband der Augenärzte (BVA) habe sich vor wenigen Tagen für die grundsätzliche Möglichkeit eines „Upgradings“ augenärztlicher Leistungen durch GKV-Versicherte ausgesprochen.
Peter Hartmann, Fachanwalt für Medizinrecht von HARTMANN Rechtsanwälte, thematisierte Ausschreibungen und Einzelverträge in der Hilfsmittelversorgung. Er erläuterte, dass die verstärkte Ausschreibungspraxis zu erheblichen Marktveränderungen geführt habe. Beispiel aufsaugende Inkontinenzprodukte: hier sei ein Marktvolumen in Höhe von 120 Millionen Euro bereits ausgeschrieben. Die Folge sei ein extremer Preiswettbewerb, die Krankenkassen konnten die Preise teilweise halbieren. 2009 gingen die Ausschreibungen allerdings aufgrund der Gesetzesänderung wieder zurück. Eine Folge der Ausschreibungen auf Herstellerseite: für das Preisniveau des Ausschreibungsergebnisses werden „Standardprodukte“ eingesetzt – in Abgrenzung zu „Premiumprodukten“, die als aufzahlungspflichtiges Produkt beworben werden. Die Zeit für ein Zuschussmodell sieht Hartmann als noch nicht reif an.
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