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Gesundheitspolitik
MedInform-Konferenz zum „Hilfsmittelmarkt im Umbruch“: Bewährte Vertragsstrukturen sollen im Hilfsmittelmarkt bestehen bleiben
20.10.2006 - 67/06
BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt stellte einleitend die Positionen der Hilfsmittel- und Homecare-Unternehmen zum Gesundheitsreformgesetz (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) dar. Die Unternehmen fordern insbesondere die uneingeschränkte Aufrechterhaltung des Patientenwahlrechtes, eine Vielfalt qualifizierter Leistungserbringer sowie einen freien Vertragswettbewerb. Nur so sei eine ortsnahe, qualitätsgesicherte und individuelle Versorgung der Patienten sichergestellt. „Wir wollen keinen Wettbewerb um billig, billig, sondern um die beste Qualität für den Patienten“, so Schmitt.
Prof. Hans-Georg Will, Referatsleiter Heil- und Hilfsmittel im Bundesgesundheitsministerium, erläuterte die Regelungen zur Hilfsmittelversorgung im Referentenentwurf des Gesundheitsreformgesetzes (GKV-WSG). Ausgangspunkt seien die politischen Vorgaben durch das Eckpunktepapier, das mehr Preiswettbewerb über Ausschreibungen vorsieht. Eine Änderung im Leistungserbringerrecht sei, dass die Zulassung der Leistungserbringer entfällt und durch die Versorgung durch Vertragspartner abgelöst wird. Bei der Vergabe von Versorgungsaufträgen an Hilfsmittelunternehmen gebe es eine dreigestufte „Vertragshierarchie“. Aus politischen Gründen seien Ausschreibungen vorrangig.
Zwingende Vorgaben für Ausschreibungen seien die ausdrückliche Betonung der Versorgungsqualität und der Verweis auf das Hilfsmittelverzeichnis. Wenn Ausschreibungen „nicht zweckmäßig“ seien, könnten Rahmenverträge geschlossen werden. Die dritte Stufe seien Einzelverträge. In allen Fällen sei der Festbetrag die Preisobergrenze, so Will. Interpretationsfähig sei, bei welchen Hilfsmitteln Ausschreibungen „nicht zweckmäßig“ seien. Dies müsse die Kasse prüfen. Die Art der Produkte und das intime Verhältnis des Versicherten zum Leistungserbringer seien hier wichtige Aspekte. Eine aufwändigere Versorgung über das medizinisch Notwendige hinaus ist auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherten gegen Aufzahlung möglich. Das Wahlrecht der Versicherten wird allerdings bei Ausschreibungen eingeschränkt, um die Fallzahlenvorgaben durch die Krankenkassen sicherzustellen. Wills Fazit zum weiteren Gesetzgebungsverfahren: „Die politische Diskussion ist noch nicht abgeschlossen. Dies gilt grundsätzlich auch für die Neuregelungen zur Hilfsmittelversorgung.“
Carla Grienberger, Leiterin des Hilfsmittelbereichs beim IKK-Bundesverband, gab bei der Diskussion um Ausschreibungen Entwarnung. Ausschreibungen seien für die Krankenkassen ein neues und sehr komplexes Instrument, das alleine aus personellen Gründen für die Kassen schwierig zu handhaben sei. „Es ist unrealistisch anzunehmen, dass nun der ganze Hilfsmittelbereich ausgeschrieben wird“, so Grienberger. Ihr Appell: „Wir sollten nicht die gesamten vertragsrechtlichen Strukturen auf den Kopf stellen. Kollektivverträge und Qualitätsinitiativen, die funktionieren, sollten nicht angetastet werden.“ Die Rahmenbedingungen für die Qualitätssicherung seien gut. Die Frage sei, wie sie umgesetzt werden sollte. Für den Hilfsmittelbereich zog sie aus Kassensicht ein positives Fazit der Gesundheitsreformpläne. Das Gesetz biete mehr Rechtssicherheit bei der Erstellung des Hilfsmittelverzeichnisses, mehr Vertragswettbewerb und mehr Versorgungsgerechtigkeit. Außerdem gebe es verbesserte Regelungen zur Qualitätssicherung und -förderung. Kurzfristig sieht die IKK-Expertin allerdings kein Einsparpotential im Hilfsmittelbereich, sondern eher Ausgabensteigerungen durch die Mehrwertsteuererhöhung und die Ausweitung des Leistungsrahmens.
Qualitätsaspekte in der Hilfsmittelversorgung rückte Olaf Kelz, Vorstandsmitglied des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV) und betroffener Leistungserbringer, in den Mittelpunkt seines Vortrags. Der Hilfsmittelbereich stehe für nur rund 1,2 Prozent der Gesamtausgaben der GKV. Von diesen Ausgaben seien bereits über 50 Prozent durch Festbeträge oder Verträge mit generischen Preisen geregelt. „Wir reden also über einen Bereich, der selbst bei völliger Streichung aus der Leistungspflicht keinen nennenswerten Beitrag zur Sanierung der GKV bringen würde“, so Kelz. Eine qualitativ hochwertige Versorgung könne patientenorientiert nur durch eine Vielzahl, über klare Zulassungsregelungen qualifizierte Leistungserbringer erbracht werden. Dazu sollte das Wettbewerbsinstrument der Verträge genutzt werden. Funktionierender Wettbewerb unter Leistungserbringern führe dazu, dass Leistungserbringer Hilfsmittelversorgungen auch zum Festbetrag und Festzuschuss anbieten. Sein Fazit: „Es kann nicht sein, dass die Qualität der Versorgung von Kranken und Behinderten aus politischen Gründen für vermeintliche Einsparungsmöglichkeiten geopfert werden soll.“
Anreize für einen Wettbewerb um bessere Qualität forderte Andreas Hogrefe, Geschäftsführer der BSN medical GmbH und BVMed-Vorstandsmitglied. Der Wettbewerb habe in den vergangenen Jahren zu einer hohen Versorgungsqualität in Deutschland geführt. Der erhebliche Kostendruck und die Preisvorgabe gefährde jedoch dieses Grundprinzip und beeinflusse damit negativ die Qualität. Sein Appell: „Die Krankenkassen müssen verantwortlich mit dem Instrument der Ausschreibungen umgehen und nur dort einsetzen, wo sie sinnvoll und möglich sind.“ Wichtig sei es, eine wohnortnahe Versorgung sicherzustellen. Bei der Erarbeitung der Qualitätskriterien im Hilfsmittelverzeichnis appellierte Hogrefe an Kassen und Politik, die Hilfsmittelunternehmen zu beteiligen.
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