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Gesundheitspolitik
BVMed zum Jahreswechsel: „Jahr der Technik 2004“ nutzen, um im Gesundheitsbereich ein Umdenken zu erreichen
18.12.2003 - 83/03
Der Appell zum Umdenken richte sich nicht nur an die Politik, sondern vor allem an die Krankenkassen. Der BVMed lobte dabei die jüngsten Initiativen der Techniker Krankenkasse (Modellversuch zum medikament-freisetzenden Stent) sowie des BKK-Bundesverbandes und der DKV (gemeinsamer Kongress zu Innovationen mit dem IGES-Institut), die in die richtige Richtung gehen.
Neue Technologien revolutionieren die Gesundheitsversorgung in allen Bereichen und sorgen für Effizienzsteigerungen und Kosteneinsparungen im System. Herzschrittmacherpatienten können durch Homemonitoring-Systeme überwacht werden, ohne in die Klinik eingewiesen werden zu müssen. Implantierbare Defibrillatoren übermitteln Daten online an die behandelnden Ärzte. Telemedizinische Anwendungen erlauben es gerade älteren Patienten, länger im häuslichen Bereich versorgt zu werden. Navigationssysteme in der Endoprothetik erlauben präzisere und schonendere Eingriffe. Das sind nur wenige Beispiele aus einem breiten Anwendungsspektrum.
„Neue Medizintechnologien erlauben es den Menschen, länger, gesünder und unabhängiger zu leben, mit geringeren medizinischen Komplikationen und verringerten Behindertenraten. Diese technologischen Fortschritte reduzieren die Aufenthaltsdauer in Krankenhäusern und Pflegeheimen und machen unser Gesundheitssystem damit effizienter und produktiver“, so der BVMed.
Um diese überragenden Vorteile neuer Medizintechnologien zu nutzen, müssten allerdings die Weichen im Gesundheitswesen neu gestellt werden. Erforderlich seien u. a. mehr Wettbewerb unter den Kassen, mehr Flexibilität bei den Finanzierungsmodellen und mehr Wahlfreiheit und Eigenverantwortung der Versicherten. So hatte der BVMed vor kurzem die so genannte „Delta Finanzierung“ zur schnelleren Einführung von medizintechnischen Innovationen vorgeschlagen. Das Modell sieht vor, dass die Krankenkassen die Vergütung des Basisnutzens eines anerkannten medizinischen Verfahrens auch bei der Anwendung einer Innovation in diesem Bereich übernehmen. Die Kosten des Mehrnutzens – also des Deltas – werden durch Eigenleistung des Patienten gezahlt. Dies wird derzeit noch durch die Regelungen des Sozialgesetzbuches verhindert.
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