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Gesundheitspolitik
Gesundheitspolitik: Zehn Appelle des BVMed an die Gesundheitspolitik"
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) stellt zu zehn Themenbereichen seine politische Vorstellungen und Appelle an die Entscheidungsträger im Gesundheitsmarkt vor.
Die "Zehn Appelle des BVMed an die Gesundheitspolitik" greifen folgende Themen auf:
1. Bedeutung von Medizinprodukten
2. Gesundheitsreform und Runder Tisch
3. Fallpauschalen im Krankenhaus
4. Technologiebewertung
5. Hilfsmittelversorgung
6. Homecare
7. Medizinprodukterecht
8. Aufbereitung von Medizinprodukten
9. Elektronische Kommunikation
10. und schließlich Sponsoring im Gesundheitswesen
1. Bedeutung von Medizintechnologien
Neue Behandlungsmethoden und Produkte der Medizintechnologiebranche sind von großer Bedeutung für das deutsche Gesundheitswesen. Folgende vier Fakten belegen dies:
:: Innovative Medizinprodukte und Medizintechnologien sind unverzichtbar für eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung der Bevölkerung: Sie können Leben retten und erhalten, den Ausbruch oder die Verschlimmerung von Krankheiten verhindern oder die Lebensqualität erheblich verbessern.
:: Die Medizintechnologiebranche ist wichtig für den Wirtschaftsstandort Deutschland und für den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen in unserem Land. Über 120.000 Menschen sind in Deutschland in der Branche tätig. Neue Felder wie die Biotechnologie bieten Wachstumschancen, solange Deutschland hier international den Anschluss nicht verliert.
:: Forschung und Entwicklung sind lebenswichtig für eine starke Wirtschaft. Die Unternehmen der Medizintechnologiebranche sind äußerst innovativ. Mit ihren Forschungsanstrengungen und ihren Drittmittelförderungen für forschende Krankenhäuser ermöglichen sie medizinischen Fortschritt und stärken den Forschungsstandort Deutschland.
Zusätzlich zum Patientennutzen und der Bedeutung als Wirtschaftsfaktor können innovative Medizintechnologien durch eine wirtschaftlichere Versorgung der Patienten dazu beitragen, die Mittel im Gesundheitswesen effizient und zielgerichtet einzusetzen, was gleichzeitig auch Produktivitätssteigerungen bedeutet. Ein Beispiel sind minimalinvasive Verfahren, die die Heilung beschleunigen und damit die Liegezeit von Patienten im Krankenhaus erheblich verkürzen. Innovative Medizintechnologien bringen damit auch der Wirtschaft einen Nutzen von Milliarden von Euro. Das belegen zahlreiche neue Studien insbesondere aus den USA, die den Wert medizinischer Behandlungen u. a. durch die Erhöhung von Überlebensquoten und den Rückgang von Behinderungen berechneten.
Innovative Medizintechnologien dürfen deshalb in der Öffentlichkeit nicht einseitig als „Kostentreiber“ abgewertet werden. Investitionen in Medizintechnologien sind Investitionen in das Leben und die Leistungsfähigkeit der Menschen. Dieses Bewusstsein muss auch in Deutschland stärker in den Vordergrund rücken.
Das ist einer der Gründe, warum der BVMed die Informationskampagne zur Bedeutung von Medizinproduktendieses Jahr um einen wichtigen Aspekt erweitert, in dem verstärkt gesundheitsökonomisches Datenmaterial zusammengetragen werden soll, um den Wert von neuen Behandlungsmethoden der Medizintechnologiebranche zu verdeutlichen.
Unser Appell an die Gesundheitspolitik lautet:
Medizintechnologien müssen im Gesundheitswesen stärker beachtet werden. Sie müssen ein eigenständiges Profil bekommen. Innovative Medizintechnologien dürfen nicht einseitig als Kostentreiber abgewertet werden. Sie können vielmehr dazu beitragen, dass unser Gesundheitswesen insgesamt effektiver wird.
2. Gesundheitsreform
Der Handlungsdruck zur Erneuerung, Verbesserung und Zukunftssicherung des deutschen Gesundheitssystems wächst. Es besteht weitgehend Konsens darin, dass der medizinische und medizinisch-technische Fortschritt mit den endlichen Mitteln eines solidarischen Finanzierungssystems heutiger Art künftig nicht leistbar ist. Hauptziel der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens in Deutschland muss es sein, auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Ernste Krankheitsrisiken sollen auch künftig wirksam und solidarisch abgesichert werden.
Bei der Weiterentwicklung des Gesundheitssystems müssen aus Sicht des BVMed die Chancen genutzt werden, die der "Runde Tisch" der Bundesgesundheitsministerin bietet. Vor allem die neu eingerichtete Finanzierungs-Arbeitsgruppe stellt eine einmalige Möglichkeit dar, in aller Sachlichkeit über die zukünftige Ausrichtung und Finanzierung des Gesundheitssystems zu diskutieren.
Der BVMed als Teilnehmer am Runden Tisch hat gemeinsam mit den anderen Verbänden der Medizinprodukteindustrie die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens anhand des folgenden Schemas diskutiert:
1. Bedarfsklärung: Welche Leistungen sind erforderlich?
2. Qualität: Welchen Qualitätsstandard halten wir für notwendig?
3. Finanzierung: Wie kann der zukünftige Bedarf finanziert werden?
Das größte Problem bei der derzeitigen Finanzierung ist aus Sicht des BVMed der Widerspruch zwischen dem politischen Primat der Beitragssatzstabilität auf der einen und der Gewährleistung einer bedarfsgerechten Versorgung auf der anderen Seite. Dieser Zielkonflikt wird durch den Rückgang der Lohnquote, die demographische Entwicklung und den medizinisch-technischen Fortschritt noch verschärft.
Die Lösung kann nur die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Finanzierung sein. Die 1999 nur als Übergangslösung eingeführte sektorale Budgetierung muss endlich beendet und eine strukturelle Reform des Systems eingeleitet werden. Wir müssen bereit sein, über optionale Finanzierungsmodelle in der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht nur nachzudenken, sondern sie auch einzuführen. Die Industrie ist bereit, sich konstruktiv zu beteiligen.
Unser Appell zur Gesundheitsreform lautet:
Die Gesundheitsreform muss Anreize für Innovationen geben. Die Chancen des Runden Tischs müssen genutzt werden. Ein wesentliches Ziel der Reform der Krankenversicherung muss es sein, den medizinischen Fortschritt und medizintechnische Innovationen allen Patienten, die sie benötigen, ohne Verzögerung zur Verfügung zu stellen.
3. Einführung eines durchgängigen Fallpauschalensystems
Die Einführung eines diagnoseorientierten Fallpauschalensystems in den deutschen Krankenhäusern ist sicherlich eines der wichtigsten Projekte der Gesundheitspolitik derzeit. Nach zähen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss wurde das Fallpauschalengesetz am 28. Februar im Bundestag und am 1. März im Bundesrat verabschiedet.
Mit dem Fallpauschalengesetz werden die aus dem australischen System stammenden DRGs ab 1. Januar 2003 zunächst freiwillig, ab 01. Januar 2004 verpflichtend und flächendeckend für alle Krankenhäuser in Deutschland eingeführt. In dem Gesetz ist vorgesehen, dass die Systemumstellung in den ersten beiden Jahren budgetneutral, ab 2005 bis 2006 in einer zweistufigen Konvergenzphase erfolgen soll, so dass ab Januar 2007 der Routinelauf des neuen Kodierungs- sowie Entgeltsystems mit landesweiten Basisfallwerten starten kann. Letztendlich soll das Leistungsspektrum einen Katalog von 600 bis 800 Abrechnungspositionen abbilden.
Das Fallpauschalengesetz sieht allerdings eine Deckelung bzw. Quasi-Budgetierung der Ausgabenentwicklung über die Möglichkeit der Absenkung des Basisfallwertes vor. Dies widerspricht dem Gedanken einer leistungsgerechten Vergütung, bei der das Geld der Leistung folgen soll.
Der BVMed begrüßt grundsätzlich die Einführung eines diagnoseorientierten Fallpauschalensystems zur Vergütung der Krankenhausleistungen. Das neue System wird zu deutlich mehr Transparenz des Leistungsgeschehens in den deutschen Kliniken führen und trägt damit zu mehr Qualität und Leistungsfähigkeit der Krankenhausversorgung bei.
Eines der wichtigsten Anliegen aus Patientensicht muss es sein, dass der medizinisch-technische Fortschritt im neuen System ohne Verzögerung berücksichtigt werden kann. Deshalb ist für uns die Neuregelung der Vergütung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Fallpauschalengesetz von besonderer Bedeutung.
Auch auf Betreiben des BVMed unterstützten die Bundesländer im Gesetzgebungsverfahren die Forderung, dass die örtlichen Vertragsparteien erstmals für das Kalenderjahr 2005 verpflichtet werden, zeitlich befristete fallbezogene Entgelte für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zu vereinbaren. Damit wurde eine Kann-Regelung durch eine Soll-Verpflichtungsregelung ersetzt. Zudem besteht die Möglichkeit der Anrufung einer Schiedsstelle, wenn keine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien zustande kommen sollte.
Diese Empfehlung sieht der BVMed als einen ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung, um den Patienten die Teilhabe am medizinischen Fortschritt zu ermöglichen.
Ein weiterer Aspekt bei der DRG-Einführung ist, die Änderungen im Krankenhausbereich auch dazu zu nutzen, das Sektorendenken zu überwinden und die Verzahnung von stationärem und ambulantem Sektor voranzutreiben. Die Experten auf einer BVMed-Konferenz im März in Mainz waren sich einig, dass integrierte Versorgungskonzepte durch die Einführung der Fallpauschalen im Krankenhaus an Bedeutung gewinnen werden. Die DRG-Folgen der Verringerung der Liegezeiten und der Qualitätssteigerung im stationären Bereich werden zu einer Verlagerung von Versorgungsleistungen in den ambulanten Sektor führen. Dadurch wird die Notwendigkeit verstärkt, die Zusammenarbeit des stationären mit dem niedergelassenen Bereich zu verbessern.
Eine Folge der DRG-Einführung wird die Einführung von Behandlungspfaden (CPW - "Clinical Pathways") sein, die genau festlegen, was mit den Patienten geschieht. Hier ist ein Ansatz für integrierte Versorgungskonzepte, denn erst mit Behandlungspfaden kann das Krankenhaus auf die Suche nach geeigneten Partnern im ambulanten Bereich und in der Industrie gehen, um bestimmte Bereiche des Behandlungspfades nach außen zu vergeben.
Unser Appell zum DRG-System lautet:
Das neue Krankenhausentgeltsystem muss offen und flexibel für neue Behandlungsmethoden sein. Das System führt zu mehr Transparenz und leistungsbezogener Bezahlung. Das macht aber nur dann Sinn, wenn die Budgetierung beendet wird.
4. Technologiebewertung bzw. "Health Technology Assessment" (HTA)
Technologiebewertung ist aus Sicht der Industrie richtig und wichtig. Was wir benötigen sind eindeutige, aber auch sachgerechte Vorgaben, was man wie bewerten will. Wir brauchen Transparenz, keine Diskussion hinter verschlossenen Türen. Bei den Beratungen der existierenden Bundesausschüsse "Ärzte – Krankenkassen" und "Krankenhaus" fordert die Medizinprodukteindustrie daher eine Antrags-, eine Mitwirkungs- und eine Einspruchsmöglichkeit.
In einem ersten Schritt hat der BVMed gegenüber dem neu konstituierten "Bundesausschuss Krankenhaus" und dem Gesundheitsministerium eine bessere Mitwirkungsmöglichkeit der Industrie bei den Technologiebewertungsverfahren durch eine fallbezogene Expertenbenennung vorgeschlagen. Dies wäre ein wichtiger Schritt hin zu mehr Offenheit, Transparenz und Akzeptanz. Der BVMed-Vorschlag zur Beteiligung der Hersteller sieht konkret vor:
:: Sobald ein Antrag auf Prüfung eines Verfahrens oder einer Technologie bei den genannten Bundesausschüssen eingeht, wird die Industrie über die jeweiligen Anträge informiert. Hierbei erklärt sich der BVMed bereit, einen "Koordinierungsausschuss Medizintechnologie" zu organisieren, dem weitere Industrieverbände aus diesem Bereich angehören, um so die gesamte Medizinprodukteindustrie abbilden zu können.
:: Der "Koordinierungsausschuss Medizintechnologie" einigt sich nach Zustellung des jeweils anstehenden Prüfantrags umgehend auf die Benennung eines medizinischen Experten zu dem jeweiligen Verfahren, der dem Bundesausschuss beratend zur Verfügung steht und an den entsprechenden Sitzungen teilnimmt.
Die Bewertung von Medizintechnologien bzw. neuen Behandlungsmethoden muss europaweit harmonisiert werden. Unsere Unternehmen sind immer mehr international tätig. Es darf nicht sein, dass in Europa verschiedene Anforderungen an die Technologiebewertung gelten. Deshalb ist es eine wichtige Aufgabe für das Bundesgesundheitsministerium, auf einheitliche Kriterien in Europa hinzuwirken.
Unser Appell zum Thema Technologiebewertung lautet:
Die Verfahren der Bundesausschüsse zur Technologiebewertung müssen transparenter und zügiger abgeschlossen sowie europaweit harmonisiert werden. Die Industrie muss als Partner stärker in die Prozesse einbezogen werden.
5. Hilfsmittelbereich
Die Krankenkassen suchen verstärkt nach Einsparpotentialen, um dem vorhandenen Defizit in der Gesetzlichen Krankenversicherung entgegenzuwirken. Die Phantasie kennt dabei zuweilen keine Grenzen. Auch der Hilfsmittelbereich bleibt von den Überlegungen nicht unberührt. Dies geht deutlich aus den Gesprächsrunden des Runden Tisches zur Thematik "Zukünftige Hilfsmittelversorgung" hervor. Insbesondere haben sich die Beteiligten des Runden Tisches mit den Themenschwerpunkten Positivliste, Bedarfsplanung und Qualitätssicherung auseinandergesetzt.
Der BVMed hat, zusammen mit den anderen betroffenen Industrieverbänden, ein gemeinsames Papier mit "Vorstellungen zur Weiterentwicklung der Versorgung im Hilfsmittelbereich" erstellt.
In diesem Thesenpapier sprechen wir uns deutlich gegen die Einführung einer verbindlichen Positivliste aus. Das Hilfsmittelverzeichnis, wie es zurzeit vorliegt, ist durchaus hilfreich, kann aber noch verbessert werden. Insbesondere hält der BVMed eine Beteiligung der Industrie- und Handelsunternehmen bei der Festlegung von Qualitätsstandards und deren Erfüllungskriterien sowie eine transparente und schnellere Antragsbearbeitung für sinnvoll.
Weiterhin sprechen wir uns gegen die Aufhebung des Kontrahierungszwanges aus. Dadurch wäre die flächendeckende Hilfsmittelversorgung der Patienten und die bestehende Versorgungsqualität langfristig nicht mehr sichergestellt.
Unabhängig von allen zukünftigen Lösungsmodellen zur Hilfsmittelversorgung halten wir es für wichtig, für alle Produktgruppen Leistungsstandards zu definieren. Diese sollten sowohl die Leistungsmerkmale des Produktes beschreiben, als auch den Umfang und die Qualität der zum Einsatz und Betrieb notwendigen Dienstleistungen beinhalten.
Unser Appell zum Hilfsmittelbereich lautet:
Die Hilfsmittelversorgung darf auch künftig nicht eingeschränkt werden. Die flächendeckende Hilfsmittelversorgung der Patienten und die bestehende Versorgungsqualität muss langfristig gesichert werden. Deshalb darf der Kontrahierungszwang nicht aufgehoben werden. Bei der Erstellung von Qualitätsstandards muss der Sachverstand der Industrie einbezogen werden.
6. Homecare
Homecare ist weit mehr als reine Pflegeleistungen, sondern die Betreuung und therapeutische Versorgung von Patienten zu Hause mit vergleichbarer Qualität wie in der Klinik.
Die zunehmende Bedeutung von Homecare als Bestandteil unseres Gesundheitswesens nahm der BVMed zum Anlass, im Sommer 2001 das neue Referat "Homecare" zu gründen. Nach der Auflösung des "Bundesverbandes Homecare" werden nun die Interessen von Industrie- und Handelsunternehmen unter dem gemeinsamen Dach des BVMed vertreten.
Homecare bietet die Vorteile
:: der Steigerung der Lebensqualität, da der Patient zu Hause behandelt wird sowie
:: der Kostenersparnis, da ein teurer Krankenhausaufenthalt vermieden wird.
Die Erstattungssituation ist teilweise noch strittig. Für uns ist klar, dass Homecare eine medizinische Therapie, also eine Krankenbehandlung ist. Deshalb müssen die Leistungen auch von der Krankenkasse und nicht von der Pflegekasse bezahlt werden.
Ein zuletzt heiß diskutiertes Thema in diesem Zusammenhang ist die Zuständigkeit für die Erstattung von Hilfsmitteln im Pflegeheim:
Das so genannte "Rollstuhlurteil" des Bundessozialgerichts von Februar 2000 nahmen viele Krankenkassen zum Anlass, die Kostenübernahme für Hilfsmittel, die Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen benötigen, grundsätzlich abzulehnen. Auf Bundesebene wurde ein Fachgremium mit Vertretern der Länder, der Spitzenverbände der Krankenkassen und des Ministeriums eingerichtet, das einen Abgrenzungskatalog für die Kostenübernahme bei Hilfsmitteln im Pflegeheim erarbeitete.
Der Abgrenzungskatalog ist vor wenigen Tagen von den Spitzenverbänden der Krankenkassen verabschiedet worden. Damit wird klargestellt, dass eine Kostenübernahme für Hilfsmittel im Pflegeheim durch die Krankenkassen auch weiterhin gegeben ist. Pauschale Ablehnungen der Krankenkassen sind nicht mehr gerechtfertigt. Das ist zunächst einmal eine gute Nachricht für die betroffenen Patienten. Der Katalog muss sich nun in der Praxis bewähren.
Unser Appell zum Thema Homecare lautet:
Die zunehmende Bedeutung von Homecare muss von der Gesundheitspolitik anerkannt werden. Homecare erhöht die Lebensqualität der Patienten und kann dazu beitragen, unser Gesundheitssystem effektiver zu gestalten. Dem muss bei den anstehenden Entscheidungen Rechnung getragen werden.
7. Medizinprodukterecht
Nach zweijähriger Vorbereitung ist das deutsche Medizinprodukterecht zum 1. Januar 2002 umfassend geändert worden. Das "Zweite Gesetz zur Änderung des Medizinproduktegesetzes" dient in erster Linie der nationalen Umsetzung der europäischen Richtlinie über In-vitro-Diagnostika. Neben den In-vitro-Diagnostika werden auch Medizinprodukte, die stabile Derivate aus menschlichem Blut oder Blutplasma enthalten, neu im Medizinproduktegesetz geregelt.
Durch das Änderungsgesetz sind heute die Werbung für Medizinprodukte und die Aufbereitung von Medizinprodukten eindeutiger geregelt. Die neuen Bestimmungen zur Werbung für Medizinprodukte finden sich im geänderten Heilmittelwerbegesetz. Es handelt sich dabei um eine gelungene Deregulierung, die vor allem dazu dient, das Konzept des "eigenverantwortlichen und mündigen Patienten" umzusetzen und gleichzeitig der Industrie bessere Möglichkeiten für Informationen über Medizinprodukte zu geben.
Insgesamt sind die Änderungen des Medizinprodukterechts aus Sicht des BVMed ein gelungenes Werk, mit dem das Medizinprodukterecht insgesamt einfacher und verständlicher gestaltet wird. Die Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachreferaten im Bundesgesundheitsministeriums war hierbei ausgesprochen gut und betont sachlich.
Auf europäischer Ebene ist eine neue Richtlinie über das Herstellen von "menschlichem Gewebe" in Vorbereitung. Betroffen ist der Bereich der Biotechnologie bzw. des Tissue Engineering. Der erste Entwurf wird für Ende Mai des Jahres erwartet. Hier wird es voraussichtlich zu einer rechtlichen Mischung zwischen "staatlicher Zulassung" im Sinne des Pharmarechts und Konformitätsbewertung "Grundlegender Anforderungen" im Sinne des Medizinprodukterechts kommen.
Vor diesem Hintergrund lautet unser Appell:
Das Medizinprodukterecht mit seiner stärkeren Eigenverantwortung für die Hersteller hat sich bewährt. Der erfolgreiche Weg der Deregulierung muss fortgesetzt werden und kann für andere Bereiche als Beispiel dienen.
8. Aufbereitung von medizinischen Einmalprodukten
Der Schutz des Patienten muss bei diesem heiklen Thema im Mittelpunkt stehen. Der Patientenschutz muss Vorrang haben vor Überlegungen der Kostenersparnis, die angesichts der strengen Anforderungen an validierte Aufbereitungsprozesse sowieso eher fragwürdig sind. Der BVMed hat die Anwender und Verantwortlichen in medizinischen Einrichtungen in den letzten Jahren immer wieder auf die möglichen Konsequenzen der Wiederverwendung von Einmalprodukten aufmerksam gemacht.
Ein Echo hat diese Sorge im eben erwähnten Zweiten MPG-Änderungsgesetz gefunden, das seit dem 1. Januar 2002 in Verbindung mit der ebenfalls geänderten Medizinprodukte-Betreiberverordnung striktere Anforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten vorsieht. Im Einzelnen bedeutet das:
:: Für die Aufbereitung von Medizinprodukten gelten die strengeren Auflagen des Robert-Koch-Instituts.
:: Auch Unternehmen, die sterile Medizinprodukte für andere aufbereiten, unterliegen der Behördenüberwachung.
:: Aufbereiter, die sterile Medizinprodukte an Dritte abgeben, müssen die Konformitätsbewertungsverfahren des MPG befolgen.
Unser Appell lautet:
Die strikteren Anforderungen an die Aufbereitung sind ein erster Schritt zu einem besseren Patientenschutz. Nun muss die Aufbereitungspraxis insbesondere in den Krankenhäusern stärker überwacht werden.
9. Elektronische Kommunikation
Schaut man auf die internationalen Gesundheitssysteme, so stellt man große Unterschiede in der Qualität sowie Ineffizienzen und Ungleichbehandlungen fest. Der Hauptgrund sind fast immer schlechte oder fehlende Informationsflüsse. Hier können das Internet bzw. internetbasierte Dienstleistungen Abhilfe schaffen und für bessere, schnellere, billigere und verlässlichere Prozesse sorgen!
Grundsätzlich kann gesagt werden:
:: Es ist ein großes Potential für "E-Health", also den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Gesundheitsversorgung, vorhanden. Ich denke an Telematik, diagnostische Fernüberwachung oder die elektronische Patientenakte.
:: "E-Commerce", also der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien im Handel mit Produkten und Dienstleistungen, kann Prozesse optimieren und zu Einsparungen führen.
Die Schlüsselfrage ist, wie die konkrete Ausgestaltung dieser Potentiale und Chance aussieht bzw. aussehen sollte. Das ist ein Thema, das den BVMed immer wieder beschäftigt, zuletzt auf unserer vierten E-Commerce-Konferenz Ende Februar hier in Hamburg.
Beim Thema E-Commerce ist die anfängliche Euphorie mit dem Zusammenbruch des Neuen Markts an der Börse verflogen. Zahlreiche Portal- und Marktplatzanbieter haben aufgeben müssen. Die Bereinigung des Markts bietet aber auch die Chance, realistische und zukunftsfähige Modelle und Lösungen unter Beteiligung aller Partner im Gesundheitswesen zu entwickeln. Bevor aber E-Commerce funktioniert, müssen die Hausaufgaben gemacht werden. Das bedeutet: Standardisierung, einheitliche Artikelnummern und Nomenklaturen, funktionierende Schnittstellen, Beseitigung der Medienbrüche, Einbindung in das Logistikkonzept.
Unser Appell lautet:
Die Potentiale von E-Health und E-Commerce müssen stärker genutzt werden, um zu helfen, Ineffizienzen im Gesundheitswesen zu beseitigen.
10. Sponsoring im Gesundheitsmarkt
Das restriktive Vorgehen mancher Staatsanwaltschaften bei der notwendigen und politisch gewünschten Zusammenarbeit von Industrie, Krankenhäusern und Ärzten bereitet dem BVMed Sorge. Dies hat bereits zu einem Rückzug der Industrie aus der Drittmittelförderung und der Unterstützung von Fortbildungsveranstaltungen geführt.
Das schadet dem Forschungsstandort Deutschland insgesamt. Das Gesundheitswesen ist auf die Zuwendungen der Industrie angewiesen. Teilweise 30 bis 40 % des Forschungsetats einer Universität stammen aus Drittmitteln der Industrie. Die medizinische und medizintechnische Forschung läuft Gefahr, zusammenzubrechen, wenn die Drittmittel nicht mehr eingeworben werden können. Das Problem ist die Abgrenzung des zulässigen Sponsoring zu unzulässiger Korruption im Einzelfall. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, eine klarere Linie als bislang zu ziehen.
Unser Appell lautet:
Der Forschungsstandort Deutschland ist im medizintechnischen Bereich in Gefahr. Deshalb brauchen wir dringend eine rechtliche Klarstellung beim Thema Sponsoring, um die gewünschte Kooperation von unerwünschter Korruption abzugrenzen.
Die zehn Appelle des BVMed an die Gesundheitspolitik lauten kurz zusammengefasst:
1. Medizintechnologien müssen im Gesundheitswesen stärker beachtet werden, da sie dazu beitragen können, dass unser Gesundheitswesen insgesamt effizienter wird.
2. Die Gesundheitsreform muss Anreize für Innovationen geben und den Patienten den schnellen Zugang zu Innovationen ermöglichen.
3. Das neue Fallpauschalensystem im Krankenhaus muss offen und flexibel für neue Behandlungsmethoden sein.
4. Die Verfahren der Bundesausschüsse zur Technologiebewertung müssen transparenter und zügiger abgeschlossen werden und die Industrie partnerschaftlich einbeziehen.
5. Die Hilfsmittelversorgung darf auch künftig nicht eingeschränkt werden. Der Kontrahierungszwang darf nicht aufgehoben werden. Bei der Erstellung von Qualitätsstandards muss der Sachverstand der Industrie einbezogen werden.
6. Die zunehmende Bedeutung von Homecare muss von der Gesundheitspolitik stärker berücksichtigt werden.
7. Im Medizinprodukterecht muss der erfolgreiche Weg der Deregulierung fortgesetzt werden.
8. Die Praxis der Aufbereitung von medizinischen Einmalprodukten muss stärker überwacht werden.
9. Die Potentiale von E-Health und E-Commerce müssen stärker genutzt werden, um zu helfen, Ineffizienzen im Gesundheitswesen zu beseitigen.
10. Beim Sponsoring im Gesundheitswesen brauchen wir dringend eine rechtliche Klarstellung, um die gewünschte Kooperation von unerwünschter Korruption abzugrenzen.
Wir stehen in einem Wahljahr, das dafür sorgen wird, dass die Gesundheitspolitik besonders im Fokus steht. Wir stehen mit dem DRG-System vor einer Revolution im Krankenhausbereich, die eine große Herausforderung für Kliniken und Industrie darstellt und auch Auswirkungen auf den ambulanten Bereich haben wird. Wir stehen vor einer umfassenden Gesundheitsreform, die notwendig ist, um auch künftig den Patienten die Teilhabe am medizinisch-technischen Fortschritt zu ermöglichen.
Bei all diesen Themen steht die Medizintechnologiebranche als Partner zur Verfügung, um Prozesse und Veränderungen mitzugestalten, um unser Gesundheitssystem zu sichern und den Patienten auch in Zukunft eine bestmögliche medizinische Versorgung zu gewährleisten. Unser Appell an alle Beteiligte im Gesundheitswesen lautet: Machen Sie von diesem Angebot der Industrie Gebrauch.
Alle Beteiligten im Gesundheitswesen müssen zusammenwirken, um ein modernes Gesundheitssystem zu schaffen, das Anreize für die optimale Behandlung schafft, den Einsatz innovativer, effizienter Medizintechnologien ohne Verzögerungen zulässt und einen bestmöglichen Einsatz der existierenden Informationstechnologien gewährleistet.
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