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Integrierte Versorgung
BVMed-Sonderveranstaltung zur "Integrierten Versorgung": DRG-Einführung, Qualitätssicherung und Behandlungspfade als Chancen für die Integrierte Versorgung
18.03.2002 - 18/02
Eine Folge der DRG-Einführung wird nach Ansicht der Referenten der Konferenz die Einführung von Behandlungspfaden (CPW - „Clinical Pathways“) sein, die genau festlegen, was mit den Patienten geschieht. Hier ist ein Ansatz für integrierte Versorgungskonzepte, denn erst mit Behandlungspfaden kann das Krankenhaus auf die Suche nach geeigneten Partnern im ambulanten Bereich und in der Industrie gehen, um bestimmte Bereiche des Behandlungspfades nach außen zu vergeben. Berater Prof. Thomas Busse vertrat die These: „Je mehr die Krankenhäuser ihre Qualität verbessern und ihre Abläufe optimieren, desto mehr werden sie im Markt integrierte Versorgungsleistungen nachfragen.“
Fazit der BVMed-Veranstaltung: Trotz der aktuellen Fokussierung auf „Disease Management-Programme“ werden Integrierte Versorgungsformen parallel weiterentwickelt werden, allerdings nicht auf Basis des § 140 SGB V.
Oda Hagemeier, Referentin „Homecare“ beim BVMed, gab einen Überblick über die Ausgangslage. Da die Kooperation von ambulantem und stationärem Bereich der Verbesserung bedarf, hat der Gesetzgeber im Jahr 2000 mit der Einführung des § 140 a ff. SGB V zur „Integrierten Versorgung“ einen Versuch unternommen, diese Defizite zu beheben. Vorgesehen war, dass die Krankenkassen auch Verträge mit den „einzelnen sonstigen an der Versorgung der Versicherten teilnehmenden Leistungserbringern oder deren Gemeinschaften “ abschließen können. Das Ziel einer engeren Kooperation der beiden Sektoren im Gesundheitswesen konnte bislang aber nicht erreicht werden. „Es haben sich auch zwei Jahre später kaum integrierte Versorgungsformen entwickelt. Die sonstigen Leistungserbringer, insbesondere Industrie- und Handelsunternehmen, blieben unberücksichtigt. Eine medizinische Versorgung ohne Medizinprodukte ist aber nicht vorstellbar.“
Prof. Thomas Busse von der Fachhochschule Frankfurt prognostiziert einen Schub in der integrierten Versorgung, „aber nicht durch Maßnahmen des Gesetzgebers, sondern aufgrund des immer enger werdenden finanziellen Spielraums im Gesundheitswesens“. Integrierte Versorgungsformen senken nicht per se die Gesundheitskosten. Dennoch kommen wir an einer verzahnten Patientenversorgung zwischen Arztniederlassung, Krankenhaus und anderen Anbietern nicht vorbei. „Es ist nur die Frage, wie man es macht. Der § 140 SGB V wird die notwendige Verzahnung nicht erreichen“, so Busse kritisch.
Erste Ansätze im Krankenhaus hin zu integrativen Versorgungsformen sieht Prof. Busse in dem Führen einer gemeinsam abgestimmten Patientenakte, in gemeinsamen Therapiebesprechungen von Krankenhaus und Arztniederlassung, in der abgestimmten Verordnung von Arznei- und Hilfsmitteln; in der gemeinsamen Auswahl und Nutzung von Großgeräten sowie in dem Aufbau einer „Börse“ zur Vermittlung zueinander passender Marktteilnehmer. Gewinner der weitern Entwicklung im Gesundheitswesen werden nach Ansicht Prof. Busses Krankenhausketten, Gesundheitszentren, umfangreiche Netze kleiner Anbieter und Betreiberketten von kostenintensiven Behandlungsformen sein. Für die Industrie wird es wichtig sein, Produkte und Dienstleistungen anzubieten, die dem Krankenhaus helfen, den DRG-Fall effektiv zu gestalten.
Nach Dr. Christoph Straub von der Techniker Krankenkasse (TK) ist das Ziel des Gesetzgebers, mit der Integrierten Versorgung Sektorengrenzen in der Versorgung zu überwinden und damit gleichzeitig die Versorgungsqualität zu steigern. Er stellte vier verschiedene Vertragsprojekte der TK zur Integrierten Versorgung nach § 140 SGB V vor:
„Ambulantes Operieren Niedersachsen“ (Vertrag mit der KV Niedersachsen) zu sieben verschiedenen Eingriffen, bei denen die ambulante Operation verpflichtend ist.
„Komplex-Fallpauschalen Wiesbaden“ (Vertrag mit zwei großen BKKs, einem Akut- und zwei Reha-Krankenhäusern): Verzahnung der akutstationären und der Rehaversorgung bei elektiven Endoprothesen-OP (Hüfte/Knie).
„Integrierte, kurzstationäre Versorgung“ (VdAK und ein Akut-Krankenhaus in Magdeburg): Versorgung von der OP-Vorbereitung bis zur postoperativen Nachsorge im „überwachten Bett“; Kooperation des Akut-Krankenhauses mit nidergelassenen Operateuren und Hausärzten.
„TURP-DRG“ (TK und LBK Hamburg): Transuretahle Resektion der Prostata (TURP) anhand einer leitlinienbasierten Versorgung und Qualitätssicherung, Vergütung über DRG.
Die Versorgungsmodelle hatten zunächst das Ziel, die Arzneimittel- und Krankenhauskosten zu senken. Mit der neuen Vertragsgeneration versucht man – mit Erfolg - die Effizienz der Versorgung zu steigern. Integrierte Versorgungsmodelle lohnen sich nach Ansicht Dr. Straubs bei Risikopatienten, die hohe Kosten verursachen.
Dr. Christina Tophoven von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) stellte fest, dass chronische Krankheiten, Multimorbidität und Pflegebedürftigkeit eine qualitätsgesicherte langfristige Kooperation unterschiedlicher Leistungserbringer erfordern. Die Folge ist eine Veränderung der Anbieterstrukturen, „denn die integrierte Versorgung erfordert integrierte Anbieterstrukturen“. Eine Option für neue Versorgungsformen sind die „Disease Management-Programme“ (DMP), bei denen der Verteilungsmodus des Risikostrukturausgleichs (RSA) entscheidend ist. Die DMP werden zwar überwiegend kritisch betrachtet, ermöglichen aber eine verbesserte Versorgungsqualität und können erste Bausteine für ein Qualitätsmanagement in der ambulanten Versorgung sein, so Frau Dr. Tophoven. Bei der integrierten Versorgung werden die DRGs im Krankenhaus Motor der Entwicklung, da man ein ambulantes Versorgungsangebot benötigt. Weiterer Entwicklungsmotor sind die Krankenkassen, die hochgradig pauschalierte Vergütung und Mengensteuerung in der Verantwortung der Leistungserbringer anstreben, da sich die sektorale Budgetierung nicht bewährt. Vertragsärzte werden an der Entwicklung integrierter Versorgungsstrukturen gleichberechtigt mitwirken. Gute Wettbewerbschancen haben Anbieter, die unter diesen Bedingungen eine qualitätsgesicherte Versorgung bereitstellen können. Dr. Tophoven: „Integrierte Versorgungsformen wird es aber nur geben, wenn die Patienten und Versicherten überzeugt sind, dass sie in integrierten Versorgungsangeboten besser behandelt werden.“
Dr. Hans Rüdiger Dreykluft, Vorsitzender des Praxisnetzes Berlin und niedergelassener Internist, stellte das Berliner Projekt vor, an dem 120 Arztpraxen in drei Teams mit mindestens 50 % Hausarztanteil beteiligt sind. Es geht dabei um die Kooperation von Haus- und Fachärzten mit Krankenhäusern und anderen Leistungserbringern und um die Entwicklung eines Vertrages nach § 140 b SGB V. Das Praxisnetz ist ein eingetragener Verein mit einem eigenen Kodex. Der alte Praxisnetz-Vertrag umfasste 26.000 Versicherte über die Techniker Krankenkasse (TK). Probleme waren u. a. die fehlende Treue der Ärzte und Patienten sowie die Kostenübernahme des Netzes für Leistungen, die außerhalb der Vertragspartner erbracht wurden. Mit dem neuen Vertrag soll die Versorgung „im Regelfall“ im Netz verbleiben. Weiterhin wurde ein Krankenhaus in das Netz eingebunden und ein Qualitätsmanagement eingeführt, das zur Einhaltung von Leitlinien verpflichtet. Die schlechte Struktur der Versorgung im ambulanten Bereich soll durch eine qualitätsgesicherte Zusammenarbeit aufgrund von Behandlungsleitlinien und Therapieflussdiagrammen verbessert werden. Die Entwicklung von Netzstrukturen ist dabei nur in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen möglich, so Dr. Dreykluft. Das Praxisnetz Berlin hat deshalb eine Rahmenvereinbarung mit den Kassen getroffen. Zudem wird einer Vereinbarung mit der KV Berlin zur Bereinigung der Gesamtvergütung angestrebt. Der Vertrag zur Integrierten Versorgung hat auch die Beteiligung von Apotheken sowie von Hilfsmittelerbringern als Kooperationspartner zum Ziel.
Einen weiteren Erfahrungsbericht gab Dr. Ute Grünwaldt von der Schlosspark-Klinik Berlin. Sie berichtete über einen Kooperationsvertrag zweier Berliner Kliniken mit einem weiteren Berliner Ärztenetz, dem „Medinet Berlin“, seit Ende 2001. Ziel der Kooperation ist die Erarbeitung eines sektorübergreifenden, indikationsbezogenen Versorgungskonzeptes. Weitere Ziele sind der Aufbau gemeinsamer Kommunikationsstrukturen sowie die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. Medizinisches Ziel sind gemeinsame Therapiepläne und einheitliche medizinische Dokumentation. Erhoffte Synergieeffekte der Kooperation sind die Vermeidung von Doppeluntersuchungen sowie die Reduktion der Liegezeiten durch abgestimmte ambulante Nachbetreuung. Interne Probleme gibt es bei der Motivation der Krankenhausärzte, bei einer gemeinsamen EDV-Plattform sowie bei der Überprüfung der Einhaltung von Leitlinien und Behandlungskorridoren. Externe Probleme sind die noch fehlende Bereitstellung eines entsprechendes Budgets durch die Krankenkassen sowie die nicht ausreichende Patientenanzahl, die in das Programm eingeschleust werden kann. Der Vertrag mit der Kasse steht noch aus. Dr. Grünwaldt: „Die Vorleistungen der Kooperationspartner wurden noch nicht belohnt."
Maria E. Wiedemann von Baxter Deutschland stellte die Rolle der Industrie bei der Integrierten Versorgung an den Beispielen der Dialyse und der Hämophilie dar. Es handelt sich dabei um chronische, lebenslange Krankheiten, die mit hohen Kosten verbunden sind. Dabei besteht ein hoher Koordinierungsbedarf zwischen allen notwendigen Versorgungsebenen und allen Beteiligten. Die Erfolge bei der Dialyse und Hämophiliebehandlung können exemplarisch für weitere integrierte Homecare-Versorgungen durch die Industrie sein. Weitere Beispiel sieht Frau Wiedemann beispielsweise in der · parenteralen und enteralen Ernährung zu Hause, der Infusionstherapie (Schmerz-, Chemo-, Antibiotika-Therapie), der Stoma-, Wund- und Inkontinenz-Versorgung. Die Rolle der Industrie könnte dabei in sektorenübergreifenden Produktangeboten und Dienstleistungen bis hin zu Logistik, Schulungen und EDV-Vernetzung liegen.
Hinweis an die Medien:
Digitale Bilder zur Veranstaltung können unter www.bvmed.de/pres/bilderservice30.htm abgerufen werden. Digitale Bilder in Magazinqualität (300 dpi) können auf Wunsch per E-Mail bei der BVMed-Pressestelle (beeres@bvmed.de) angefordert werden.
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