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BVMed zum Jahreswechsel 2010/11: „Perspektiven für MedTech-Innovationen geben“
15.12.2010 - 97/10
Die Rahmenbedingungen am Innovationsstandort Deutschland für die Entwicklung und Vermarktung moderner Medizintechnologien sollten angesichts des sich verschärfenden Wettbewerbs in einer globalisierten Welt kontinuierlich analysiert und – wenn erforderlich – weiter angepasst werden. Eine Verbesserungsmöglichkeit wäre aus Sicht des BVMed die Einführung eines Innovationspools, der eine unabhängige Nutzenbewertung ermöglicht. Auch die Krankenkassen fordern einen solchen Pool. Denkbar wären beispielsweise drei Prozent der GKV-Ausgaben. Dies ließe sich mit den angestrebten Forschungsausgaben Deutschlands von drei Prozent begründen. Die Einbeziehung weiterer Mittel, beispielsweise der Forschungsförderung, sei ebenfalls in Erwägung zu ziehen, so Schmitt.
Der G-BA sollte nach Ansicht des BVMed im 2011 geplanten „Versorgungsgesetz“ in seiner Organisation weiterentwickelt werden in Richtung mehr Transparenz und verbesserter Mitwirkungsrechte der Betroffenen und Beteiligten. Als wesentlicher Beteiligter im Gesundheitssystem müsse die MedTech-Branche in die Prozesse aktiv eingebunden werden. Höhere Akzeptanz für die G-BA-Entscheidungen sei auch durch klarere Rahmenbedingungen wie Antragsverfahren, Fristen, nachvollziehbare Entscheidungsprozesse, Rechtswege und Strukturen zu erzielen, so der BVMed.
Zur Nutzenbewertung bemerkte der BVMed, dass das IQWiG als Dienstleister des G-BA derzeit nur den Patientennutzen bewerte. Darüber hinaus müsse geklärt werden, welche Institutionen neben dem Patientennutzen auch den Nutzen für den Anwender und den Systemnutzen bewerten. Nur bei Berücksichtigung all dieser verschiedenen Nutzenarten könne eine korrekte Entscheidung des G-BA erfolgen, welche MedTech-Innovationen medizinischer und ökonomischer Fortschritt sind.
Wichtig ist aus Sicht der Unternehmen der Medizintechnologie, dass die Anforderungen an die Nutzenbewertung von Medizintechnologien gemeinsam erarbeitet und festgelegt werden. Dabei sind Fragen zu klären, welche Daten wann erhoben, veröffentlicht und berücksichtigt werden sollen.
Eine wichtige Kernforderung der Unternehmen der Medizintechnologie bleibt die Beibehaltung des Prinzips „Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt“ im Krankenhausbereich und bei strukturell gleichen Voraussetzungen die Ausdehnung dieses innovationsfreundlichen Prinzips auf den ambulanten Bereich. Außerdem müssten die Verfahren für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) entbürokratisiert und beschleunigt und die Vereinbarung von Entgelten verbindlich gemacht werden.
„Mit diesen Punkten würden wir klare Perspektiven geben: für Ideen für Innovationen, für medizintechnischen und ökonomischen Fortschritt und für die Einführung von neuen Produkten und Verfahren“, so Schmitt. Das Fazit des BVMed: „Für die Unternehmen der Gesundheitswirtschaft ist ein starker Heimatmarkt wichtig. Hierzu gehört eine Gesetzliche Krankenversicherung mit funktionierendem Wettbewerb und einer schnellen Einführung von medizinischen Innovationen. Wir benötigen eine gemeinsame strategische Ausrichtung von Industrie, Wissenschaft und Politik auf Innovationen in der Medizintechnik. Wirtschafts-, Forschungs- und Gesundheitsministerium müssen sich stärker koordinieren und Perspektiven für Innovationen geben.“
Medienkontakt:
Manfred Beeres
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