Medizintechnologie e.V.
Reinhardtstr. 29 b
D - 10117 Berlin
Tel. (030) 246 255 - 0
Fax. (030) 246 255 - 99
info@bvmed.de
Gemeinsamer Bundesausschuss
BVMed/BVBG-Konferenz zur erfolgreichen Vernetzung in der Gesundheitsbranche: "Netzwerke für MedTech-Innovationen stärken!"
25.11.2010 - 91/10
Dr. Meinrad Lugan, BVMed-Vorstandsvorsitzender und Vorstandsmitglied bei B. Braun, nannte den wissenschaftlichen Austausch zwischen Medizinern, wissenschaftlichen Institutionen und industriellen Partnern einen "Erfolgsfaktor für die Gesundheitswirtschaft". Eine wichtige Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Vernetzung sind die politischen Rahmenbedingungen für die Gesundheitswirtschaft. Hier gebe es ein Umdenken weg von der reinen Kostendämpfung hin zu strukturellen Verbesserungen der Gesundheitsversorgung. Zudem hat die Medizintechnik-Branche in den letzten zwölf Monaten stärkere Beachtung durch die Politik gefunden. "Die Politik hat erkannt, dass die Unternehmen der Medizintechnologie einen bedeutenden Beitrag zur Innovationsfähigkeit und Effizienzsteigerung des deutschen Gesundheitssystems leisten", so Dr. Lugan. Im Durchschnitt investieren die forschenden MedTech-Unternehmen rund neun Prozent des Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Rund ein Drittel ihres Umsatzes erzielen die deutschen Medizintechnikhersteller mit Produkten, die nicht älter als drei Jahre sind. Wichtig ist für die Unternehmen ein starker Heimatmarkt als Grundvoraussetzungen für Exporterfolge. Dafür benötigt man die Beibehaltung des innovationsfreundlichen Prinzips "Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt" im Krankenhausbereich und die Ausdehnung dieses Prinzips auf den ambulanten Bereich bei strukturell gleichen Voraussetzungen. Ein weiterer Aspekt ist die Neuausrichtung des Gemeinsamen Bundesausschusses mit einer stärkeren demokratischen Legitimation, einer stärkeren Industriebeteiligung, mehr Transparenz der Entscheidungen und klaren Fristenregelungen. Dr. Lugan: "Mit diesen Punkten würden wir eine eindeutige Perspektive für Innovationen und für die Einführung von neuen Produkten und Verfahren geben."
Prof. Dr. Cornelius Herstatt, Leiter des Instituts für Technologie- und Innovationsmanagement an der Technischen Universität Hamburg-Harburg, betonte die große Bedeutung der Zusammenarbeit mit den richtigen Anwendern bzw. Partner-Ärzten: "Gerade in der Medizintechnik haben wir es mit hochinnovativen Anwendern zu tun, die Prozesse abändern, verbessern wollen und auf Grenzen stoßen." Nach einer aktuellen Umfrage haben beispielsweise 40 Prozent der Chirurgen konkrete Produktideen und diese auch vorangetrieben." Hier müsse die Industrie ansetzen und Anwendungs- und Lösungswissen als Basis für neue Produkte nutzen. Als Beispiel nannte Herstatt die Herniennetze und weitere Weichimplantate, die von einem Ärzteteam erdacht und gemeinsam mit einem Hersteller entwickelt wurden. Ärzte und Pflegekräfte seien deshalb eine so
wichtige Innovationsquelle, da die Anwender und nicht der Hersteller häufig zunächst den stärksten Nutzen aus einer Innovation ziehen. Die Industrie müsse sicherstellen, dass sie die richtigen Anwender identifizieren kann und diese auch bereit sind für eine Zusammenarbeit. "Solche 'Lead User' sind besonders geeignete Partner für die Zusammenarbeit an wegweisenden Innovation." Am besten findet man diese "Lead User" durch einen strukturierten Prozess mit Recherchen und Entwicklung von Lösungskonzepten in Workshop. Als Beispiel nannte Herstatt die Entwicklung eines neuen OP-Tisches für die Orthopädie gemeinsam mit den Nutzern. Das Ergebnis sei von der Entwicklungsabteilung der Hersteller gut angenommen worden.
Dr. Rudolf Kösters, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), betontet, dass die Leistungsstärke der Krankenhäuser Innovationen brauche: "Der heutige Stand der Medizin wäre ohne die Möglichkeit, Innovationsansätze im Krankenhaus frei mit Industriepartnern zu entwickeln und einzusetzen, niemals erreicht worden." Innovationen ermöglichen neue Versorgungsansätze und dienen der Versorgungsqualität und Effizienzsteigerung. Als Beispiel nannte Kösters die Beschleunigung der Heilungsprozesse durch kleinere Wunden mit minimal-invasiven Verfahren. Wichtig sei, dass die Krankenhäuser für Innovationen auch Raum im Versorgungsalltag benötigen. Die Krankenhäuser erfüllen dabei die wichtigsten Grundvoraussetzungen, von strukturellen Voraussetzungen bis zum interdisziplinären Austausch. Innovationsansätze entstehen dabei oft im Kontext der Behandlung belastender oder auswegloser Erkrankungen, die mit einem hohen Leidensdruck für die Patienten verbunden sind. Zu den Hürden gehört die mangelnde Innovationsfinanzierung. Kösters: "Wir freuen uns, dass wir die NUB-Regelung haben, aber sie ist nicht ausreichend. Sie finanziert nur einen kleinen Teil der Innovationen." Nur für 35 Prozent der beantragte NUBs konnten letztendlich Entgelte mit den Krankenkassen verhandelt werden. Die NUB-Erlöse seien vergleichsweise gering. Sie machen nur 0,3 Prozent des gesamten Erlösbudgets aus. Zudem wirken die NUB-Erlöse absenkend auf die Landesbasisfallwerte. "Wir brauchen eine bessere Innovationsfinanzierung", so Kösters' Botschaft. Denkbar wären beispielsweise verpflichtende NUB-Entgeltvereinbarungen.
Prof. Dr. Hartwig Bauer, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) betonte die große Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Industrie und Ärzteschaft. Es gebe eine ganze Reihe von gemeinsamen Zielen bei der Innovationsentwicklung, der Innovationsbewertung, dem Innovationstransfer – und der Herausforderung einer besseren Nutzenbewertung. Ärzteschaft und Medizinprodukte-Industrie seien hier Partner und hätten die gemeinsame Verpflichtung, die Evidenz zu verbessern. Gemeinsame Ziele gebe es auch in den Bereichen Prozessoptimierung, Qualifizierung, Steigerung der Versorgungsqualität oder Verbesserung der Patientensicherheit. Die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Industrie brauche klare Regeln. Die vier Prinzipien seien hier die Grundlage: Trennung, Transparenz, Äquivalenz und Dokumentation. Insbesondere das Transparenzprinzip sei von überragender Bedeutung. Die Fachgesellschaften sind gefordert, die Ärzteschaft für das Thema stärker zu sensibilisieren. Dabei laute das Motto: "Nicht Sanktionieren, sondern Motivieren." Die Prinzipien müssten auch in der Zusammenarbeit bei der Weiterbildung der Ärzte eine Rolle spielen, beispielsweise chirurgischen Trainingslaboren der Industrie. Hier sei völlig klar, dass die Krankenhäusern alleine dies nicht finanzieren können. Aber auch bei diesen notwenigen und unbedenklichen Kursen müssten die vier Prinzipien beachtet werden.
Prof. Dr. Rüdiger Siewert, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) sowie Leitender Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikum Heidelberg, erinnerte an die wesentlichen Aufgabe der Universitätsmedizin: "den ärztlichen Nachwuchs ausbilden und den medizinischen Fortschritt betreiben". Der Anspruch der Universitätskliniken sei die "Supra-Maximalversorgung", die ohne Innovationen nicht möglich sei. Die Universitätsmedizin hat dabei einen sehr frühen Zugang zu Innovationen, da sie oft an der Entwicklung beteiligt sind. Die Stärken liegen in der hohen Qualität der klinischen Studien und der starken Interdisziplinarität. Die Maximalversorgung erreichen aber nur wenige der Top-Unikliniken, es bilden sich zunehmend Zentren für die Gesundheitsforschung heraus. Klar sei: Nur ein wirtschaftlich gesundes Klinikum kann auch Partner für den medizinischen Fortschritt sein. "Universitätskliniken brauchen eine solide schwarze Null, um die Innovationen, die meist selbst finanziert werden müssen, auch stemmen zu können", so Siewert. Es gebe bereits gute forschende Allianzen mit der Medizintechnik-Industrie. Strategische Allianzen der Universitätskliniken mit der Industrie seien für beide Seiten von Vorteil. Die Industrie kann beispielsweise einen Imagegewinn haben. Aber echte Win-Win-Situationen "sind nach wie vor schwer herzustellen, denn beide Seiten wollen ihre Vorteile haben", so Siewert. Noch dominiere die Skepsis bei den Universitätskliniken. Es brauche daher ein überzeugendes, fertiges Konzept einer strategischen Allianz mit der Industrie.
Rechtsanwältin Maria Heil von Clifford Chance stellte die rechtlichen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit im Gesundheitsmarkt dar. Ärzte und Industrie befinden sich dabei in einem Spannungsfeld: Eine intensive Zusammenarbeit ist für die Entwicklung, sachgerechte Anwendung und ständige Verbesserung der Medizinprodukte notwendig. Auf der anderen Seite steht die Gefahr einer unsachgemäßen Einflussnahme auf Verordnungs-und Therapieentscheidungen bzw. auf Umsatzgeschäfte. Zu beachten sind so verschiedene Rechtsgebiete wie das Strafrecht, das Dienst- und Ärztliche Berufsrecht, das Heilmittelwerbegesetz, aber auch das Sozialrecht. Die Rechtsexpertin gab zahlreiche Beispiele sowie Orientierungswerte für erlaubte Kooperationen aus dem Bereich Fort- und Weiterbildung, klinische Studien, Spenden und Geschenke, Bewirtungen oder Sponsoring. Am wichtigsten sei bei allen Kooperationsformen die Beachtung der vier Grundprinzipien der Zusammenarbeit:
- Trennungsprinzip: Entgeltliche oder unentgeltliche Zuwendungen müssen unabhängig von Beschaffungsentscheidungen bzw. Umsatzgeschäften sein.
- Transparenzprinzip: Jede Zuwendung und Vergütung muss offengelegt werden. Alle Leistungen an eine medizinische Einrichtung oder an einen Arzt müssen dem Arbeitgeber mitgeteilt, schriftlich fixiert und genehmigt werden.
- Äquivalenzprinzip: Leistung und Gegenleistung müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Wenn beispielsweise ein Arzt eine medizintechnisch relevante Studie fertigt, muss das Honorar seinem Aufwand angemessen und marktüblich sein.
- Dokumentationsprinzip: Alle Leistungen müssen schriftlich festgehalten werden. In den schriftlichen Vereinbarungen wird detailliert festgelegt, welcher Art etwa die Zuwendung ist, welchen Zweck sie hat und welche Leistungen konkret erbracht werden.
Joachim M. Schmitt, BVMed-Geschäftsführer und Mitglied des Vorstands, beleuchtete das Thema "Healthcare Compliance". Die Zusammenarbeit zwischen Industrie und Ärzten sei wichtig und notwendig, berge aber auch Risiken, die durch Aufklärung vermieden werden könnten. Denn schon der Verdacht der Korruption hat langfristige Folgen. "Oberstes Ziel ist es deshalb, zu vermeiden, dass Mitarbeiter von medizinischen Einrichtungen oder von Unternehmen unter Korruptionsverdacht geraten." Der Kodex Medizinprodukte und der Gemeinsame Standpunkt zur strafrechtlichen Bewertung der Zusammenarbeit zwischen Industrie, medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeitern, welche auch Verhaltensempfehlungen beinhalten, bilden schon seit Jahren die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Industrie, Ärzten und medizinischen Einrichtungen. Bei vielen Beteiligten im Gesundheitsmarkt herrsche jedoch immer noch Unsicherheit und auch eine gewisse Unkenntnis in der Zusammenarbeit, so Schmitt. Um in der Praxis Hilfestellung zu geben, habe der BVMed gemeinsam mit dem Verband der Krankenhausdirektor (VKD) Mustervertragselemente erarbeitet. Zudem wurde die Initiative „MedTech Kompass“ (www.medtech-kompass.de) ins Leben gerufen. Mit einem grundlegenden positiven Ansatz versteht sich die Initiative als "Präventionskampagne"“, die MedTech-Unternehmen, Klinikmanager und Ärzte darüber aufklärt, wie sie zusammen arbeiten können, ohne unter Korruptionsverdacht zu geraten. Der MedTech Kompass dient auch als Forum für Fragen zum Thema Healthcare Compliance und zielt darauf ab, ein Netzwerk aus Healthcare Compliance-Verantwortlichen zu bilden. Zusätzlich sei es wichtig, dass in den Kliniken und Unternehmen selbst kontinuierliche Fort- und Weiterbildungen zum Thema Healthcare Compliance durchgeführt werden.
BVBG-Vorstandsvorsitzender Anton J. Schmidt betonte zum Abschluss der Konferenz die Bedeutung der Beschaffungsinstitutionen für Klarheit in der Zusammenarbeit. Beschaffungsinstitutionen wie AGKAMED, Comparatio, EKK, PEG oder Prospitalia, stehen für Qualität, Wirtschaftlichkeit und Transparenz: "Sie leisten signifikante Beiträge, um die Prozesse bei der Beschaffung von Sachmitteln zu optimieren und damit die Qualität zu steigern und die Kosten zu reduzieren." 80 Prozent der Beschaffungsprozesse könnten als "Routine", als strukturierten Prozess organisiert werden, um Wirtschaftlichkeitsreserven zu heben und Freiraum für Innovationen zu schaffen. "Ein gezieltes Innovationsmanagement ist sinnvoll", so seine Botschaft. Darüber hinaus gewährleisten die Beschaffungsinstitutionen die Einhaltung des Trennungsprinzips. Sein Appell: "Umsatzgeschäfte sind strikt von anderen Zuwendungen und Leistungen zwischen Industrie und Gesundheitseinrichtungen zu trennen".
Hinweis an die Medien:
Druckfähiges Bildmaterial zur Veranstaltung kann im Internet heruntergeladen werden: www.bvmed.de (Bilderpool – Veranstaltungen)
Medienkontakt:
Manfred Beeres
Leiter Kommunikation/Pressesprecher
Tel: 030 246 255-20
E-Mail: beeres@bvmed.de
Diese Inhalte könnten für Sie ebenfalls interessant sein:
Informationsfilm
Medizintechnologien: Gesundheit gestalten
„Gesundheit gestalten“ zum Wohle des Patienten. Das ist das Leitbild der Unternehmen der Medizintechnologie. Sie leisten mehr an Forschungs- und Entwicklungsarbeit, als so mancher Patient ahnt. Die Branche steht im kontinuierlichen Dialog mit Politikern, Kassen und Ärzten. Der Film zeigt in zahlreichen Beispielen, wie medizintechnische Innovationen das Gesundheitssystem langfristig entlasten und wie sie den Patienten auch künftig ohne Verzögerung zur Verfügung gestellt werden können.
> Medizintechnologien: Gesundheit gestalten
Aktuelle Themen
- Dekubitus
- Erhebungsbogen
- Erstattung
- Hilfsmittel
- Homecare
- Inkontinenz
- Kodex
- Medizinprodukte
- Medizinprodukteberater
- Medizinprodukterecht
- Nadelstichverletzungen
- Tracheostoma
- UDI
- Versorgungsstrukturgesetz
- Wundversorgung




