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Gemeinsamer Bundesausschuss
MedInform-Veranstaltung zur Entscheidungspraxis des Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen: „Rationierung statt Qualitätssicherung?“
14.09.2000 - 51/00
Der BÄK hat eine weitgehende Definitionsmacht für den Katalog neuer und auch bereits anerkannter Leistungen in der ambulanten Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Durch dieses Entscheidungsmonopol wird empfindlich in die Rechtspositionen von Personen und Institutionen, die nicht im Bundesausschuss repräsentiert sind, eingegriffen. Durch die Veranstaltung soll der Dialog mit den Entscheidungsträgern in der Gesundheitspolitik intensiviert und eine verfassungsrechtliche Neugestaltung des Bundesausschusses forciert werden.
Die Veranstaltung wird geleitet von Prof. Dr. Friedrich E. Schnapp vom Institut für Sozialrecht der Ruhr-Universität Bochum sowie von Dr. Peter Wigge, Rechtsanwalt aus der Sozietät Dr. Rehborn in Dortmund. Weitere Referenten der Veranstaltung – neben den beiden Moderatoren – sind:
Prof. Dr. Ingwer Ebsen, Fachbereich Rechtswissenschaften, Goethe-Universität Frankfurt
Prof. Dr. Helge Sodan, Präsident des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin, Juristische Fakultät, Freie Universität Berlin
Dr. Horst Butz, Vorsitzender Richter am Landgericht, Düsseldorf
Prof. Dr. Volker Neumann, Juristische Fakultät, Universität Rostock
Prof. Dr. Gunther Schwerdtfeger, Bereich Rechtswissenschaften, Universität Hannover
Dr. Hasso Holst, Wissenschaftlicher Berater im Gesundheitswesen, Lüdinghausen
Dr. Karl-Reinhold Gruner, Sachverständiger Arzneimittelrecht, Braunschweig
Die Veranstaltung „Rationierung statt Qualitätssicherung? Die Entscheidungspraxis des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand“ beginnt am 11. Oktober 2000 um 9.30 Uhr im MARITIM Hotel pro Arte Berlin. Die Teilnahmegebühr beträgt 675,- DM zuzüglich 16 % MwSt.
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