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Gemeinsamer Bundesausschuss
Künstliche Ernährung: Gesundheitsministerin darf Streichung der Erstattung nicht akzeptieren
In einer gemeinsamen Pressekonferenz betonten die Geschäftsführer der Verbände, die am 15. Februar beschlossene Neufassung der Arzneimittelrichtlinien 20.1.i schieße weit über das Ziel hinaus. „Statt den Ärzten eine praktikable Entscheidungshilfe bei der Verordnung von Trink- und Sondennahrung in der ambulanten oder Heim-Versorgung zu bieten, werden sie nun mit einem bürokratischen Monstrum konfrontiert“, betonte der Geschäftsführer des Diätverbands, Norbert Pahne. „Aus der ursprünglich zehnzeiligen Vorschrift sind 40 Seiten geworden, die jeden Arzt überfordern und viele Patienten im Regen stehen lassen.“ Die neuen Vorschriften treten in Kraft, falls das Bundesgesundheitsministerium in den nächsten acht Wochen keine Einwände erhebt.
Enterale Ernährung wäre danach nur noch bei vier Krankheitsbildern generell erlaubt, etwa bei Patienten im Koma oder bei Kranken, die wegen Fisteln oder Erkrankungen im Rachen oder in der Speiseröhre nicht mehr essen können. „Bei den weiteren 23 aufgeführten Erkrankungen wird die künstliche Ernährung entweder ganz gestrichen oder ist an eine Fülle von Voraussetzungen geknüpft.“ Bei weiteren Krankheiten sowie bei krankheitsbedingter Mangel- und Unterernährung an sich dürfe ein Arzt keine künstliche Ernährung verordnen. Eine angebliche Öffnungsklausel, die dem Arzt Entscheidungsspielraum verschafft, sei geschickte Augenwischerei. „Die Klausel schließt nämlich mit dem Nachsatz, dass der Arzt all die vorher aufgestellten Vorschriften beachten muss“, betonte Pahne.
Die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des BPI, Professor Barbara Sickmüller, unterstrich, dass insbesondere Krebskranke, Menschen mit neurologischen Grunderkrankungen sowie erblichen Stoffwechselstörungen betroffen sind. Viele dieser Patienten hätten erst wieder Anrecht auf enterale Ernährung, wenn ihr Allgemeinzustand einen Klinikaufenthalt unumgänglich mache. Denn in Krankenhäusern werde Trink- und Sondennahrung weiterhin bezahlt. Die Erstattungsausschlüsse für Menschen, die zu Hause oder in Heimen lebten, würden mit dem falschen Ansatz begründet, bei der künstlichen Ernährung fehle der Beweis, dass die Nahrung eine bestimmte Krankheit heilt. „Eine therapeutische Wirkung darf enterale Ernährung gar nicht haben. Dies verbiete die Diätverordnung ausdrücklich. Sondennahrung ist zur Ernährung da und beeinflusst über den verbesserten Allgemeinzustand den Heilungsprozess“, betonte Sickmüller.
Die Bewertung des G-BA zur Erstattung der Trink- und Sondennahrung sei aus ethischer Sicht äußerst bedenklich, stellt Joachim M. Schmitt, BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied fest. „Mit dem G-BA-Vorschlag kommt es zu Ungleichbehandlungen von Patienten“. Noch gravierender sei aber, dass der G-BA sich nicht dem Problem der krankheitsbedingten Mangelernährung annimmt, obwohl das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung mit seiner letzten Beanstandung gefordert hat, ethische Fragen wie Sondennahrung bei Sterbenden und bei Patienten mit fortgeschrittener Demenz in einer breiten fachlichen Diskussion zu berücksichtigen. Es gäbe genügend Gründe, sowohl aus rechtlicher, ethischer wie auch praktischer Sicht, die Richtlinie erneut zu beanstanden. „Wir kritisieren nicht nur, wir haben auch gemeinsam mit den anderen Verbänden einen konkreten Lösungsvorschlag erarbeitet.“ betont Joachim M. Schmitt. Die Verbände hatten diesen Vorschlag bereits im April letzten Jahres in die Anhörungen des Gemeinsamen Bundesausschusses eingebracht. Dieser sieht ein Therapie-Stufenschema vor, das dem Arzt Kriterien vorgibt, wann welche Ernährungsmaßnahme sinnvoll ist.
Download der Statements:
Statement Norbert Pahne, Geschäftsführer des Diätverbands
Statement Prof. Dr. Barbara Sickmüller, Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des BPI
Statement Joachim M. Schmitt, Geschäftsführer und Vorstandsmitglied des BVMed
Rückfragen an:
Manfred Beeres c/o BVMed Tel. 030/246255-20 Fax: 030/24625599
E-Mail: beeres@bvmed.de
Norbert Pahne c/o Diätverband e.V. Tel. 0228/30851-10 Fax: 0228/30851-50
E-Mail: pahne@diaetverband.de
Uwe Dolderer c/o BPI Tel. 030/27909-131 Fax: 030/27909-331
E-Mail: udolderer@bpi.de
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