Gemeinsamer Bundesausschuss

Health Technology Assessment (HTA) BVMed fordert mehr Transparenz bei der Technologiebewertung: "2001 müssen die Abschottungsmauern fallen" / 3-Punkte-Katalog

19.12.2000 - 73/2000

Wiesbaden. Transparente und zügigere Verfahren bei der Technologiebewertung durch den Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen sowie durch den Bundesausschuss Krankenhaus hat der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) gefordert. "Die Zeit der Berührungsängste mit der Industrie und den Patientengruppen muss vorbei sein. Im Jahr 2001 müssen die Abschottungsmauern der Bundesausschüsse fallen. Es darf keine Entscheidungen hinter verschlossenen Türen geben. Transparenz und Offenheit werden letztendlich auch zu mehr Glaubwürdigkeit und Qualität führen", sagte BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt.


Die beiden Bundesausschüsse entscheiden über die Einführung neuer medizinischer Verfahren und bewerten bestehende Verfahren (engl. "Health Technology Assessment", HTA). Die Entscheidungsstrukturen sind jedoch aus Sicht des BVMed intransparent, nicht anfechtbar und, das haben die Erfahrungen mit dem Bundesausschuss Ärzte-Krankenkassen gezeigt, zu langsam. Die Industrie ist als Experte für die neuen Verfahren und als "Spezialist" von Kosten-Nutzen-Analysen zu keinem Zeitpunkt beteiligt. 

Um zu einer transparenten und zügigen Technologiebewertung und Aufnahme neuer Verfahren und Technologien zu gelangen, fordert der BVMed:

1. Die Verfahren müssen transparenter werden. Vertretern der Industrie sollte es gestattet sein, während der Entscheidungsfindung den Sitzungen des Ausschusses beizuwohnen. Hierdurch würde die Entscheidungsfindung offen gelegt. Aufkommende Fragen über die Technologien könnten direkt beantwortet und  Fragen bezüglich fehlender oder noch zu erbringender Unterlagen und Dokumentationen schneller geklärt werden.

2. Die Verfahren müssen beschleunigt werden. Durch die Einführung einer Entscheidungsfrist – beispielsweise 6 Monate - könnte das Verfahren beschleunigt werden. Alleine im Sinne des Patientenschutzes darf es zu keiner vermeidbaren Verzögerung bei der Einführung innovativer Medizintechnologien kommen. 

3. Die Verfahren müssen die Patientenversorgung im Mittelpunkt des Interesses haben. Die Erfahrung hat dabei gezeigt, dass medizintechnische Entwicklungen zunächst zwar kostenintensiver sind, mit zunehmender Weiterentwicklung aber deutlich preisgünstiger werden. Beispiele sind Herzschrittmacher oder Stents. 

Der BVMed schlug zudem vor, medizinisch-technische Innovationen unmittelbar nach ihrer Marktzulassung in ausgewählten Krankenhäusern (Centers of Excellence) - auch unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit – zu erproben. 

 


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