Gemeinsamer Bundesausschuss

Entscheidung des Bundesausschusses zur Sondennahrung BVMed kritisiert Entscheidung "gegen die Patienten" / Hoffnungen ruhen nun auf der Bundesgesundheitsministerin

06.03.2002 - 17/02

Berlin. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat die umstrittene Neufassung der Arzneimittelrichtlinie zur Sondennahrung des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen als "Entscheidung gegen die Patienten" kritisiert. Der Bundesausschuss habe die präventiven Aspekte der enteralen Ernährungstherapie völlig unberücksichtigt gelassen. "Wir halten es nicht für sachgerecht, dass beispielsweise ballaststoffhaltige Nahrung aus der Erstattung gestrichen werden soll. Durch die vorgesehenen Einschränkungen sehen wir die medizinisch notwendige Patientenversorgung und den Therapieerfolg durch die enterale Ernaehrung als gefährdet an", sagte BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt.


Der BVMed hatte bereits in einem Schreiben im November 2001 Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt darauf aufmerksam gemacht, bei ihrer anstehenden Entscheidung über die Richtlinie des Bundesausschusses diese Aspekte mit einfließen zu lassen und die entsprechenden Einschränkungen abzulehnen. Der BVMed begrüßte die Aussagen der Ministerin, sie werde die Richtlinie nur genehmigen, wenn sich die Versorgung kranker Menschen dadurch nicht verschlechtere. Vor diesem Hintergrund müsste sie die Regelung ablehnen, so der Industrieverband, der rund 200 Hersteller von Medizinprodukten und Medizintechnologien vertritt.

Neben der inhaltlichen Kritik an der Neufassung äußert der BVMed auch verfahrensrechtliche Bedenken. Den von den Richtlinien betroffenen Leistungserbringern ist zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit der Stellungnahme zu der Neufassung (Ziffer 15 a–g Arzneimittelrichtlinie) eingeräumt worden. Der BVMed empfiehlt zusätzlich, auch die Vertreter der rund 100.000 betroffenen Patienten in das Anhörungsverfahren einzubeziehen.

Der BVMed begrüßt zwar eine Klarstellung, in welchen medizinisch notwendigen Fällen nach § 31 Abs. 1 SGB V der Anspruch auf Versorgung mit Ernährungstherapeutika bestehen soll. Eine solche Regelung sei eine gute Hilfestellung für die verordnenden Ärzte. Die Hersteller hätten es allerdings für besser gehalten, wenn der Bundesausschuss die Leitlinie der Fachgesellschaft, der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin, abgewartet hätte, die kurz vor der Veröffentlichung steht.

Das vom Bundesausschuss geschätzte Marktvolumen in Höhe von 500 Mio. Euro für Nahrungstherapeutika plus Applikationstechnik (Medizingeräte wie Überleitgeräte (Schläuche) oder Ernährungspumpen) hält der BVMed für deutlich überhöht. Der BVMed geht von einem jährlichen Umsatz von rund 250 Mio. Euro aus.


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