Gemeinsamer Bundesausschuss

BVMed-Konferenz zum DRG-System: „Wir brauchen eine klare Innovationsregelung im DRG-System“

24.03.2004 - 20/04

Berlin/Bonn. Die rasche Einführung von Innovationen der Medizintechnologie in deutschen Kliniken ist ein zentrales Problem des neuen Fallpauschalensystems (DRG = Diagnosis Related Groups) zur Vergütung der Krankenhausleistungen. „Wir brauchen eine klare Innovationsregelung im DRG-System“, so die Forderung der Experten der BVMed-Sonderveranstaltung „Etablierung innovativer Medizintechnologien im G-DRG-System“ vor über 100 Teilnehmern am 23. März 2004 in Bonn. BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt schlug eine Sonderregelung für eine zeitnahe Einführung von Innovationen außerhalb des DRG-Systems vor, z. B. durch einen Finanzierungsfonds für Innovationen in Anlehnung an die Lösung in Australien. Das australische DRG-System diente als Grundlage für das deutsche System.


Nach Ansicht von Prof. Dr. Matthias Schrappe, Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums Marburg, werden die DRGs zu großen Verwerfungen in der Kliniklandschaft führen, aber nicht zu Kosteneinsparungen. Das System erbringe eine völlige Transparenz und ermögliche damit Wettbewerb und Vergleichbarkeit zwischen den Kliniken. Das zentrale Problem würden aber die Innovationen und die klinische Forschung darstellen. „Wir brauchen künftig eine vernünftige klinische Forschungsförderung neben der Grundlagenforschung. Dazu gibt es keine Alternative. Diese Förderung muss dabei außerhalb des DRG-Systems stattfinden“, so Prof. Schrappe.

Die Bedeutung von Innovationen für die Gesellschaft und die Wirtschaft betonte BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt in seiner Einführung. „Innovationen sind der Motor der Gesundheitswirtschaft.“ Dies sehe das Wirtschafts- und Forschungsministerium ebenso. Schwierig werde dies für das Gesundheitsministerium und das GKV-System, da Innovationen bei kurzfristiger Betrachtung zunächst meist zu höheren Ausgaben führen. Hier müssten Lösungen gefunden werden, um Innovationen auch künftig den Patienten zur Verfügung zu stellen.

Olaf Winkler, DRG-Experte des BVMed, führte in das Fallpauschalensystem aus Sicht von Innovationen der Medizintechnologie ein. Derzeit rechnen rund 1.000 Kliniken über DRG-Fallpauschalen ab. Das Jahr 2004 sei dabei noch budgetneutral. Die DRG-Fallpauschalen seien also Abschlagzahlungen auf das Krankenhausbudget. Die Konvergenzphase beginne erst 2005. Besonders wichtig für die Medizintechnologiebranche sei eine „Innovationsregelung“. Das Problem der existierenden Innovationsklausel sei, dass es bis zu vier Jahren dauern könne, bis eine Innovation im DRG-System abgebildet sei. Für das Jahr 2005 gebe es für die Kliniken die Möglichkeit, „zeitlich befristete, fallbezogene Entgelte und Sonderentgelte“ mit der Krankenkasse zu vereinbaren. Bis 31. Oktober 2004 müssen die Kliniken solche Innovationen für 2005 anmelden. „Das setzt aber voraus, dass der neue Fallpauschalenkatalog 2005 bis dahin vorliegt“, so Winkler. Um den Unternehmen praktische Handlungsempfehlungen zur Einführung von Innovationen zu geben, hat der BVMed in Zusammenarbeit mit dem Münchner Institut für Gesundheitsökonomie von Prof. Dr. Günter Neubauer einen „Leitfaden für die Marktetablierung innovativer und neuer Medizinprodukte“ erarbeitet.                                              

Bei dem Leitfaden geht es in fünf Schritten um (1) die Typologisierung von Innovationen der Medizintechnologie, (2) um Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, (3) die Systematik des DRG-Systems, (4) die Innovationsklausel sowie (5) die Bundesausschüsse. Zu den alternativen Handlungsoptionen bis 2005 gehören nach Auskunft Winklers die „Weiterentwicklung der Versorgung“ (§ 63 SGB V), Integrierte Versorgungsmodelle (§ 140 a SGB V), Komplexfallpauschalen, das Anrufen des Ausschusses Krankenhaus (§ 137 c), Einzelantragsverfahren sowie Disease Management Programme (§ 137 f SGB V).

Dr. Birgit Krause vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) erläuterte die OPS-Prozedurenklassifikation (Operationenschlüssel) im DRG-System. Der OPS-Schlüssel ist ursprünglich für Dokumentationszecke erarbeitet worden, nicht für Abrechnungszwecke. Das neue Konzept sieht vor, dass der OPS-301 aus einem amtlichen Teil mit 22.000 Kodes und einem nicht-amtlichen Erweiterungskatalog mit derzeit rund 500 Kodes besteht. Wichtig für die Unternehmen sind die Verfahren zur Weiterentwicklung des OPS-Schlüssels, die u. a. Grundlage für neue Fallpauschalen sind. Die erste Bearbeitung der Vorschläge für das derzeit laufende Revisionsverfahren wird bis zum 31. Mai 2004 abgeschlossen und in eine vorläufige Version einfließen. Nach weiteren Abstimmungsprozessen wird der neue OPS-Kode bis 15. August 2004 veröffentlicht. Dabei gab es in diesem Jahr doppelt so viele Verfahren wie 2003. „Leider gibt es erneut unterschiedliche Termine mit dem DRG-Institut (InEK), da die Selbstverwaltung ein gemeinsames Vorgehen ablehnte.“ Vorschläge für neue Prozeduren werden nur in elektronischer Form angenommen. Die Anträge sollten Kostenangaben enthalten, „wenn es geht auch im Vergleich zu bestehenden Methoden“. Außerdem sollte eine Abstimmung mit den Fachgesellschaften erfolgen oder zumindest begonnen haben. Die Anträge sollten aber nur einmal gestellt werden, entweder über den BVMed oder die Fachgesellschaft. Zur Zukunft des OPS sagte Dr. Krause, dass eine Nachfolgeklassifikation notwendig sei. Die Entwicklung eines praxistauglichen Prozedurenschlüssels dauere „mindestens 5 Jahre“. Die Vision eines deutlich besseren „Medizinischen Prozedurenschlüssels“ (MPS) sei realisierbar.

Die neuen Kompetenzen und Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses beleuchtete sein Stellvertretender Geschäftsführer Dr. Wolfgang P. Fuchs. Der Ausschuss habe für die Bewertung von Technologien im Krankenhausbereich ein transparentes Prüfverfahren erarbeitet, das an den Maßstäben und Kriterien evidenzbasierter Medizin ausgerichtet ist. Die Prüfung werde vom Unterausschuss Methodenbewertung vorgenommen. Für die einzelnen Beratungsthemen gebe es spezielle Arbeitsgruppen. Das Verfahren wird dabei nicht insgesamt, sondern immer in Bezug auf die Indikation bewertet. Die notwendigen Unterlagen der Antragsbegründung seien umfangreich, u. a. Studien zum Nachweis der Wirksamkeit bei den beanspruchten Indikationen, Abwägung des Nutzens gegen die Risiken oder der Nutzen im Vergleich zu anderen Methoden gleicher Zielsetzung. Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung gehe es u. a. um die Kosten-Nutzen-Abwägung bzw. Folgekosten-Abschätzung - auch im Vergleich zu anderen Methoden. Der BVMed könne im Rahmen des Verfahrens gebündelt für seine Mitgliedsunternehmen Stellung nehmen. Im Rahmen des Bewertungsverfahrens werden in einem ersten Schritt die Kriterien „ausreichend und zweckmäßig“ bewertet, also der Nutzen und die medizinische Notwendigkeit. Beim zweiten Schritt wird das Kriterium „wirtschaftlich“ untersucht. Der dritte Schritt ist ein umfassender Abwägungsprozess des Ausschusses. Solange kein Ausschluss durch den Gemeinsamen Bundesausschuss erfolgt sei, dürfe die Methode prinzipiell zu Lasten der GKV erbracht werden. Die Industrie habe zum einen die Möglichkeiten der Stellungnahme zu den Kriterien ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich. Eine weitere Möglichkeit der Industrie sei die HTA-Berichtserstellung (HTA = Health Technology Assessment/Technologiebewertung) zu der neuen Methode im Vorfeld von Anträgen. „Dieser Bericht wird dann garantiert in den Bewertungsprozess einfließen“, so Dr. Fuchs. Wenn auf dieser Ebene eine Entscheidung möglich sei, „dann gehen wir auch nicht mehr in die Einzelstudien“. Bei der Dauer des Verfahrens erhofft sich der Bundesausschuss „kürzere Zeiträume“ durch das neue Qualitätsinstitut.

Prof. Dr. Matthias Schrappe, Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums Marburg, betonte in seinem Praxisbericht, dass Innovationen für Universitätskliniken von besonderer Bedeutung seien. Die Entscheidung zur Aufnahme von Innovationen würden durch die Instrumente der Evidenz-basierten Medizin (EBM) beeinflusst werden, insbesondere durch Studien und HTA-Berichte. Die Klinikleitung führe zweimal im Jahr Statusgespräche mit den Abteilungsleitern und Ordinarien durch. Seine erste Frage sei dabei: „Was gibt es Neues in Ihrem Fachgebiet?“ Die Einführung von Innovationen in den 34 Universitätskliniken sei „derzeit schwierig“. Ein Umsatzrückgang um 15 % sowie Betten- und Personalabbau durch die DRG-Einführung setzten die Kliniken unter Druck. Eine Konsequenz könnte die drastische Reduzierung der Anzahl der Unikliniken sein.

Über die Innovationsumsetzung am Beispiel der Neurostimulation berichtete Günter Gyarmathy, Reimbursement Manager bei der Medtronic GmbH. Die tiefe Hirnstimulation zur Behandlung der Parkinsonerkrankung war als Verfahren bis zum Jahr 2002 Bestandteil der Pflegesatzfinanzierung. Die Einführung der DRGs habe im Jahr 2003 zu einer „Unterdeckung“ des Verfahrens in Höhe von 75 % geführt. Dem konnte 2004 durch die Schaffung eines Zusatzentgelts zur Abdeckung des tatsächlichen Ressourcenverbrauchs des Verfahrens abgeholfen werden. Wichtig sei dabei eine Prozesskostenanalyse gewesen, um die erhebliche Unterfinanzierung mit validen Daten zu untermauern. So sei z. B. der durchschnittliche Ressourcenverbrauch transparent gemacht worden. Strategische Partner bei dem Projekt waren die betroffenen Fachgesellschaften sowie der BVMed. Bei den Vorschlägen an das InEK seien ein Klinikverband  und eine Patientenorganisation hinzugewonnen worden. Es bleibe aber das Problem der künftigen sachgerechten Finanzierung des innovativen Verfahrens der tiefen Hirnstimulation bei Parkinson in der Zeit nach 2005. „Lösungen gibt es hier nur partnerschaftlich und gemeinsam, um nicht erneut bei der Versorgung der Parkinsonpatienten in die Unterdeckung zu geraten“, so Gyarmathy.

Hinweis an die Medien:
Digitale Bilder zur Veranstaltung können im Internet unter
www.bvmed.de (Bilderpool – Veranstaltungen) abgerufen werden. Hochauflösende 300 dpi-Bilder können bei der BVMed-Pressestelle per Mail (beeres@bvmed.de) oder telefonisch (030 – 246 255-20) bestellt werden.

 


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