Gemeinsamer Bundesausschuss

Änderung der Arzneimittel-Richtlinie - BVMed-Appell an Ministerin: Leistungseinschränkungen bei Sondennahrung verhindern!

21.03.2002 - 19/02

Berlin. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt appelliert, der vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen vorgeschlagenen Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AMR) nicht zuzustimmen. Hintergrund ist die geplante Verordnungseinschränkung bei der enteralen Ernährungstherapie (z. B. Sondennahrung). Der Beschluss des Bundesausschusses vom 26. Februar 2002 liegt dem Bundesgesundheitsministerium derzeit zur Genehmigung vor.


"Aus ernährungsmedizinischer Sicht kann der Neufassung der AMR nicht zugestimmt werden. Sie würde nicht mehr eine adäquate Versorgung der Patienten sicherstellen und wäre eine Entscheidung gegen chronisch Kranke. Aus formaljuristischer Sicht ist die Änderung der AMR zu beanstanden, da keine Anhörung der maßgeblichen Interessensvertretungen stattgefunden hat", heisst es in dem Schreiben von BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt an die Ministerin.

Zentrale inhaltliche Kritikpunkte aus Sicht des BVMed sind u. a.:

 Die Bedeutung und Notwendigkeit von Ballaststoffen bei der Ernährung ist bekannt und wird nicht in Frage gestellt. Es kann nicht zugestimmt werden, dass künstlich ernährte Patienten zukünftig keine Ballaststoffe mehr erhalten sollen.

 Präventive Aspekte der enteralen Ernährungstherapie bleiben völlig unberücksichtigt.

 Präventive Aspekte zur Vermeidung der Dialysetherapie bei niereninsuffizienten Patienten werden nicht berücksichtigt.

 Die existierenden und vorgelegten wissenschaftlichen Studien zur Evidenz der Sondennahrung werden vom Bundesausschuss nicht anerkannt. Die Evidenz kann jedoch nicht durch randomisierte Studien belegt werden. Ernährungstherapeutika können hier nicht mit Arzneimitteln mit spezifischer, pharmakologischer Wirkung gleichgesetzt werden.

 Aus physiologischen Gründen kann dem Versatz mit Sahne nicht zugestimmt werden. Es kann hier zu bakteriellen Kontaminationen sowie zu Komplikationen bei der Durchlässigkeit der Sonden kommen.

Nach Ansicht des BVMed sollte der Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM), die kurz vor der Veröffentlichung steht, nicht durch den Bundesausschuss vorgegriffen werden.


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