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Kodex Medizinprodukte
Sponsoring im Gesundheitsmarkt BVMed: "Ohne rechtliche Klarstellungen ist die medizinische Forschung in Deutschland gefährdet"
31.01.2002 - 09/02
Das restriktive Vorgehen der Staatsanwälte bei der notwendigen und politisch gewünschten Zusammenarbeit von Industrie und Krankenhaus führe zu einem zunehmenden Rückzug der Industrie, beispielsweise aus der Drittmittel-Förderung oder der Unterstützung von Fortbildungsveranstaltungen. Das schade dem Forschungsstandort Deutschland insgesamt. Das Gesundheitswesen sei auf die Zuwendungen aus der Industrie angewiesen. Teilweise bestehen 30 bis 40 Prozent des Forschungsetats einer Universität aus Drittmitteln der Industrie. "Das Problem ist die Abgrenzung des zulässigen Sponsorings zu unzulässiger Korruption im Einzelfall. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, eine klarere Linie als bislang zu ziehen."
Da die bestehenden Gesetzestexte keine verständlichen Handhabungshilfen liefern, hat der BVMed mit allen und für alle Beteiligten im Gesundheitswesen 1997 mit dem "Kodex Medizinprodukte" und 2000 mit dem "Gemeinsamen Standpunkt" einheitliche Verfahrensregeln erstellt, die in einfacher, leicht verständlicher Weise wiedergeben, wie man mit entgeltlichen oder unentgeltlichen Zuwendungen in medizinischen Einrichtungen umgehen muss. Dies sei ein wichtiger Schritt, die Probleme in der Praxis seien dadurch allerdings keineswegs in allen Bereichen gelöst. Die bisherigen Urteile und die Auffassungen der Staatsanwälte und Richter, würden weiterhin für Unsicherheiten sorgen.
Der BVMed appelliert daher an die Bundes- und Landesgesetzgebung, durch geeignete Rechtsetzungsmaßnahmen entsprechende Klarstellungen für die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern, Ärzten und Industrie zu ermöglichen. Dies betreffe insbesondere den Bereich der Fortbildungsveranstaltungen.
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