Pressemitteilungen

MedInform-Konferenz zum Innovationszugang für Medizintechnologien in der GKV am 7. März 2012 in Köln

26.01.2012 - 11/12

Berlin/Köln. Was muss bei der Innovationsklausel für Medizintechnologien beachtet werden? Wie sieht die Innovations-Erstattung der Zukunft aus? Welche Kriterien entwickelt das IQWiG? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der MedInform-Konferenz "Innovationszugang für Medizintechnologien in der GKV:
NUB – der lange Weg in die Erstattung" am 7. März 2012 in Köln. Referenten sind unter anderem Dr. Stefan Sauerland vom IQWiG, Dr. Matthias Perleth vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der Anwalt Dr. Christian Rybak und der Berater Dr. Hubertus Rosery. Programm und Anmeldung unter www.bvmed.de (Veranstaltungen).


Medizinische Innovationen sichern die Gesundheit und Lebensqualität – darüber besteht Einigkeit. In der Praxis ist die Einführung innovativer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden aber ein langwieriger Prozess, der zwischen stationärem und ambulantem Bereich unterschiedlich geregelt ist. Seit dem Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes zum 1. Januar 2012 können Hersteller und Anbieter von Medizintechnologien beim G-BA die Erprobungsregelung und Evaluation einer medizinischen Neuerung beantragen. Insbesondere in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung eröffnen sich mit der Einführung des Verbotsvorbehalts neue Möglichkeiten. Die MedInform-Konferenz gibt den Unternehmen einen kompakten Überblick und Hilfestellungen, damit das komplexe Antragsprozedere einer Evaluierung von Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) gut vorbereitet und erfolgreich durchgeführt werden kann.

 

Medienkontakt:
Manfred Beeres
Leiter Kommunikation/Pressesprecher
Tel: +49 30 246 255-20
E-Mail: beeres(at)bvmed.de


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