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Archiv Veranstaltungen 2010
MedInform-Veranstaltung "Ohne Präqualifizierung und ohne Vertrag – das "Aus" für Hilfsmittelleistungserbringer?"
Datum: Dienstag, 18.05.2010 09:30 - 16:00
Ort:
Günnewig Hotel Bristol Bonn
Ohne Präqualifizierung und ohne Vertrag –
das "Aus" für Hilfsmittelleistungserbringer?
Inhalte und Bedeutung der Präqualifizierung und Zukunft der Verträge nach § 127 SGB V
ÜBERSICHT
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Zum Thema
Der Gesetzgeber hatte mit dem GKV-OrgWG für viele Leistungserbringer das große Aufatmen gebracht. Mit Ablauf der Übergangsfrist zur Versorgungsberechtigung ohne Vertrag begann zum 1. Januar 2010 jedoch für viele Leistungserbringer erneut das große Zittern. Zwar hat die Einführung des Beitrittsrechts etwas Entspannung gebracht, aber was ist mit den Krankenkassen, die keine Verträge mit Leistungserbringern geschlossen haben? Wie läuft hier künftig die Versorgung? Hinzu kommt, dass die Bekanntmachungsverträge auf dem Prüfstand vor der Vergabekammer und der 2. Instanz des Landessozialgerichtes in Essen stehen.
Eine weitere Herausforderung für die Branche stellt die Etablierung eines praxisnahen Präqualifizierungsverfahrens dar.
Ziel des Gesetzgebers war, dass alle Leistungserbringer bis zum 30. Juni 2010 präqualifiziert sind. Die Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Leistungserbringerverbänden zum Verfahren und den Kriterien stehen kurz vor dem Abschluss. Danach gilt es, die Präqualifizierungsstellen einzurichten. Hier kann sich jeder bewerben, der die Voraussetzungen aus dem Vertrag erfüllt. Wer das im Einzelnen sein wird und wie viele es geben wird, ist derzeit noch unklar. Jetzt gilt es für alle, sich also möglichst schnell mit den neuen Voraussetzungen vertraut zu machen und mögliche Vorbereitungen im Unternehmen zu treffen. Die Einhaltung der zeitlichen Vorgaben des Gesetzgebers ist daher fraglich.
Die Referenten werden sich in dieser Veranstaltung u. a. mit folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Welche politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten derzeit?
- Wer kann künftig Präqualifizierungsstelle sein? Welche Kosten werden auf den Leistungserbringer zukommen?
- Welche Kriterien gilt es für den Erhalt der Präqualifizierung zu erfüllen?
- Was passiert, wenn ein Leistungserbringer nicht bis zum 30. Juni 2010 präqualifiziert ist?
- Dürfen Krankenkassen weitergehende Anforderungen an die Leistungserbringer stellen? Wenn ja, welche?
- Welche Bedeutung kommt den Verträgen seit 1. Januar 2010 zu?
- Welche Auswirkungen haben die aktuellen Urteile der Vergabekammern auf den bestehenden § 127 Absatz 2 SGB V?
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Kostenträger, Leistungserbringer, Berater im Gesundheitswesen sowie an alle, die Interesse an den Rahmenbedingungen der Hilfsmittelversorgung haben.
Die Teilnehmer erhalten am Vormittag eine Übersicht zu allen relevanten Fragen rund um die Präqualifizierung, wie beispielsweise die konkreten Inhalte des Präqualifizierungsverfahrens und der Kriterien, sowie zu den Präqualifizierungsstellen und Kosten des Verfahrens. Am Nachmittag stehen außerdem § 127 Absatz 2 SGB V sowie die Auswirkungen der zunehmenden Fusionen der Krankenkassen im Fokus. Die Veranstaltung bietet Gelegenheit zu einem regen Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit Referenten und Teilnehmern.
Referenten & Diskussionsteilnehmer
- Nathalja Charlamenko, Bereichsleiterin Vertragsmanagement/Prokuristin, rehaVital Gesundheitsservice GmbH, Hamburg
- Dr. Oliver Esch, Rechtsanwalt & Partner, Kanzlei Osborne Clarke, Köln
- Carla Grienberger, Leiterin Referat Hilfsmittel, GKV-Spitzenverband, Berlin
- Daniela Klahn, Rechtsanwältin, Geschäftsführerin, HNC HealthNetConsult GmbH, Bonn
- Friedrich Stodt, Leistungsmanagement Krankenversicherung, Knappschaft, Bochum
- Stefanie Stoff-Ahnis, Leiterin des Geschäftsbereichs Hilfsmittel, AOK Berlin/Brandenburg, Berlin
Moderation
- Daniela Piossek, Leiterin Referat Krankenversicherung, Bundesverband Medizintechnologie e. V. (BVMed), Berlin
PROGRAMM
09:30 Uhr
Kaffee-Empfang
10:00 Uhr
Eröffnung und Begrüßung
Daniela Piossek
10:05 Uhr
Präqualifizierung der Leistungserbringer
- Intention des Gesetzgebers
- Inhalte des Verfahrens
- Präqualifizierungskriterien
- Übergangsregelungen
Carla Grienberger
Fragen und Diskussion
11:05 Uhr
Auswirkungen und praktische Umsetzung der Präqualifizierung
- Wie wird sich die Einführung der Präqualifizierung auf den Markt auswirken?
- Welche Probleme könnten bei der Umsetzung auftreten?
- Praktische Tipps und Lösungsansätze
Daniela Klahn
Fragen und Diskussion
12:00 Uhr
Mittagessen
13:00 Uhr
Bedeutung von Verträgen ab 2010
- Auslauf der Übergangsfrist – was nun?
- Ausschreibung versus Bekanntmachungsverträge
- Rolle § 127 Abs. 3 SGB V – "Einzelfallvertrag"
- Probleme und Lösungsansätze
Daniela Klahn
13:30 Uhr
Bekanntmachungsverträge nach § 127 Abs. 2 SGB V auf dem Prüfstand
- Hintergrund und aktueller Stand der anhängigen Verfahren
- Mögliche Auswirkung auf die bestehenden Rahmenbedingungen
- Lösungsansätze
Dr. Oliver Esch
14:00 Uhr
Podiumsdiskussion:
Wie gehen die Beteiligten gemeinsam mit den aktuellen Rahmenbedingungen um?
- Präqualifizierung
- Vertragszwang für die Versorgungsberechtigung
- Vertragslücken
- Anfechtung § 127 Abs. 2 SGB V
- Zunehmende Fusionen von Krankenkassen
Nathalja Charlamenko, rehaVital Gesundheitsservice GmbH
Dr. Oliver Esch, Kanzlei Osborne Clarke
Carla Grienberger, GKV-Spitzenverband
Daniela Klahn, HNC HealthNetConsult GmbH
Friedrich Stodt, Knappschaft
Stefanie Stoff-Ahnis, AOK Berlin/Brandenburg
Moderation: Daniela Piossek, BVMed
15:30 Uhr
Ideenaustausch bei Kaffee und Kuchen
(Ende der Veranstaltung gegen 16:00 Uhr)
ECKDATEN
Termin
Dienstag, 18. Mai 2010, 9:30-16:00 Uhr
Veranstaltungsort
Günnewig Hotel Bristol Bonn
Prinz-Albert-Straße 2
53113 Bonn
Tel.: +49 (0)228 2698-0
Fax: +49 (0)228 2698-222
www.guennewig.de/bnbristo/index1024.php
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt 415 € pro Person zzgl. gesetzlicher MwSt. Inbegriffen sind Mittagessen, Tagungsgetränke sowie die Veranstaltungsunterlagen.
Die Teilnahmegebühr wird nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig.
Anmeldung
Bitte melden Sie sich bis zum 10. Mai 2010 an:
Anmeldebogen - hier hinterlegt
Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich, für die Sie eine Anmeldebestätigung per E-Mail erhalten.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Information
Antje Kuschel
Tel.: +49 (0)30 246 255-18
Fax: +49 (0)30 280 416-53
E-Mail: kuschel@bvmed.de
Stornierung
Wird eine Anmeldung nicht spätestens fünf Werktage vor dem Veranstaltungsbeginn schriftlich widerrufen, so wird die volle Teilnahmegebühr auch bei Nichtteilnahme fällig.
Medlnform behält sich den Wechsel von Dozenten und/oder Verschiebungen bzw. Änderungen im Programmablauf vor. Muss eine Veranstaltung aus Gründen, die Medlnform zu vertreten hat, ausfallen, so werden lediglich bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Medlnform
c/o Bundesverband Medizintechnologie e. V.
Reinhardtstraße 29 b, 10117 Berlin
Tel.: + 49 (0)30 246 255-0
Fax: +49 (0)30 280 416-53
www.medinform.de
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