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Archiv Veranstaltungen 2010
MedInform-Veranstaltung "MedTech Kompass Healthcare Compliance-Schulung für Unternehmen und medizinische Einrichtungen"
Datum: Donnerstag, 04.02.2010 09:30 - 17:00
Ort:
Düsseldorf, MARITIM Hotel
AUSGEBUCHT! Weiterer Termin am 21. Oktober 2010 in Hamburg.
ÜBERSICHT
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Zum Thema
Bei der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und medizinischen Einrichtungen sowie Ärzten müssen ganz
besondere Regeln beachtet werden. Deshalb nimmt das Thema Healthcare Compliance in der täglichen Praxis einen immer größeren Stellenwert ein. Durch verschiedene Gesetze, wie z. B. das Antikorruptionsgesetz und mehrfache Änderungen des § 128 SGB V, wird die Zusammenarbeit im öffentlichen und privaten Rechtsverkehr stark reglementiert. Alle Beteiligten sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen und den Kodex Medizinprodukte sowie den Gemeinsamen Standpunkt zur strafrechtlichen Bewertung der Zusammenarbeit zwischen Industrie, medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeitern kennen und einhalten.
Einige große Unternehmen haben in den vergangenen Jahren Healthcare Compliance-Abteilungen eingerichtet und entsprechende Verantwortliche benannt. Diese prüfen, ob alle vorhandenen Regeln, einschließlich der unternehmensinternen Vorgaben, eingehalten werden.
In medizinischen Einrichtungen sind die Verantwortlichkeiten in unterschiedlichen Abteilungen, von der Personal-, über die Rechtsabteilung bis hin zur Innenrevision, angesiedelt.
Allein mit der Einrichtung von Abteilungen und der Benennung von Verantwortlichkeiten ist es jedoch nicht getan. Vielmehr gehört zu einem funktionierenden Healthcare Compliance-System im Unternehmen und in medizinischen Einrichtungen, dass Mitarbeiter in der Thematik regelmäßig geschult und fortgebildet werden. Wenn jeder Mitarbeiter in den Grundprinzipien und deren Anwendung in der täglichen Praxis geschult ist, erleichtert dies den Unternehmen und medizinischen Einrichtungen die tägliche Zusammenarbeit.
Ziel der Schulung
Im Rahmen des Trainings soll durch einen positiven Ansatz klargestellt werden, was korruptionsfreie Kooperation bedeutet. Verbotsdiskussionen werden ständig geführt. Das Training soll hingegen darstellen, welches Verhalten erlaubt ist, zum Beispiel:
- unter welchen Voraussetzungen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen durchgeführt werden können,
- wie Honorarvereinbarungen und Beraterverträge aussehen müssen,
- welche Geschenke zu welchen Anlässen gemacht werden können,
- wann ein Arbeitsessen erlaubt ist,
- welche Spenden für welche Zwecke möglich sind.
In diesem Zusammenhang werden die rechtlichen Rahmenbedingungen vom Strafrecht bis hin zu den Kodizes aus dem Bereich der Medizinprodukte erläutert.
Themen der Veranstaltung sind u. a.:
- Was bedeutet Healthcare Compliance?
- Ausführliche Darstellung der rechtlichen Grundlagen
- Erläuterung der Regelungen des Kodex Medizinprodukte und des Gemeinsamen Standpunktes
- Detaillierte Darstellung der vier Grundprinzipien
- Training und Education als Grundvoraussetzungen
- Typische Konstellationen, Fälle und Musterverträge
Am Ende der Veranstaltung steht ein Abschlusstest, in dem das erworbene Wissen überprüft und im Folgenden die Testergebnisse ausführlich besprochen werden. Die Teilnehmer erhalten ein Abschlusszertifikat.
Zielgruppe
Die Healthcare Compliance-Schulung richtet sich an alle Mitarbeiter aus Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen sowie an alle Mitarbeiter aus Hersteller- und Handelsunternehmen der MedTech-Industrie, für die der Erwerb von Kenntnissen aus dem Bereich Healthcare Compliance in der täglichen Arbeit sinnvoll und notwendig ist. Dies gilt insbesondere für Personen, die in regelmäßigem Kontakt mit den verschiedenen Partnern in der Industrie und medizinischen Einrichtungen stehen, sei es im Vertrieb, bei der Auswahl von Produkten, Organisation von Veranstaltungen und Kongressen, bei der Vergabe von Forschungsvorhaben, Studien oder Drittmitteln.
Referenten
Carsten Clausen, Rechtsanwalt und BVMed-Vorstandsbeauftragter für Healthcare Compliance, B. Braun Melsungen AG, Melsungen
Dr. Peter Dieners, Rechtsanwalt, Rechtsanwaltskanzlei CLIFFORD CHANCE, Düsseldorf
Björn Kleiner, Leiter Referat Politische Kontakte, Bundesverband Medizintechnologie e. V., Berlin
Manfred Mieskes, Director Healthcare Compliance, Johnson & Johnson MEDICAL GmbH, Norderstedt
Ullrich Ograbeck, Leiter der Stabsstelle Interne Revision, Georg-August-Universität, Göttingen
Joachim M. Schmitt, Geschäftsführer Medlnform, Geschäftsführer und Mitglied des Vorstands des Bundesverbandes Medizintechnologie e. V. (BVMed), Berlin
Moderation
Joachim M. Schmitt, Geschäftsführer Medlnform, Geschäftsführer und Mitglied des Vorstands des Bundesverbandes Medizintechnologie e. V. (BVMed), Berlin
PROGRAMM
09:30 Uhr
Kaffee-Empfang
10:00 Uhr
Erlaubte Kooperation – notwendige Maß-nahmen
- Gewünschte Zusammenarbeit – straf-rechtliche Risiken
- Hauptziel: Vermeidung eines Korrup-tionsverdachtes
- Maßnahmen des MedTech Kompasses
- Netzwerk für „Healthcare Compliance“
Joachim M. Schmitt
10:30 Uhr
Vom Kodex bis zum Kompass – welches
Verhalten rechtmäßig ist
- Rechtliche Rahmenbedingungen – Dar-stellung der einzelnen Vorschriften
- Umsetzung im Kodex und im Gemein-samen Standpunkt
- Europäische Vorschriften
- Healthcare Compliance-Committee:
Mediation und Schlichtung
Dr. Peter Dieners
11:15 Uhr
Kaffeepause
Die vier Grundprinzipien in der Umsetzung
- Erläuterung der einzelnen
Grundprinzipien - Kritische Konstellationen erkennen
- Fallbeispiele
- Musterverträge
Björn Kleiner
12:15 Uhr
Healthcare Compliance im Unternehmen - Wie kann ein Compliance-Programm im Unternehmen und in der Klinik aufgebaut und gemanagt werden?
- Mitarbeiter als Teil des funktionierenden Compliance-Systems
- Was hat der einzelne Mitarbeiter zu beachten?
- Tägliche Fragestellungen
Manfred Mieskes
12:45 Uhr
Diskussion, Fragen der Teilnehmer
13:00 Uhr
Mittagspause
14:00 Uhr
Diskussion: Umsetzung der Healthcare Compliance-Regeln – Was passiert in der
täglichen Praxis?
Impulsreferat: Wie wird Healthcare Com-pliance im Krankenhaus gelebt?
- Theorie und Realität
- Fälle aus der Krankenhauspraxis
Ullrich Ograbeck
Diskussionsteilnehmer:
- Manfred Mieskes
- Ullrich Ograbeck
15:00 Uhr
Ambulant Spezial: Der neue § 128 SGB V – Unzulässige Zusammenarbeit zwischen
Leistungserbringern und Vertragsärzten
- Gesetzliche Grundlagen: Step by Step
- Wer und welches Verhalten werden von der Regelung erfasst?
- Auslegungshilfen
- Gestaltungsmöglichkeiten für zukünftige Kooperationen
Carsten Clausen
15:30 Uhr
Abschlusstest
16:00 Uhr
Kaffeepause
16:30 Uhr
Auswertung des Tests, Abschlussdiskussion
(Ende der Veranstaltung gegen 17:00 Uhr)
Information
Stefanie Schwarzkopf
Tel.: + 49 (0)30 246 255-14
Fax: +49 (0)30 280 416-53
E-Mail: schwarzkopf@bvmed.de
Termin
Donnerstag, 4. Februar 2010, 9:30-17:00 Uhr
Veranstaltungsort
MARITIM Hotel Düsseldorf
Maritim-Platz 1, 40474 Düsseldorf
Tel.: +49 (0)211 5209-0
Fax: +49 (0)211 5209-1000
E-Mail: info.dus@maritim.de
Anfahrtsbeschreibung:
http://www.maritim.de/de/hotels/deutschland/hotel-duesseldorf/lage-anfahrt
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt 345 € pro Person zzgl. gesetzlicher MwSt. Inbegriffen sind Mittagessen, Tagungsgetränke sowie die Veranstaltungsunterlagen. Die Teilnahmegebühr wird nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig.
Anmeldung
Bis spätestens 25. Januar 2010 auf diesem Anmeldebogen, online (Direktlink) oder per E-Mail an schwarzkopf@bvmed.de.
Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung mög-lich, für die Sie eine Anmeldebestätigung per E-Mail erhalten. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Stornierung
Wird eine Anmeldung nicht spätestens fünf Werktage vor dem Veranstaltungsbeginn schriftlich widerrufen, so wird die volle Teilnahmegebühr auch bei Nichtteilnahme fällig.
Medlnform behält sich den Wechsel von Dozenten und/oder Verschiebungen bzw. Änderungen im Programmablauf vor. Muss eine Veranstaltung aus Gründen, die Medlnform zu vertreten hat, ausfallen, so wer-den lediglich bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Medlnform
c/o Bundesverband Medizintechnologie e. V.
Reinhardtstraße 29 b, 10117 Berlin
Tel.: + 49 (0)30 246 255-0
Fax: +49 (0)30 280 416-53
www.medinform.de
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